HC "Container-Flotten-Fonds" insolvent - Totalverlust für Anleger

Heidelberg/München, den 24. Januar 2012 - Die HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG hat noch vor dem Jahresende 2011 Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 16. Januar 2012 hat das Amtsgericht Lingen nunmehr einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die dort beteiligten Anleger dürfte damit praktisch der Verlust ihrer Einlage feststehen.

Insgesamt wurden fast 40 Mio. € Eigenkapital eingesammelt, zumeist von privaten Kleinanlegern mit Beteiligungssummern unter 50.000 €. Versprochen wurden Ausschüttungen von 9% ab 2007, die auf bis zu 15% ansteigen sollten. Beworben wurde das Konzept mit folgenden Aussagen:
  • "Investition in vier Containerschiffe mit hervorragender Spezifikation"
  • Hoher Bedarf in diesem Größensegment
  • Im Marktvergleich günstiger Kaufpreis
  • Höhere Tragfähigkeit gegenüber anderen Schiffen dieser Klasse
  • Risikostreuung durch vier Schiffe, drei Top-Charterer und unterschiedliche Charterlaufzeiten
  • Reine US-Dollar-Finanzierung
  • Turbo-Tilgung (über 70 % in 3,5 Jahren)
  • Ab 2009/2010 Minimum-Charterrate für Kapitaldienst und Schiffsbetriebskosten nur durchschnittlich 6.500 USD/Tag (historischer Tiefstand seit 1992 ca. 6.700 USD/Tag)
  • Ab 2009/2010 bei nur 9.550 USD/Tag Chartereinnahmen 9 % Auszahlung möglich (Durchschnitt seit 1992 ca. 11.300 USD/Tag)
  • Restwert am Ende des Betriebskonzeptes mit 275 USD/Tonne nur als reiner Schrottwert kalkuliert
  • "Konservative Prospektkalkulation"
Nichts davon konnte eingehalten werden. Nach Meinung von Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der die von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger betreut, war dies absehbar. Schon aus der Leistungsbilanz 2009 des Initiators Hanse Capital ist ersichtlich, dass der Fonds sich kaum wird erholen können. Minderjahn weiter: "Hier kann beispielsweise nicht die Rede davon sein, dass die internationale Finanzkrise sich ausgewirkt hat. Die Probleme sind meiner Meinung nach strukturell schon von Anfang an vorhanden gewesen." Die Anlegeranwälte machen gegen die Berater geltend, dass unter anderem die Kapitalanleger nicht ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurden, wieviel Darlehen hier aufgenommen wurden, nämlich über 52%. Darüberhinaus blieb den Anlegern unbekannt, dass über 23% (ohne Agio) ihrer Investition nicht werthaltig investiert, sondern für die sog. Weichkosten, insbesondere für Provisionen verwendet wurden.

Anleger des HC Container Flotten Fonds sollten daher von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Chance besteht, das verlorene Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am HC Container Flotten Fonds? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?
Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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Insolvenzverfahren und Totalverlust für Anleger: Hanse Capital Container Flotten Fonds

Fast 40 Mio. € haben 1.184 Anleger im Jahr 2005 in den Hanse Capital Container Flotten Fonds investiert. Für jeweils 9,4 Mio. € wurden vier 1.129-TEU-Container Frachter HC Julia, HC Klara, HC Laura und HC Maria gekauft. Jetzt wurde sowohl für den Schiffsfonds als auch für die Einzelschiffe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Schiffe waren zum Zeitpunkt des Fondsvertriebs im Jahr 2005 bereits neun Jahre alt. Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm schrieb dazu in seiner Analyse vom 27. Juni 2005: "Wer inklusive Fondskosten 23.600 US-Dollar pro TEU für neun Jahre alte Schiffe bezahlt, muss ein unverbesserlicher Optimist sein", und kritisierte die Fondskonzeption, die "in der Kalkulation einige der bekannten Register des Schönrechnens" zieht. Im Zentrum der Kritik: Die nach Ansicht des fondstelegramm utopischen Annahmen hinsichtlich der Anschlusscharter.

Die Einschätzungen der fondstelegramm-Analysten haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Bereits seit Januar 2009 konnten die planmäßigen Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen aufgrund stark hinter den Prognosen zurückgebliebener Charter-Einnahmen nicht mehr gezahlt werden. Das im August 2009 beschlossene Sanierungskonzept, an dem sich Anleger mit weiteren 2.62 Mio. € beteiligt haben, ist nicht zuletzt infolge der dramatischen Entwicklung der Charterraten gescheitert.

Totalverlust für die Anleger

Für die Anleger bedeutet die Insolvenz des HC Container Flotten Fonds den Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Denn die Verwertung der Schiffe wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten zu tilgen. Ob der Insolvenzverwalter in der Vergangenheit geleistete Ausschüttungen zurückfordern wird, bleibt abzuwarten.

Schadenersatzansprüche

Unsere Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger von Schiffsfonds hat gezeigt, dass die Beratung im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung regelmäßig mehr oder weniger schwere Fehler aufweist. Zu nennen sind dabei insbesondere:
  • Der Fonds wurde als sichere Anlage angepriesen.
  • Über Risiken der Beteiligung wurde in der Beratung gar nicht gesprochen.
  • Der Fonds sollte sichere regelmäßige Auszahlungen erwirtschaften.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge empfohlen.
  • Darüber, welche Vertriebsprovisionen insgesamt anfallen und wie viel die beratende Bank oder Sparkasse davon erhält, wurde in der Beratung gar nicht gesprochen.
Anleger des HC Container Flotten Fonds sollten daher prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Chance besteht, das verlorene Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am HC Container Flotten Fonds? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/krise-der-schiffsfonds-ursachen-und-hintergruende-der-schiffsfonds-pleiten.html

SAYLEMOON RICKMERS - NINA RICKMERS: Fondsschiffen droht Zahlungsunfähigkeit

Seit 2004 haben Anleger in die beiden Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS 9.385.000 € investiert. Ein lukratives Investment sollte es sein, wurde ihnen versprochen. Mit der Tradition und Kompetenz der Reederei Rickmers, zu deren Unternehmensgruppe das Emissionshaus des Fonds ATLANTIC gehört, wurde geworben. Heute droht beiden Fondsschiffen die Insolvenz, wie die Treuhänderin des Fonds, die Elbe Vermögens Treuhand GmbH Mitte Dezember 2011 ihren Anlegern mitteilte. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden keine Tilgungen auf die Bankdarlehen geleistet. Jetzt fordert die Bank die Deckung der Liquiditätslücken durch die Anleger. Ob es angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten, bezüglich derer keine Besserung abzusehen ist, überhaupt eine Sanierungsperspektive gibt, ist fraglich. Der Totalverlust der von den Anlegern investierten Gelder ist sehr wahrscheinlich.

Darf die Fondsgesellschaft die Ausschüttungen von insgesamt rund 4 Mio. € zurückfordern?

Anleger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Auch wenn die Ausschüttungen nicht aus Bilanzgewinnen der Gesellschaft geleistet wurden, so dass die Haftung des Kommanditisten wieder aufgelebt ist, gibt das der Gesellschaft kein Recht, die Ausschüttungen zurückzuverlangen. Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund der Ausschüttungen die Anleger bis maximal zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen für die Verbindlichkeiten der Schiffsgesellschaften haften, also beispielsweise gegenüber der kreditgebenden Bank. Im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaften ist der Insolvenzverwalter berechtigt, diese Gelder einzuziehen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, an ihr verlorenes Geld zu kommen?

Im Auftrag von Mandanten, die sich an den Schiffen an Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS beteiligt haben, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 47,6 Mio. € gerade einmal 89% des Gesamtaufwandes der für den Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS kalkulierten Aufwendungen ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 19.708.500 € lediglich 37% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 63% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 73,6% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 24,1% in Vertriebskosten

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 73,6% des Anlegerkapitals für den Kauf der Schiffe Verwendung finden, während 26,4% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie Gründungs- und Vertriebskosten fließen. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlten Vergütungen, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 24,1% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Die Fondschiffe des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS verfügten nicht über eine langfristige Festcharter (sie sind nicht für die Laufzeit des Fonds fest angemietet), sondern gehören nach Ablauf der kurzen Festcharterzeit von 3 Jahren einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgeteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, blieben die Einnahmen seit 2009 erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurück. Dies hatte zur Folge, dass die Gesellschaften des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen können, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2020 nicht mehr an ihr Geld

Was den von uns vertretenen Anlegern des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2020 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Schiffsfonds als Altersvorsorge ungeeignet

Unter anderem aus diesem Grund, aber auch wegen der erheblichen Verlustrisiken ist die Fondsanlage als Altersvorsorge oder zur Anlage von Geld im Alter völlig ungeeignet.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Vertriebspartner für den Fonds, insbesondere Volks- und Raiffeisenbanken wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt über 24% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Volks- und Raiffeisenbanken wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen selbst Zahlungen zufließen.

