Getäuschte Anleger eines Immobilienfonds erhalten Geld von finanzierender Bank zurück
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221-43401-14
Das Landgericht München I (Urteil vom 12.01.2010, Aktz.: 28 O 24981/07) entschied, dass die Immobilienfonds-Finanzierenden Bank den Anlegern alle seit 1997 gezahlten Zins- und Tilgungsraten zurückzahlen und darüber hinaus von den Restverbindlichkeiten aus dem Finanzierungsdarlehen freistellen muss.
Die Richter legten in ihrer Begründung dar, dass für das Bauvorhaben, bei dem die Fondsgesellschaft laut Prospekt Eigentumswohnungen erwerben wollte, im Zeitpunkt des Erwerbs 1997, keine Baugenehmigung vorgelegen habe. Es sei der Eindruck erweckt worden, als sei das Vorhaben bereits konkret vorbereitet. Dieser haftungsauslösende Umstand war der Beklagten Bank bewusst. Sie tauschte sich mit der Fondsgesellschaft aus, um mögliche Anleger zu gewinnen und arbeite eng mit dieser zusammen.
Eine teilweise Verjährung, wie von der Beklagten eingewendet, konnten den Klägern nicht entgegengehalten werden. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des BGH (BGH XI ZR 252/08).
Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass die finanzierende Bank auch die Schäden zu ersetzen hat, die sich aus Aufhebungsbescheiden bzw. den daraus resultierenden Neu-Veranlagungen der Finanzbehörden ergeben könnten.
Getäuschte Anleger sollten immer die Unterstützung von spezialisierten Fachanwälten des Bank- und Kapitalmarktrechts zu Hilfe nehmen. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Schaden der Anleger in vielen Fällen ersetzt wird. Eine Prüfung des Sachverhalts nehmen unsere Fachanwälte gerne für Sie vor.
RA Nittel - 26. April, 09:15