Mittwoch, 17. August 2011

BAC Life Trust - Gesellschafterversammlungen sollen offenbar den bereits eingetretenen Totalverlust ignorieren

In den letzten Wochen wurden die Anleger zu ordentlichen Gesellschafterversammlungen der BAC Life Trust Fonds eingeladen, die Ende August stattfinden sollen. Der den Einladungen beigefügte Bericht des Fondsmanagements vermittelt jedoch an den entscheidenden Stellen zu wenige Informationen.

Eine kleine Auswahl:
  • Es fehlt gänzlich ein vollständiger Jahresabschluss nebst Geschäftsbericht des LTAP. In Anbetracht der Tatsache, dass bei einigen Life Trust Fonds das Vermögen allein in den Anteilen am LTAP besteht, kann dies mit rein gar nichts entschuldigt werden, umso mehr als für 2010 nur ein „eingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt wurde. Was die Refinanzierung des weder der Gesellschaft noch dem LTAP gehörenden Portfolios damit zu tun hat, erschließt sich nicht.
  • Sogar der angeblich geprüfte Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft wird den Anlegern nicht einmal zur Verfügung gestellt, dieser muss von den Anlegern gesondert angefordert werden. Zwar sieht der Gesellschaftsvertrag die Vorhaltung im Internet vor, allerdings wurden den Anlegern nicht wie in den Vorjahren Zugangsdaten mitgeteilt.
  • An keiner Stelle wird offengelegt, wie viele Policen von der Insolvenz des LTAP betroffen sind und sich daher bereits im Volleigentum von Wells Fargo befinden. Dennoch wird eine als Vergleich betitelte Vereinbarung mit Wells Fargo als Erfolg des Managements angepriesen. Von den angeblichen Schadenersatzansprüchen gegen Wells Fargo ist keine Rede mehr.
    Das Management berichtet ferner darüber, dass bei einigen Fonds die Komplementärin ausgetauscht worden sei. Den Anlegern dürfte kein Beschluss bekannt sein, dem sie in diesem Zusammenhang zugestimmt haben.
  • Es wird von zu erwartenden Rückflüssen gesprochen, ohne wenigstens die Prognoserechnung zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang wird auch davon gesprochen, dass die Anleger ihre Investition teilweise zurückerhalten. Das ist vornehm ausgedrückt, kann aber nicht anders interpretiert werden als mindestens 70% der Anlage schon heute als verloren angesehen müssen! Die in Höhe von 57% für möglich (!) gehaltenen Rückflüsse dürften sich zu einem nennenswerten Teil aus steuerlichen Zuweisungen ergeben, die bei weitem nicht alle Anleger geltend machen können.
  • Die Anleger können, falls sie nicht selbst teilnehmen, der Treuhänderin mittels eines Formulars Weisung für das Abstimmungsverhalten erteilen. Sinniger Weise ist die Ausübung eines Wahlrechts zu TOP 7 (Entlastung der Komplementärin) nicht vorgesehen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um ein Versehen handelt.
  • Die „Refinanzierung des LTAP-Portfolios“ soll auf „Sonderveranstaltungen“ stattfinden. Die Frage ist, wann diese angesichts der Ende August 2011 auslaufenden Frist zum Rückkauf des Portfolios des LTAP der Fall sein soll. Tatsache ist, dass das Management ganz offensichtlich auf Zeit spielt. Der Bericht ist mit Allgemeinplätzen vollgestopft, die keineswegs nachvollziehen lassen, warum es in sechs Monaten nicht gelungen ist, einen Rückkauf der Policen zu finanzieren. Dabei wird auf Anlegerschutzanwälte geschimpft, ohne jegliche Substanz. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass das Management mit der Aufteilung der BAC in zukünftig offenbar völlig selbständige Bereiche Life Trust und Infra Trust viel mehr beschäftigt war.
Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der zahlreiche Anleger vertritt, rät angesichts dieser schwerwiegenden Mängel (es handelt sich nur um eine kleine Auswahl!) dringend dazu, entweder selbst auf der Gesellschafterversammlung zu erscheinen oder einen Rechtsanwalt des Vertrauens damit zu beauftragen oder der Treuhänderin ausdrückliche Weisung für die Abstimmung zu erteilen.

Den Mandanten der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde geraten, bei allen vier Abstimmungen mit „Ablehnung“ zu stimmen und Rechtsanwalt Minderjahn eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Wichtig ist, dass die Anleger ihre Teilnahme bis zum auf Seite 3 der Einladung genannten Termin (Fax oder E-Mail genügen) entweder der jeweiligen Fondsgesellschaft oder der Treuhänderin Bock Berlin Treuhand GmbH mitteilen. Natürlich kann das Weisungsformular auch handschriftlich dahingehend ergänzt werden, dass das Abstimmungsverhalten zu TOP7 hinzugesetzt wird.

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bac-life-trust-gesellschafterversammlungen-2011.html

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