Prospektfehler

Wesentliche Dienstleistungsverträge wie die Verträge über die Positionen Platzierungsvorbereitung und Platzierung des Kommanditkapitals sind im Prospekt des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS ihrem Inhalt nach und bezüglich der darauf zu leistenden Vergütung nicht beschrieben. Die Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan verweisen auf § 7 des Gesellschaftsvertrages. § 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages verweist auf eine Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag, die im Prospekt nicht abgedruckt ist.

Der Prospekt weist das Agio, also den von den beitretenden Anlegern zu leistenden Ausgabeaufschlag als Ausgaben aus, obwohl die SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS keinen Ausgabeaufschlag in gleicher Höhe leisten. Eine entsprechend zu bezeichnende Ausgabenposition gibt es schlechterdings nicht. Das separate Ausweisen des Agios erfolgte zur Verschleierung des Umstandes, dass das Agio Teil der Vertriebsvergütung ist.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen- noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Platzierung des Fondskapitals aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen unseres Erachtens nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/atlantic-fonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

DJE Real Estate - der nächste Immobilien-Dachfonds wird abgewickelt!

Schadenersatz für Fondsanleger

Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (WKN A0ND6C), wie zahlreiche offene Immobilienfonds auch, aufgelöst wurde, teilt nunmehr ein weiterer Immobilien-Dachfonds, der rund 220 Mio. € schwere DJE Real Estate (WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955) dasselbe Schicksal. Die Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds war unter anderem mit erheblichen Teilen in drei offene Immobilienfonds investiert, die aufgelöst wurden, nämlich Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds und AXA Immoselect. Der DJE Real Estate wurde von einer Vielzahl von Banken und Sparkassen sowie der Mercedes-Benz Bank AG ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Bei der Beratung hat es unserer Ansicht nach diverse Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aussichtsreich erscheinen lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte, in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurde Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Nach unserer Ansicht steht jedenfalls fest, dass die Anleger im Rahmen der nun anstehenden Abwicklung des Fonds erhebliche Teile ihrer Investition nicht zurückerhalten werden. Daher sollen mögliche Schadenersatzansprüche dringend geprüft werden.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am DJE Real Estate? Wollen Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Alexander Meyer
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Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger: MPC OFFEN Flotte - Santa B Schiffe mbH & Co. KG

Bei dem Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2006 und 2007 platziert. 8 Schiffe fahren in 5-jähriger Festcharter, die übrigen 6 Schiffe in Tagescharter. Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Aus dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapitals incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Michael Minderjahn
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Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" - Schadenersatz für Anleger

Einnahmen, die trotz Festcharter weit hinter den prospektierten Annahmen zurückbleiben und ausgesetzte Ausschüttungen. Viele Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG stellen sich jetzt die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der 1-2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds trotz des langfristigen Chartervertrages um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes und den von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten waren es Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst, die sich zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb des Schiffs aufzuwendenden Kosten gerade einmal 86% des Gesamtaufwandes DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 66.000.000 € 44% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 56% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 69,5 % des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 20% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 69,5% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 30,05% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 20% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2022 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2022 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility – Schadenersatz für Anleger

An dem im Jahr 2008 aufgelegten DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility beteiligten sich Kapitalanleger mit einer Mindestsumme von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio. Insgesamt wurde Anlegerkapital in Höhe von rund 22,75 Mio. € aufgebracht. Der Fonds investierte in zwei Feeder-Vollcontainerschiffe, die DS "Activity" und DS "Agility". Die Anleger haben bislang keinerlei Ausschüttungen erhalten.

Die Fondsverwaltung Dr. Peters GmbH & Co. KG teilte den Anlegern mit Rundschreiben vom 14.05.2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich soll , so die Fondsverwaltung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist unzutreffend. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich nunmehr die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden 2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb der Schiffe aufzuwendenden Kosten gerade einmal 81% des Gesamtaufwandes des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 22,75 Mio. € 53% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 47% durch Kredite finanziert wurden.

Nur 65% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 18,6% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 65% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 35% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen und Zwischenfinanzierungszinsen fließen. Der Prospekt enthält diese Information nicht und erschwert darüber hinaus die Ermittlung der korrekten Kosten durch die unseres Erachtens fehlerhafte Zuweisung von Zwischenfinanzierungskosten zu den Anschaffungskosten. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 18,6% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2025 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2025 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6 % des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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König & Cie. Schiffsfonds MT King Edwin - Totalverlust für Anleger

Die Sanierung ist gescheitert. Anleger haben gute Chancen auf Schadenersatz.

Einnahmen, die weit hinter den prospektierten Annahmen zurückbleiben und eine Bank, die mit ihrem säumigen Kreditnehmer die Geduld verliert. Das Ergebnis ist für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin" fatal: Sie werden von ihrem investierten Geld mit Sicherheit nichts mehr wiedersehen, der Totalverlust ist eingetreten.

Mit dem König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" ist damit ein weiterer Schiffsfonds gescheitert, es wird nicht der letzte sein, bei dem sich die Risiken einer spekulativen unternehmerischen Beteiligung verwirklicht haben. Neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes und dem von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten waren es viele Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst, die sich zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.

Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern, beispielsweise der Karlsruher BBBank und anderer Volks- und Raiffeisenbanken nicht informiert.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb des Schiffs aufzuwendenden Kosten gerade einmal 87% des Gesamtaufwandes des König & Cie. Renditefonds 62 MT "King Edwin" ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 14.227.500 € 43% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 57% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 72% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 21 % in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 72% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 28% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 21% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die im Prospekt dargestellten Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet). Es soll vielmehr für konkrete Transportaufträge verchartert werden (Tagescharter). Die Chartereinnahmen bei der Tagescharter unterliegen sehr starken Schwankungen. Den zukünftigen Verlauf der Charterraten kann niemand vorhersagen. Gerade bei einer Schiffsinvestition, die mit einer hohen Kreditaufnahme verbunden ist, stellt die Unberechenbarkeit der Schiffseinnahmen ein extremes Risiko dar.

Die MT "King Edwin" fuhr in einem so genannten Einnahmepool, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgeteilt werden. Die Gesellschafterin, von der der Fonds das Schiff erworben hat, ist eine der Gründungsgesellschafter dieses Pools. Die Beschäftigung des Schiffes im Pool kann zwar einen Ausgleich der Einnahmen zwischen den einzelnen Poolschiffen herbeiführen, nicht aber die enormen Einnahmeschwankungen, denen alle Schiffe unterliegen, ausgleichen. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft MT "King Edwin" die an die Banken für aufgenommene Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus. Über diese Zusammenhänge und Risiken wurden die uns bekannten Anleger des König und Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" von ihren Beratern nicht informiert.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin" aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Kündigung der Beteiligung erst zum 31.12.2022 möglich

Was für den von uns vertretenen Anlegern des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2022 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin"? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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HCI Schiffsfonds MS Hammonia Berolina - Hilfe für Anleger

Als Anlage mit hohen Risiken hat sich die Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG für die Fondsanleger erwiesen. Seit Oktober 2006 haben sie rund 12 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds ihr investiertes Geld zurückerhalten werden, ist fraglich. Die bislang ausgebliebenen Ausschüttungen sind möglicher Weise erst der Anfang vom Ende.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG beteiligt sind, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 30,8 Mio. € gerade einmal 85% des Gesamtaufwandes des HCI Schiffsfonds MS „Hammonia Berolina“ ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 12.495.000 € lediglich 34% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 66% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, um so größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 58% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 15,7% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 58% des Anlegerkapitals für den Bau des Schiffes und die Baunebenkosten Verwendung finden, während 42% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie Bauzwischenfinanzierungszinsen, vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 15,7% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des HCI Fonds "Hammonia Berolina" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet), sondern gehört einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgerteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Einnahmen erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurückbleiben. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Schiffsfonds der HCI Capital AG


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> Hilfe für Schiffsfonds Anleger

HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou - Hilfe für Anleger

Als Anlage mit hohen Risiken hat sich die Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou" (Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS "City of Guangzhou") für die Fondsanleger erwiesen. Seit Mai 2007 haben sie rund 15,2 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds ihr investiertes Geld zurückerhalten werden, ist fraglich. Möglicher Weise sind die ausgebliebenen Ausschüttungen nur der Anfang der Misere.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou" beteiligt sind, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 28,5 Mio. € gerade einmal 82% des Gesamtaufwandes des HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou" ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 15.220.000 € lediglich 44% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 56% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 61% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 23% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 61% des Anlegerkapitals für den Bau des Schiffes und die Baunebenkosten Verwendung finden, während 39% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie Bauzwischenfinanzierungszinsen, vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 23 % des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des HCI Fonds "City of Guangzhou" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou" verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet), sondern gehört einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgerteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Einnahmen erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurückbleiben. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS "City of Guangzhou" die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom des HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou" aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Schiffsfonds der HCI Capital AG

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des HCI Schiffsfonds MS "City of Guangzhou"? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden?

