EuroPlan: Bayerische Landesbank unterliegt vor dem OLG München

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht
06221-915570
Darlehen für mehr als 160 Mio. € hat die Bayerische Landesbank im Zusammenhang mit dem so gennanten EuroPlan ausgereicht, einer Kombination aus Britischer Lebensversicherung, Investmentfonds und Kredit. Der 5. Zivilsenat des OLG München stellte in zwei Urteilen vom 02.02.2010 fest, dass die Bayerische Landesbank Fehler bei der Abfassung der Darlehensverträge gemacht hat. Es fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Gesamtbetrag aller vom Darlehensnehmer zu zahlenden Beträge.
Damit ist bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit des Darlehens anstelle des vereinbarte Zinssatzes nur der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 4 % im Jahr zu zahlen. Das OLG München verurteilte darüber hinaus die Bayerische Landesbank zur Rückzahlung der überzahlten Zinsen hinsichtlich eines Zeitraums von drei Jahren vor Klageerhebung.
Betroffen von diesem Urteil sind insbesondere Kunden, die einen EuroPlan gezeichnet haben und deren Einlagezahlung in eine Versicherungspolice von Clerical Medical durch ein Darlehen der Bayerischen Landesbank finanziert wurde.
Das OLG München ging davon aus, dass eine so genannte unechte Abschnittsfinanzierung vorliegt und in dem Investmentfonds eine Tilgungsersatzleistung zu sehen sei, welche – wenn die Einzahlung zumindest auch ratenweise erfolgte – ratierlich angespart werde. Der 5. Senat des OLG München ließ die Revision zum BGH zu.
RA Nittel - 4. März, 10:54