MPC MS Santa-B Schiffe: Kanzlei Nittel reicht für Anleger Schadenersatzklage gegen ApoBank und Gründungsgesellschafter ein
06.02.2014 - Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Büros in Heidelberg, Berlin, Leipzig, Hamburg und München für einen ihrer Mandanten geltend. Vor dem Landgericht Hamburg wurde Klage gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds eingereicht. Die ApoBank hatte ihrem Kunden die Beteiligung an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS "Santa-B Schiffe" empfohlen.
Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die an die ApoBank für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung den der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG fließende Provision.
Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die ApoBank schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Schiffsfondsbeteiligungen erstritten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Fonds MS "Santa-B Schiffe"?
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Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-ms-santa-b-schiffe-schadenersatzklage-gegen-apobank-und-gruendungsgesellschafter.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.
Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die an die ApoBank für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung den der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG fließende Provision.
Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die ApoBank schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.
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RA Nittel - 6. Februar, 21:08