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Michael Minderjahn
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Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/hci-capital-ag-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Hilfe für Anleger: HCI Schiffsfonds MS Alexander Sibum

Als hochriskante Anlage hat sich die Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" (MS "Alexander Sibum" GmbH & Co. KG) für die Fondsanleger erwiesen. Seit Juni 2007 haben sie rund 5,7 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds ihr investiertes Geld zurückerhalten werden, ist fraglich. Angesichts der erheblichen Tilgungsrückstände sind die ausgebliebenen Ausschüttungen möglicher Weise nur der Anfang der Misere.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" beteiligt sind, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 17 Mio. € gerade einmal 90% des Gesamtaufwandes des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 5.670.000 € lediglich 30% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 70% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 72% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 23% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 72% des Anlegerkapitals für den Bau des Schiffes und die Baunebenkosten Verwendung finden, während 28% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 23% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des HCI Fonds "Alexander Sibum" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, eventuell auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen müssen.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet), sondern gehört einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgeteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Einnahmen erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurückbleiben. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft MS "Alexander Sibum" die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" aufzunehmenden Kreditmittel in Euro und JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Schiffsfonds der HCI Capital AG

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum"? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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HCI MS Hammonia Fortuna - Hilfe für Schiffsfonds Anleger

Als Anlage mit hohen Risiken hat sich die Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Fortuna" Schiffahrts GmbH & Co. KG für die Anleger erwiesen. Diese haben nach der Emission im Januar 2007 rund 13 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds von ihrem investierten Geld noch einmal etwas zurückerhalten werden, ist fraglich.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Fortuna" Schiffahrts GmbH & Co. KG beteiligt sind, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten Schadenersatzansprüche begründen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Unsere Mandanten wurden von ihren Beratern nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 30 Mio. € gerade einmal 82% des Gesamtaufwandes des HCI Schiffsfonds MS „Hammonia Fortuna“ ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 13.440.000 € gerade einmal 36% des Gesamtaufwandes ausmachte und 64% durch Kredite finanziert wurden.

Nur 54% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 23% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Fortuna" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Der Berater hat ihm nicht mitgeteilt, dass nur 54% des Anlegerkapitals für den Bau des Schiffes und die Baunebenkosten Verwendung finden, während 46% des Anlegerkapitals für nichtinvestive Zwecke wie Bauzwischenfinanzierungszinsen, vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 23 % des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung zu informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des HCI Fonds "Hammonia Fortuna" wurde nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des HCI Schiffsfonds MS „Hammonia Fortuna“ verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet), sondern gehört einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander verteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Einnahmen erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurückbleiben. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft MS "Hammonia Fortuna" Schiffahrts GmbH & Co. KG die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Fortuna" aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Schiffsfonds der HCI Capital AG

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Fortuna"? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-ms-hammonia-fortuna-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Krise der Schiffsfonds - Ursachen und Hintergründe

Die Krise der Schiffsfonds hat ein ungeahntes Tempo aufgenommen. Brancheninsider gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung 2012 noch weiter beschleunigen wird.

Im August 2009 waren es lediglich 70 Fondsschiffe, die sich in Schieflage befanden. Seitdem benötigten und benötigen mindestens 550 Fondsschiffe neues Kapital, haben neue Darlehen aufnehmen müssen, sind zahlungsunfähig oder aus der Not heraus verkauft. Für 40 Schiffe kam jede Rettung zu spät – sie sind insolvent, gleichbedeutend mit Verlusten der Anleger bis hin zum Totalverlust des investierten Vermögens. Bei 36 Schiffen blieb nur der Notverkauf. Auch bei ihnen ist das Geld der Anleger in der Regel komplett verloren. Diese Mitte Dezember 2011 aufgestellte Bilanz des Brancheninformationsdienstes fondstelegram ist für Anleger ein wahres Horrorszenario. Doch ein Ende ist nicht in Sicht.

Für das Jahr 2012 rechnen Brancheninsider damit, dass zahlreiche weitere Schiffsfonds Sanierungsfälle werden, von den Anlegern Ausschüttungen zurückfordern werden oder Insolvenz anmelden müssen.

Krise der Weltwirtschaft führt zu Einbruch bei den Schiffsfrachterlösen

Auslöser der aktuellen Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einher gehenden Schwankungen der Schiffs-Transportpreise. Charterraten und Frachtraten – die für die Nutzung der Schiffe zu zahlenden Mieten bzw. Transportpreise - unterliegen seit jeher konjunkturellen Schwankungen. Diese bekannte und offensichtliche Tatsache wurden bei der Konzeption von Schiffsfonds und der Beratung der Anleger durch ihre Berater häufig ausgeblendet. Entsprechende Risiken wurden nicht erwähnt.

Die derzeit erzielbaren Schiffseinnahmen (Charter- und Frachtraten) befinden sich im Tiefflug:
  • Der Harpex - Index, der die weltweite Preisentwicklung am Chartermarkt für Schiffe abbildet, fiel im Dezember 2011 auf unter 400 Zähler und notiert damit rund 50 % unter seinem langjährigen Durchschnittswert.
  • der Baltic Exchange Dry Index, der Verschiffungskosten von Rohstoffen auf den Hauptschifffahrtsrouten in einem Index zusammenfasst, notiert Anfang 2012 im Bereich des 10-Jahres-Tiefs.
Für die nahe Zukunft ist keine Besserung in Sicht. Ein signifikanter Anstieg der Frachtraten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Da gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten steigen werden, ist für 2012 eine weitere negative Entwicklung für die Schiffsfonds zu erwarten.

Hemmungsloser Aufbau von Überkapazitäten durch Schiffsfonds eigentliche Ursache der Krise

Dass die Schiffsfonds von den konjunkturellen Schwankungen der Frachtraten so stark getroffen werden, liegt vor allem an den massiven Überkapazitäten an Schiffen. Das Handelsblatt benennt die Verantwortlichen der derzeitigen Krise:

"Fondshäuser, Reeder und Banken hatten aus Gewinnstreben zu viele Schiffe in den Markt gedrückt und eine gewaltige Blase erzeugt. Den Schaden haben nun die Anleger, deren Geld in etwa 2500 deutschen Handelsschiffen steckt. Viele ihrer Fonds sitzen auf dem Trockenen, können seit rund zwei Jahren weder Bankschulden bedienen noch das Anlegerkapital prospektgemäß zurückführen."

Christian Reuter, Schiffsmarktanalyst der HSH Nordbank, die zahlreiche Schiffsfonds finanziert hat, verweist in der Financial Times Deutschland darauf, dass Reedereien und Fondsgesellschaften während der Boomjahre bis 2007 viel zu viele neue Frachter und Tanker geordert hätten, die nun nach und nach vom Stapel laufen:

"Was den Markt immer tiefer in die Krise treibt, sind die zunehmenden Überkapazitäten. … Die Zahl der Schiffe wächst deutlich stärker als das Frachtaufkommen und treibt die Reedereien in einen ruinösen Wettbewerb"

Die beispielsweise bei den Containerschiffen bestehenden erhebliche Überkapazitäten hätten sich bereits seit Jahren aus den Bestellbüchern der Schiffswerften ersehen lassen. Und die Überkapazitäten wachsen weiter. Allein im Jahr 2011 wurden 129 neue Schiffe mit einer Gesamtkapazität von 1,4 Millionen TEU in Fahrt gesetzt, zitiert die Welt am Sonntag einen Brancheninsider. Das wirkt sich auf die Frachtraten, damit auf die Erlöse der Charterer und Reedereien und letztlich auf die Charterraten aus.

