Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Fachanwälte setzen Anlegerinteressen durch
Dass die Widerrufsbelehrungen bei den Montranus Medienfonds I und II fehlerhaft sind, haben die Oberlandesgerichten München und Stuttgart jüngst bestätigt. Jetzt gelangte das OLG Frankfurt hinsichtlich des Montranus Medienfonds III zu dem gleichen Ergebnis. Es verurteilte die HELABA Dublin zur Zahlung des dem Anleger entstandenen Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden
Folge dieser Rechtsprechung für die Anleger der von der HANNOVER LEASING aufgelegten Montranus Medienfonds (1-3): Sie können die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung der Fondsbeteiligung abgeschlossenen Kreditvertrag auch heute noch widerrufen. Die Bank ist dann verpflichtet, ihnen das investierte Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu zahlen. Einige Gerichte haben den Montranus 3 Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.
Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds geltend.
Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks
In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen - so genannte Rückvergütungen oder kickbacks - erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
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Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/montranus-3-medienfonds.html
Dass die Widerrufsbelehrungen bei den Montranus Medienfonds I und II fehlerhaft sind, haben die Oberlandesgerichten München und Stuttgart jüngst bestätigt. Jetzt gelangte das OLG Frankfurt hinsichtlich des Montranus Medienfonds III zu dem gleichen Ergebnis. Es verurteilte die HELABA Dublin zur Zahlung des dem Anleger entstandenen Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden
Folge dieser Rechtsprechung für die Anleger der von der HANNOVER LEASING aufgelegten Montranus Medienfonds (1-3): Sie können die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung der Fondsbeteiligung abgeschlossenen Kreditvertrag auch heute noch widerrufen. Die Bank ist dann verpflichtet, ihnen das investierte Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu zahlen. Einige Gerichte haben den Montranus 3 Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.
Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds geltend.
Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks
In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen - so genannte Rückvergütungen oder kickbacks - erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.
Informationen zum Fonds HL 166 – Montranus 3 Internationale KinofilmproduktionMöchten Sie wissen, wie auch Sie den im Zusammenhang mit ihrer Montranus 3 Medienfonds erlittenen Schaden en reduzieren und ihr investiertes Kapital zurückbekommen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
Anlegerinformationen zu Montranus Medienfonds

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RA Nittel - 6. März, 13:51