Schiffsfonds auch 2012 in schwerer See

Der Brancheninformationsdienst fondstelegram berichtet von einem Verdrängungswettbewerb der großen Containerlinien-Reeder und sinkenden Charterraten. Dass diese Krise schnell vorbeigeht, glaubt in der Branche niemand. Vieles spricht dafür, dass schleppendes Wachstum beim Welthandel und rasantes Flottenwachstum noch für lange Zeit einen Wiederanstieg der Charterraten verhindern werden. Die Charterraten werden vielmehr auf niedrigem Niveau verbleiben. Für eine große Zahl notleidender Schiffsfonds wird dies im Jahr 2012 wohl die Insolvenz zur Folge haben, erwartet das Handelsblatt.

Risiken waren vielen Anlegern unbekannt

Viele Anleger trifft die Krise der Schiffsfonds völlig überraschend. Auf konjunkturelle Schwankungen der Einnahmen, Überkapazitäten, Risiken in der Finanzierung und möglichen Totalverlust wurden sie in der Beratung nicht hingewiesen. Stattdessen sollte es sich bei dem ihnen empfohlenen Schiffsfonds um eine sichere langfristige Anlage handeln.

Provisionsinteresse der Berater als Triebfeder der Falschberatung

Ausschlaggebend für die Falschberatung war vielfach das Provisionsinteresse der beratenden Banken und Sparkassen, die nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch Teile der in den Fondskonzepten für die Eigenkapitalbeschaffung vorgesehen hohen Vergütung erhalten haben, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen. Diese Praxis versteckter Rückvergütungen (Kick-Backs) wird für die Anleger nun zur großen Chance, ihre fehlgeschlagene Schiffsfonds-Beteiligung im Wege des Schadenersatzes wirtschaftlich rückabzuwickeln. Weiß der Anleger nicht, ob und wie viel Provisionen seine Bank oder Sparkasse erhalten hat, hilft eine Frage an seine Bank weiter. Denn die muss ihm darüber Auskunft erteilen.

Meine Empfehlung:

Lassen Sie die Ausstiegsmöglichkeiten aus ihrer Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe lohnt sich.


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MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger

Bei dem MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in sieben 4.100-TEU-Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2001 und 2002 platziert.

Der Fonds befindet sich in extremer wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 41 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition


Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 59 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 41 % flossen in den Bau der Schiffe.

24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15 % tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24 % des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Der Prospekt enthält keinen Hinweis darauf, dass der Kommanditist für eine wieder aufgelebte Einlageverpflichtung auch dann noch haftet, wenn er die Beteiligung veräußert oder sonst wie übertragen hat (Nachhaftung).
Anleger des MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Verjährung der Schadenersatzansprüche der 2002 beigetretenen Anleger

Für die Anleger, die sich im Jahr 2001 beteiligt haben, sind diese Ansprüche jedoch bereits verjährt. Für jene Anleger, die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, drohen Schadenersatzansprüche zu verjähren. Es gilt eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist, die taggenau ab dem Tag der Beratung/Zeichnung berechnet wird. Hier ist gegebenenfalls Eile geboten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

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MPC Reefer-Flottenfonds 1 - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger

Bei dem MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Kühlschiffe investiert hat. Anleger haben sich an dem Fonds mit rund 145 Mio. € beteiligt. Der Fonds wurde im Jahr 2006 platziert.

Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Schiffsbetriebskosten liegen deutlich über den prospektierten Ansätzen und die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen. Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen möglicher Weise der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 73,6 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 26,4% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 73,6 % flossen in den Kauf der Schiffe.

24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15 % tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24,2 % des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Die mit der finanzierenden Bbank vereinbarte 105%-Klausel wurde den uns bekannten Anlegern des Fonds im Rahmen der Beratung nicht erläutert.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Der Prospekt weist die für die Kapitalbeschaffung vorgesehenen Kosten zu niedrig aus, da das Agio einfach in einer Fußnote als zusätzliche Kosten „versteckt“ wird. Zutreffend wäre es gewesen, die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung in voller Höhe auszuweisen. Dies ist nicht geschehen.
  • Der Prospekt stellt die aus der Finanzierung eines wesentlichen Teils der Schiffshypothekendarlehen in JPY nur als Prognosegefährdendes Risiko dar, das eine Reduzierung der Ausschüttung zur Folge haben könnte. Er übersieht, dass eine Wechselkursverschiebung auch zur Folge haben kann, dass die Kapitaldienstfähigkeit insgesamt nicht mehr gegeben ist, was zu einer Anlagegefährdung führt (Kreditkündigung, Verwertung, gemeinsame Haftung aller Schiffe).
  • Der Prospekt enthält keinen Hinweis darauf, dass der Kommanditist für eine wieder aufgelebte Einlageverpflichtung auch dann noch haftet, wenn er die Beteiligung veräußert oder sonst wie übertragen hat (Nachhaftung).
Anleger des MPC Reefer-Flottenfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

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HCI MS "Warnow Vaquita"

Ein Fonds auf dem Weg in die programmierte Pleite

Bei der MS "Warnow Vaquita" (Schiffahrtskontor Warnow GmbH & Co. KG MS "Warnow Vaquita") handelt es sich um ein am 15. Oktober 2008 in Dienst gestelltes Containerschiff mit einer Stellplatzkapazität von 1.288 TEU. Das Schiff verfügte lediglich über eine viermonatige Anfangscharter zu täglich 15.153 US $ netto. Der HCI Schiffsfonds ging Anfang August 2008 in den Vertrieb. Um auf die im Prospekt versprochene Rendite zu kommen, kalkuliert HCI für die Zeit nach dem Ende der viermonatigen Festcharter mit bis auf täglich 14.300 US $ fallenden Chartereinnahmen. Dies war hoch gegriffen, denn die durchschnittlichen Charterraten lagen zwischen 1993 und 2008 im ungewichteten Schnitt bei 12.790 US $. (Manager Magazin)

Betrachtet man die Entwicklung des HARPEX, der als Index den Containermarkt für Charterraten (Mietpreis für ein Schiff pro Tag) repräsentativ darstellt, erkennt man, welchen starken Schwankungen der Containermarkt unterworfen ist. Der für Schiffe vergleichbarer Größe repräsentative Bereich des HARPEX (bis 1.700 TEU) zeigt zum einen, dass der Durchschnittswert von einem besonders außergewöhnlichen Anstieg in den Jahren 2003/2004 beeinflusst wurde und zum anderen, das sich die Charterraten seitdem stetig nach unten bewegt haben. Die Entwicklung des Indexes legt den Verdacht nahe, dass der Prospekt des HCI Fonds MS "Warnow Vaquita" bereits von Anfang an nicht mit der erforderlichen kaufmännischen Vorsicht kalkuliert wurde.

Seit Mitte 2008 befanden sich die Charterraten infolge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise im freien Fall. In dieser Zeit einen Schiffsfonds zu emittieren, erfordert viel Mut, aber auch aufgeklärte Anleger, denen die Marktsituation und die Risiken bewusst sind bzw. von ihren Beratern bewusst gemacht werden.

Aber gerade hieran fehlte es bei den uns bekannten Anlegern des HCI Fonds MS "Warnow Vaquita". Über die dramatischen Veränderungen auf den Containermärkten und den massiven Einbruch der Charterraten wurden sie weder im Prospekt, noch in den Beratungsgesprächen informiert. Im Gegenteil: Der Fonds wurde ihnen als sichere und lukrative Anlage angeboten.

Aufgrund der nur für 4 Monate (bis 15. Februar 2009) vereinbarten Festcharter barg diese Entwicklung der Charterraten besonders dramatische Risiken, da angesichts der Marktentwicklung für den Schiffsfonds die Erzielung auch nur annähernd auskömmlicher Einnahmen bei der Anschlussvercharterung praktisch ausgeschlossen und die in Ansatz gebrachten 14.300 US $/Tag erkennbar nicht zu erzielen waren. Damit stand bereits kurz nach der Emission fest, dass die prognostizierten Einnahmen und Renditen HCI Schiffsfonds MS "Warnow Vaquita" nicht zu erzielen sein werden.

Über dieses für das wirtschaftliche Gelingen der unternehmerischen Schiffsbeteiligung am HCI Schiffsfonds MS "Warnow Vaquita" hätten die Anleger von ihren Beratern informiert werden müssen.

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Außergerichtliche Streitschlichtung - eine bedenkenswerte Alternative zum teuren Zivilprozess

Nicht alle Mandanten verfügen über eineRechtsschutzversicherung, die die Kosten der außergerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche wie auch die eines Klageverfahrens finanziert und – bei negativem Ausgang – auch die Kosten der Gegenpartei(en) trägt. In anderen Fällen ist zwar eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, deckt aber (berechtigt oder nicht) diesen Schadensfall nicht.

Nicht selten müssen wir auch von einer Klage abraten, weil die Abwägung vor allem der prozessualen Chancen gegen die erheblichen wirtschaftlichen Risiken ergeben hat, dass die Aussichten nicht gut genug sind oder das Kostenrisiko unvertretbar hoch ist. Allerdings heißt das nicht, dass Sie gar nichts unternehmen können.
Sie können Ihre Ansprüche auch in einem Schlichtungsverfahren weiterverfolgen. Bei den Verbänden der privaten und öffentlichen Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen sind Beschwerdestellen eingerichtet, die zumeist von den sog. Ombudsleuten geführt werden. Daneben gibt es auch – gerichtlich beaufsichtigte und genehmigte – Gütestellen, die ebenfalls auf Antrag tätig werden. Es gibt allerdings auch einige Sparkassen und Bankinstitute, die – zum Teil auch zusammen mit anderen, zumeist in einer Region – vergleichbare Stellen eingerichtet haben.

Durch entsprechende Beschwerden oder Anträge können wir für Sie mit entsprechenden Schriftsätzen rechtzeitig vor Ablauf der Frist die Verjährung Ihrer Ansprüche hemmen.

Wo liegen die Vorteile solcher Verfahren?
  • Ein Beschwerdeverfahren ist in aller Regel für den Beschwerdeführer kostenfrei, jedenfalls bei den Beschwerdestellen der Verbände. Anders als ein Gericht werden dort also keine Kostenvorschüsse verlangt.
  • Die Verjährung Ihrer Ansprüche wird gehemmt, vorausgesetzt die Beschwerde geht dort vor Ablauf der Verjährungsfrist ein.
  • In aller Regel tragen die Parteien auch ihre Kosten selbst. Falls das Verfahren für Sie als Beschwerdeführer nicht mit dem erhofften Ergebnis endet, müssen Sie – anders als im Zivilprozess, wo der ganz oder teilweise Unterliegende die Kosten ganz oder teilweise zu tragen hat – der Gegenseite also nicht ihre Kosten erstatten, auch falls dort Rechtsanwälte aufgetreten sind.
  • Das Verfahren ist nicht so förmlich wie ein Gerichtsverfahren.
  • Falls die Gegenseite unterliegt, ist das nicht so schlimm wie ein für den Anleger obsiegendes Urteil, denn rechtskräftige Urteile werden der jeweiligen Bank natürlich ständig entgegen gehalten.
  • Durch ein solches Verfahren sind sie nicht gehindert, Ihre Ansprüche später einmal doch noch gerichtlich geltend zu machen.
Gibt es auch Nachteile?

Ja, es gibt auch Dinge, die Sie bedenken sollten. Als Ihre Berater haben wir Sie auch darüber aufzuklären, selbst wenn es manchmal unbequem sein mag und Ihnen die Entscheidung nicht gerade erleichtert:
  • Die Banken und Sparkassen sind nicht automatisch an den Spruch des Schlichters oder Ombudsmannes gebunden, sie müssen ihn erst akzeptieren. Nur bei Streitwerten unter 5.000,00 € sind – nach der gegenwärtigen Schiedsordnung – beispielsweise die privaten Banken an einen solchen Schlichterspruch gebunden.
  • Sie als Mandant haben grundsätzlich die Kosten unserer Beauftragung selbst zu tragen, auch dann, wenn eine Entscheidung zu Ihren Gunsten gefällt wird. Nur ausnahmsweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass der Beschwerdeführer Kosten ganz oder teilweise ersetzt bekommt.
  • Endet das Verfahren nicht mit dem gewünschten Ergebnis, stehen Sie im Grunde wieder am Anfang. Danach müssen Sie erneut entscheiden, ob ggf. eine Klage erhoben werden soll, denn nach Beendigung des Verfahrens läuft die Verjährungsfrist weiter, zwar mit Verzögerung aber immerhin.
Wie hoch sind die Kosten dafür?

Ihre Vertretung in einem solchen Verfahren berechnen wir nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Verbindung mit der dazu erlassenen Vergütungsverordnung (VV).

Nachstehend haben wir anhand von Beispielen die Kosten für Sie ausgerechnet.
Gegenstandswert: 10.000,00 €
1,5 Geschäftsgebühr (Vertretung, besondere Verfahren) gem.
Nr. 2303 VV RVG
729,00 €
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 50,00 €
Nettobetrag 779,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 148,01 €
Gesamtbetrag 927,01 €
 
Gegenstandswert: 25.000,00 €
1,5 Geschäftsgebühr (Vertretung, besondere Verfahren) gem.
Nr. 2303 VV RVG
1.029,00 €
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 50,00 €
Nettobetrag 1.079,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 205,01 €
Gesamtbetrag 1.284,01 €
 
Gegenstandswert: 50.000,00 €
1,5 Geschäftsgebühr (Vertretung, besondere Verfahren) gem.
Nr. 2303 VV RVG
1.569,00 €
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 50,00 €
Nettobetrag 1.619,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 307,61 €
Gesamtbetrag 1.926,61 €
Dabei bedenken Sie bitte stets, dass die tatsächlichen Kosten vom Streit- bzw. Gegenstandswert Ihrer persönlichen Angelegenheit abhängen. Dieser Wert wird nicht nur von einem etwaigen Zahlungsanspruch geprägt, sondern – beispielsweise – auch von dem Wert eines etwaigen Freistellungsanspruches.

Ob es in Ihrem Fall die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung gibt, erfahren Sie – falls Sie von uns noch keine entsprechende Beratung erhalten haben – von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.

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BAC LifeTrust-Fonds - BBBank bietet Vergleiche an

Heidelberg/München, den 1. Dezember 2011 - Die Rechtsanwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben unter anderem für diejenigen Anleger, die ihre Beteiligungen an den LifeTrust-Fonds des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) von der BBBank empfohlen bekamen, schon diverse Klagen eingereicht. Geltend gemacht wurde Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Nachdem die Bank bisher stets eine Regulierung abgelehnt hatte, bot sie nunmehr eine vergleichsweise Regulierung an. Die klagenden Anleger sollen streitlos gestellt werden, indem sie eine Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung an die Bank erhalten.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der die Anleger betreut, meinte dazu: "Das Angebot sieht auf den ersten Blick nicht völlig ungünstig aus. Der Teufel steckt jedoch in Detailfragen." Einen grundsätzlichen Rat hierzu kann Minderjahn allerdings nicht geben, denn je nach Fonds sieht der anders aus. Seiner Meinung nach steht zu erwarten, dass andere Banken dem Beispiel der BBBank folgen werden. Ob auch Vertriebe und einzelne Anlageberater sich dem anschließen, glaubt er eher nicht, solange nicht wenigstens ein erstinstanzliches Urteil dazu vorgelegt werden kann. Allerdings ist er sich sicher, dass solche Urteile demnächst vorliegen. Minderjahn dazu: "Nach allem, was ich von den Anlegern in unzähligen Gesprächen erfahren habe, sind hier unternehmerische Beteiligungen wie die sprichwörtlichen Witwen- und Waisenpapiere verkauft worden. Man kann eigentlich die Uhr danach stellen, dass hier auch die freien Anlageberater verurteilt werden."

Allen Kunden der BBBank, die auch solche Beteiligungen gezeichnet haben, wird dringend geraten, auf entsprechende Anfragen oder Angebote der Bank keinesfalls ohne vorherige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts anzunehmen. Sie laufen sonst Gefahr, im Nachhinein noch Nachteile zu haben, obwohl sie annehmen, durch diesen Vergleich das Thema eigentlich hinter sich gebracht zu haben. Anleger, die bisher noch keinen Rechtsanwalt mit ihrer Beratung oder Vertretung beauftragten, sollten nunmehr ihre Ansprüche geltend machen lassen. Es ist zu erwarten, dass die Kunden, die sich bisher ruhig verhielten, erst dann befriedigt werden, wenn sie beginnen ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
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Mehr Infos: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

Grundfonds Immobilien GmbH & Co. Thüringen Büro Park Erfurt KG

(NLI-Fonds Nr. 31, IVG Wert-Konzept 06)

Die Rechtsanwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben die Vertretung von Anlegern übernommen, die in Beteiligungen an der Grundfonds Immobilien GmbH & Co. Thüringen Büro Park Erfurt KG investiert haben. Geprüft werden sowohl fehlerhafte Anlageberatung wie auch Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Grundlage ist unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19.07.2011 zu dem Vorgängerfonds Hofgarten Karree Potsdam GmbH & Co. KG (NLI 29), in dem festgestellt wurde, dass der Prospekt fehlerhaft sei. Völlig zutreffend führt das Gericht dort aus, dass es dem Anlageberater obliege, Lücken oder Fehler des Prospekts nicht nur festzustellen, sondern auch richtig zu stellen. Im dortigen Fall war es so, dass die Darstellung im Prospekt den Eindruck nahelegen musste, es werde in absehbarer Zeit einen Zweitmarkt geben, über den die Beteiligung so praktisch jederzeit zum Nominalwert veräußert werden könne. Der Berater wurde deshalb zur Rückabwicklung verurteilt und hat nunmehr Schadensersatz an den dortigen Anleger zu zahlen. Dieser umfasst neben dem selbst aufgebrachten Eigenkapital auch die Zinsen, die der Kläger für eine Finanzierung seiner Beteiligung geleistet hat.

Dieser Fall wie auch die unserer Mandanten zeigen, dass es häufig überhaupt nicht zu Erläuterungen des Prospekts durch den Berater kam. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unkenntnis des Prospekts (Urteile vom 08.07.2010 und 22.07.2010) schadet es daher auch nicht, wenn der Anleger wegen des persönlichen Vertrauens, das er seinem Berater entgegenbrachte, den Prospekt erst sehr viel später darauf hin überprüft, ob die Aussagen überhaupt richtig und vollständig waren.

Allerdings ist hervorzuheben, dass diese Ansprüche nur noch bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden können. Bei allen Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet (!) wurden, tritt nämlich mit Ablauf des Jahresendes die sog. Totalverjährung ein.

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Quelle: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/grundfonds-immobilien-gmbh-buero-park-erfurt.html

Amtsgericht Mannheim: ApoBank muss über Kickbacks Auskunft erteilen

Allen beharrlichen Weigerungen zum Trotz: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank muss Auskunft darüber erteilen, welche Rückvergütungen, sogenannte Kickbacks, sie im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Kunden am Gerling Renditefonds (ISIN DE0008481052) im Jahr 2005 erhalten hat. Dies entschied das Amtsgericht Mannheim in einem am 25.Oktober 2011 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 2 C 73/11).

Die Apotheker- und Ärztebank hatte im Juni 2005 einem langjährigen Kunden zur Investition in den Gerling Renditefonds geraten. Was Sie dem Kunden nicht gesagt hat ist, ob sie ein eigenes Interesse mit der Anlageempfehlung verfolgte. Dies wollte der Anleger nun wissen und forderte die Bank zur Auskunft darüber auf, ob und in welcher Höhe sie im Zusammenhang mit seiner Beteiligung geldwerte Vorteile, insbesondere Vertriebsprovisionen, Vertriebsfolgeprovisionen, Bestandsprovisionen, Provisionen für die Vermittlung eines Kundenkontakts und sonstige Provisionen erhalten hat. Die ApoBank hatte die Auskunft verweigert.

Das Amtsgericht Mannheim sprach dem von Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach aus der Anlegerkanzlei Nittel vertretenen Bankkunden jetzt den Anspruch auf Auskunftserteilung zu und verurteilte die ApoBank. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Allerdings haben wir bereits drei rechtskräftige Urteile gegen Banken erstritten, die nunmehr Auskunft erteilt haben.

Rechtsanwältin Dr. Lembach: "Ich kann Anleger nur ermuntern, von Ihren Banken Auskunft über die eingenommenen Provisionen zu verlangen." Die Bereitschaft, an diesem sensiblen Punkt Transparenz gegenüber dem Kunden zu zeigen, ist den Augen der Anlegeranwältin Indiz dafür, ob man fair und partnerschaftlich mit den Kunden umgeht.

Ihre Ansprechpartnerin:

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Dr. Katja Lembach
Rechtsanwältin

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MPC Offen Produktentanker Flotte - Anlegern droht Totalverlust

Die schlechte Ertragssituation auf den weltweiten Schiffsmärkten fordert offensichtlich ein weiteres Opfer. Der Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte steht vor dem endgültigen Aus. Für die rund 3.000 Anleger, die in den Jahren 2007 und 2008 rund 77,8 Mio. € investiert haben, gibt es kaum noch Hoffnungen, den Totalverlust ihrer Einlage abzuwenden. Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm schreibt: "Das Anlegerkapital in der CPO Produktentanker Flotte dürfte verloren sein."

Wurden die Einnahmen des Fonds zu optimistisch kalkuliert?

Die 8 Fondsschiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hatten von Anfang an keine Festcharter, die für den Vertragszeitraum Einnahmesicherheit versprochen hätte, sondern fuhren in einem Einnahmepool, dessen Einnahmen von Anfang an den Marktschwankungen unterlagen. Bereits Anfang 2010 lagen diese um mehr als 50 Prozent unter dem prospektierten Wert von 20.850 US$ je Schiff und Tag. 18.000 US$/Tag und Schiff wären laut fondstelegramm erforderlich, um die Kosten zu decken und planmäßig zu tilgen. Erhebliche Tilgungsrückstände sind zwangsläufig die Folge.

Daran, dass die Fondskalkulation für den Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt aufgestellt worden ist, ergeben sich zumindest ernsthafte Zweifel. So schwankte die Tagescharter im Zeitraum von 1996 – 2004 um die 15.000 US$ und war erst 2005 stark angestiegen, was ausschlaggebend für einen Zehnjahresdurchschnitt von 19.500 US$ war. (Fondsprospekt Seite 42) Heranzuziehen ist auch die Schwankungsbreite bei der Zehnjahresbetrachtung. Danach schwankten die Chartereinnahmen zwischen rund 10.000 US$/Tag und 29.000 US$/Tag. Ausgehend vom 10-Jahres-Durchschnitt bedeutet dies eine Volatilität von fast 100 %. Wenn je Schiff 18.000 US$/Tag benötigt wurden, um Kosten und Kapitaldienst zu leisten, heißt dies, dass der Fonds bereits ab einem Einnahmerückgang um knapp 14% in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten musste.

Ob vor diesem Hintergrund die als "Sensitivitätsanalysen" bezeichneten Risikoszenarien im Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte, die als Mindereinnahme von einer Tagescharter von 19.500 US$ ausgehen, den an sie zu stellenden Anforderungen genügen, ist zu bezweifeln.

Wurden Anleger über die Risiken richtig aufgeklärt?

Bei der Beteiligung an dem Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte handelte es sich von Anfang an um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Verlustrisiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gingen.

Darüber, was mit der Fondsbeteiligung passieren würde, wenn die Chartereinnahmen auf den langjährigen Durchschnittswert von rund 15.000 US$ zurückgehen würden, enthält der Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte keine Angaben.

Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hätten unserer Meinung nach zumindest darüber aufgeklärt werden müssen, welchen Schwankungen die Tagescharterraten in den letzten 10 Jahren unterlegen haben, und welchen Einfluss dies auf die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds haben könnte.

Auswirkung der riskanten Kreditvertragsklausel im Prospekt nur unzureichend dargestellt

Eine besondere Bedeutung kommt beim Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte der so genannten "105%-Klausel" in den Kreditverträgen der einzelnen Schiffsgesellschaften zu. Der Prospekt enthält zwar Angaben dazu, wie sich diese auf die Liquiditätsbelastung der Schiffsgesellschaften auswirken kann. Es fehlen aber Aussagen dazu, dass die finanzierenden Banken dann, wenn die Schiffsgesellschaften aufgrund von Liquiditätsproblemen die Mehrbelastungen nicht tragen können, die Kredite kündigen und die Schiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte verwerten können, was zu einem Totalverlust der Einlage führen kann.

Schiffswert deckt nicht einmal die Kredite

Das fondstelegramm rechnet damit, dass bei einer Veräußerung der Schiffs derzeit 25 bis 30 Mio. US$ je Schiff zu erzielen sein dürften, so dass der Verkaufserlös aller 8 Tanker maximal 240 Mio. US$ erlösen würde. Das sei weniger als die derzeitige Gesamtdarlehensbelastung von rund 300 Mio. US$, so dass auch die Banken mit Verlusten rechnen müssten, so das fondstelegramm. Das Kapital der Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte wäre damit vollständig verloren.

Schadenersatz wegen Prospektfehlern und Falschberatung

Für die Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte sehen wir gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen und die Anlageberater.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Quelle: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-produktentanker-flotte-anlegern-droht-totalverlust.html

Kosten eines Zivilprozesses können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden

Bundesfinanzhof entscheidet zu Gunsten der Steuerpflichtigen

Die Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung können sehr hoch werden. Gut, wenn der Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Kosten eines Schadenersatzprozesses übernimmt.

Doch auch Anleger, die diese Kosten selbst zahlen müssen, bleiben für den Fall, dass sie den Prozess verlieren, nicht auf allen Kosten sitzen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10 – entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses als außergewöhnliche Belastungen steuerlich in Abzug gebracht werden können. Dies gilt immer dann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Im Einzelfall kann diese Entscheidung helfen, dass durch die Berücksichtigung dieser Kosten in der Steuererklärung die wirtschaftlichen Lasten eines Prozesses die Steuerlast gemindert und damit "unter dem Strich" die Prozesskosten reduziert werden.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Michael Minderjahn
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Bankhaus M.M. Warburg - Falschberatung beim Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III ?

Die Kunden mit ihren persönlichen, individuellen Wünschen sollen im Zentrum des Leistungsangebots des Bankhauses M.M. Warburg stehen, dauerhaft und unabhängig von Trends und Zeitgeist. An dieser Selbstdarstellung im Portrait der Bank messen einige ihrer Kunden heute das traditionsreiche Bankhaus. Denn ihnen wurde eine Anlage in einem geschlossenen Fonds empfohlen, der Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG. Einem Fonds, der mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen handelt, nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch auf Kredit und der heute schlecht da steht. So schlecht, dass die Anleger jetzt um ihr eingesetztes Kapital fürchten.

Dass sie sich im Zusammenhang mit der als Altersvorsorge gedachten Beteiligung jemals würden Sorgen machen müssen, hatten die von uns vertretenen Anleger nicht geahnt. Als sichere und ertragreiche Anlage war ihnen der Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III von ihrem Kundenberater bei M.M. Warburg dargestellt worden. Von Risiken, gar vom Verlust der in den Fonds investierten Ersparnisse, war nicht die Rede. Ebenso wenig davon, dass ein nicht unerheblicher Teil der Anlegergelder gar nicht in Lebensversicherungspolicen investiert wurde, sondern in so genannte weiche Kosten, also diverse Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.

Provisionen, die auch an das Bankhaus M.M. Warburg flossen, wie die Anleger nun vermuten. Denn eine Anfrage, mitzuteilen, ob und in welcher Höhe die Bank so genannte Kickbacks im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III erhalten hat, wurde abschlägig beschieden. Der Anleger habe keinen Anspruch auf eine derartige Auskunft hieß es aus der Rechtsabteilung. Statt der vom Kunden erwarteten Verneinung des Erhalts solcher schmiergeldähnlicher Zahlungen wird gemauert, die Auskunft verweigert. Versteht man das bei M.M. Warburg unter hanseatischer Tradition? Steht hier der Kunde im Mittelpunkt, oder folgt das Bankhaus doch dem Zeitgeist des Strebens nach Umsatz hinter dem Rücken der Kunden?

Wir haben jetzt für einen Mandanten Klage auf Auskunft über erhaltene Kickbacks eingereicht. Danach wird unser Mandant schlauer sein.

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Mathias Nittel
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Michael Minderjahn
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AXA Immoselect, DEGI International

Täuschende Werbung mit vermeintlicher "Mündelsicherheit" offener Immobilienfonds

Viele unserer Mandanten, die wegen fehlgeschlagener Investments in offene Immobilienfonds unseren Rat suchen, berichten uns, dass Ihnen der jeweilige offene Immobilienfonds als "mündelsichere Anlage" empfohlen wurde. Dabei wurde vielfach, wie zum Beispiel im Fall des AXA Immoselect oder des DEGI International, auch auf Gerichtsurteile verwiesen, die festgestellt hätten, dass es sich bei dem jeweiligen Fonds um eine mündelsichere Anlage handeln würde.

Dabei regelt § 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuches abschließend, welche Anlagen für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen sind. Dabei handelt es sich neben inländischen Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Bundesschatzbriefen, Bundes- und Länderanleihen, Pfandbriefen und Kommunalobligationen vor allem um Geldeinlagen mit Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds oder eine andere Sicherungseinrichtung. In diesem Sinne sind "mündelsichere" Anlagen nur solche, die vor dem Insolvenzrisiko und auch vor Kursverlusten geschützt sind, bei denen also ein Wertverlust praktisch ausgeschlossen ist. Von offenen Immobilienfonds ist in der dortigen Aufzählung nicht die Rede.

Damit sind offene Immobilienfonds keine „mündelsicheren“ Anlagen und dürfen auch nicht als solche bezeichnet werden. Wenn in der Beratung von Anlegern dennoch offene Immobilienfonds, namentlich AXA Immoselect und DEGI International als „mündelsichere“ Anlage beworben wurden, handelt es sich dabei um Falschberatung, die Schadenersatzansprüche auslöst.

Dies sah auch die Ombudsfrau der privaten Banken in einem Schlichtungsverfahren gegen die Commerzbank entschieden und dem Anleger Schadenersatz zugesprochen:

"Da jedenfalls die Bezeichnung der Anlage als mündelsicher aus den dargelegten Gründen unzutreffend und unbestritten kausal für die Anlageentscheidung der Beschwerdeführer war, ergibt sich bereits hieraus ein durchgreifender Beratungsfehler im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "anlage- und anlegergerechten Beratung" (BGZ 123, 126 ff). Weil den Berater der Vorwurf einer fahrlässigen Fehlberatung trifft, folgt hieraus gemäß §§ 280 Abs. l, 278, 276, 249 ff. BGB die Verpflichtung der Bank, den Erwerbsvorgang im Wege des Schadensersatzes rückgängig zu machen. Deshalb komme ich zum Ergebnis, dass die Bank den Beschwerdeführern den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile zu erstatten hat."

Sollte auch Ihnen ein offener Immobilienfonds wie beispielsweise der AXA Immoselect oder der DEGI International als „müdelsicher“ empfohlen worden sein, haben Sie grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Ihren Berater beziehungsweise die beratende Bank durchzusetzen.

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Rechtsanwalt Alexander Meyer
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OwnerShip Feeder Quintett - Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

Schadenersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter und Anlageberater

Mit knapp 40 Mio. € haben sich Anleger an dem im Jahr 2006 emittierten Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett beteiligt. Das geplante Platzierungsvolumen wurde um 9 Mio. € unterschritten. Von Anfang an vermochten die Fondsschiffe die prospektierten Erlöse nicht zu erzielen, Ausschüttungen blieben aus. Der Fonds wurde über verschiedene Banken, unter anderem über Cortal Consors aktiv vertrieben und beraten.

Prospektfehler

Wir haben den Prospekt des Fonds OwnerShip Feeder Quintett geprüft und dabei nach unserer Auffassung mehrere Prospektfehler festgestellt.
  • Der Bundesgerichtshof fordert, dass die Höhe des Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder, der in „Weichkosten“ fließt, für den Anleger ohne weiteres Nachrechnen erkennbar sein muss. Dem wird der Prospekt des Fonds OwnerShip Feeder Quintett nach unserer Auffassung nicht gerecht. Erst durch den Abgleich verschiedener Prospektpositionen und verschiedene Rechenschritte wird erkennbar, dass rund 23 % des von den Anlegern aufgebrachten Eigenkapitals incl. Agio nicht werthaltig in die Schiffe investiert wurde, sondern in die Taschen der Initiatoren floss.
  • Der Prospekt des Fonds OwnerShip Feeder Quintett weist nicht aus, welcher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in die Schiffsinvestition fließt und welcher in so genannte „Weichkosten“ wie Kosten für Konzeption, Vertrieb und Platzierungsgarantie etc. Die im Prospekt zu den einzelnen Ausgabepositionen genannten Prozentzahlen sind zur Aufklärung des Anlegers über den Anteil, zu dem das von ihm aufgebrachte Eigenkapital incl. Agio in die jeweilige Kostenposition fließt, nicht geeignet, weil sie als Bezugsgröße das um 1,475 Mio. € höhere, von allen Kommanditisten zur Verfügung zu stellende Kommanditkapital einschließlich des nur von den Fondskommanditisten aufzubringenden Agios verwendet. Dadurch ergeben sich niedrigere Prozentzahlen.
  • Darüber hinaus sollte dem Emissionshaus ausweislich der kumulierten Darstellung der Mittelverwendung der Einschiffsgesellschaften am Anfang des Prospekts des Fonds OwnerShip Feeder Quintett eine Vergütung in Höhe von 2.770.000 € (5,72 % des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals incl. Agio) für die „Finanzierungsvermittlung“ zufließen. Eine Position, die weder im Investitionsplan des Dachfonds, noch in den entsprechenden Investitionsplänen der einzelnen Schiffsgesellschaften enthalten und deren Leistungsumfang im Prospekt an keiner Stelle beschrieben ist. Nach einer mündlichen Information des Geschäftsführers der Ownership Emissionshaus GmbH soll diese prospektierte Vergütung nicht geflossen sein. Dies ändert an unserer Feststellung, dass der Prospekt auch an diesem Punkt einen Prospektmangel aufweist, nichts.
  • Außerdem wird in den tabellarischen Darstellungen zur Mittelverwendung des Fonds OwnerShip Feeder Quintett die für die Einwerbung der Anleger gezahlte Vergütung zu niedrig ausgewiesen. Die dort als „Emissionskosten“ bezeichnete Vergütung beläuft sich ausweislich der textlichen Prospektdarstellungen zu den Vertriebs-/Vermittlungskosten, rechnet man die dort gemachten Angaben zusammen, insgesamt auf 8.275 T€. In der kumulierten tabellarischen Darstellung der Investitionen der Einschiffsgesellschaften werden aber unzutreffender Weise nur Emissionskosten in Höhe von 5.970 T€ ausgewiesen. Auch bei der tabellarischen Darstellung der Mittelverwendung der Einschiffsgesellschaften werden die „Emissionskosten“ zu niedrig angegeben.
  • Das „Agio“, bei dem es sich um einen durch den Anleger auf die Einlage zu leistenden Ausgabeaufschlag handelt, wird in der Darstellung der kumulierten Investitionen der Einschiffsgesellschaften des Fonds OwnerShip Feeder Quintett als Ausgabenposition dargestellt. Da das Agio aus der Sicht des Fonds eine Einnahmeposition und keine Ausgabenposition darstellt, ist die Ausweisung bei den Ausgaben falsch. Vielmehr ist das Agio Bestandteil der Vertriebs-/Vermittlungsvergütung und hätte daher gemeinsam mit dieser ausgewiesen werden müssen. Das die gesonderte Ausweisung des Agios als Ausgabeposition der Verschleierung der Höhe der tatsächlich anfallenden Vertriebs-/Emissionskosten diente, drängt sich nach unserer Ansicht auf.
  • Hinzu kommt, dass in den Investitionsplänen der Einschiffsgesellschaften Ausgaben für die Tätigkeit der Vertriebsbeauftragten im Zusammenhang mit der Konzeption, der Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten und der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgesehen sind. In der kumulierten Darstellung der Mittelverwendung der einzelnen unter dem Dachfonds zusammengefassten Schiffsgesellschaften auf Seite 7 des Prospekts des Fonds OwnerShip Feeder Quintett ist diese Position nicht enthalten.
Wer haftet für Prospektfehler?

Prospektfehler begründen grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des Anlageberaters, der den Prospekt bei der Beratung verwandt hat, also beispielsweise der beratenden Bank.

Darüber hinaus haften grundsätzlich die Gründungsgesellschafter des Fonds den Anlegern bei Prospektfehlern ebenfalls auf Schadenersatz, das wären hier die OwnerShip Emissionshaus GmbH und die OwnerShip Treuhand GmbH. Wir sind beauftragt, Schadenersatz gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Keine Information über Kickbacks

Unser Mandant wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interesse Cortal Consors mit der Anlageempfehlung verfolgte. Wäre unserem Mandanten mitgeteilt worden, dass und in welcher Höhe Cortal Consors für den Vertrieb des Fonds OwnerShip Feeder Quintett Provisionen erhält, wäre für ihn der Interessenkonflikt – Provisionsinteresse auf der einen Seite, an den Interessen des Anlegers ausgerichtete Beratung auf der anderen Seite – erkennbar geworden. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch. Da die für den Vertrieb des Fonds laut Konzept vorgesehenen Vertriebs-/Emissionskosten mehr als 15 % des von den Anlegern aufzubringenden Eigenkapitals zuzüglich Agio betrugen, hätte auf die tatsächliche Höhe dieser Vergütung vom Anlageberater ausdrücklich hingewiesen werden müssen.

Keine Information über die Situation auf dem Schiffsmarkt und die Risiken des Fonds

Für eine Beurteilung der Chancen und Risiken einer Geldanlage ist es erforderlich, zu wissen, in welche Märkte investiert wir, wie diese funktionieren, welche Erlöse sich erzielen lassen und welche Risiken bestehen. Der Markt für Schiffstransporte ist hochvolatil, die Erlöse sind starken Schwankungen unterworfen. Diese Schwankungen bedingen hohe Risiken für die Einnahmesituation der Schiffe. Hierüber hätten die Anleger im Beratungsgespräch im Vorfeld der Zeichnung des Fonds OwnerShip Feeder Quintett ausdrücklich aufgeklärt werden müssen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Rechtsanwalt Alexander Meyer
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Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII (LF 84) - Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich in den Jahren 2007/2009 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII (LF 84) beteiligt haben. Insgesamt investierten die Anleger in den Fonds gut 10 Mio. €. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf – 14,6 %.

Angesichts dieser negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII um ihr investiertes Vermögen.

Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
  • Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
  • Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
  • Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII beschrieben – nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Dabei darf der Berater Risiken gerade nicht verharmlosen.
  • Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
  • Der im Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII enthaltene Hinweis, Anleger sollten vor Zeichnung einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wurde keinem einzigen der von uns vertretenen Anleger im Beratungsgespräch erteilt.
  • Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII GmbH & Co. KG Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
  • Das so genannte Blindpool-Risiko des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.

Weitere Informationen zu LLoyd Fonds Britische Kapital Leben

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Schadenersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII (LF 79)

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich in den Jahren 2007/2008 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII (LF 79) beteiligt haben. Insgesamt investierten die Anleger in den Fonds rund 11 Mio. €. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf – 14,8 %.

Angesichts dieser negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII um ihr investiertes Vermögen.

Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
  • Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
  • Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
  • Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII beschrieben – nicht auszuschließen. Vielfach blieben diese Risiken unerwähnt oder wurden verharmlost.
  • Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
  • Der im Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII enthaltene Hinweis, Anleger sollten vor Zeichnung einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wurde keinem einzigen der von uns vertretenen Anleger im Beratungsgespräch erteilt.
  • Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII GmbH & Co. KG Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
  • Das so genannte Blindpool-Risiko des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.

Weitere Informationen zu Lloyd Fonds Britische Kapital Leben

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co

Schadenersatz für Anleger: Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI (LF 77)

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich im Jahr 2007 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI (LF 77) beteiligt haben. Insgesamt investierte der Fonds rund 35 Mio. €, davon 20,5 Mio. € Anlegergelder. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf – 14,8 %.

Angesichts dieser negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI um ihr investiertes Vermögen.

Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
  • Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
  • Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
  • Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI beschrieben – nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Dabei darf der Berater Risiken gerade nicht verharmlosen.
  • Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
  • Der Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI geht davon aus, dass die in den Jahren seit 2000 stark rückläufigen Renditen („Bonuskürzungen“) zu sehr günstigen Kaufpreisen geführt habe, was für das Konzept vorteilhaft sei. Darauf, dass die Versicherungsgesellschaften im Börsencrash 2000 – 2003 zum überwiegenden Teil ganz erhebliche Verluste erlitten haben, die sie jetzt erst wieder ausgleichen müssen, was zu Lasten zukünftiger Renditen gehen kann, wurden die Anleger nicht hingewiesen.
  • Der im Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI enthaltene Hinweis, Anleger sollten vor Zeichnung einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wurde keinem einzigen der von uns vertretenen Anleger im Beratungsgespräch erteilt.
  • Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI GmbH & Co. KG Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
  • Das so genannte Blindpool-Risiko des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
  • Oft wurden den Anlegern des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI ein Formular „Checkliste/Aufklärungshinweise/Ergänzendes Protokoll für die Beratung“ zur Unterzeichnung vorgelegt. Regelmäßig war dies nach der Beitrittserklärung zu unterschreiben. Die dortigen Punkte wurden in keinem von uns untersuchten Fall vollständig mit dem jeweiligen Anleger vollständig durchgesprochen, obwohl es ausgerechnet dazu vorgesehen war. In nicht wenigen Fällen wurde das als lästiger Formalismus abgetan.
Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.

Weitere Informationen zu Lloyd Fonds Britische Kapital Leben

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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