Zu Unrecht Geld an Kunden ausgezahlt: Bank bleibt auf Schaden sitzen
Eine Bank hatte das Guthaben zweier Sparbücher an den Kunden ausbezahlt, obwohl das Geld als Mietkaution gedacht und an den Vermieter verpfändet war. Erst nach über drei Jahren bemerkte das Institut den Fehler. Es verklagte den Kunden auf Rückzahlung der zu Unrecht ausbezahlten Beträge und stellte sich auf den Standpunkt, die dreijährige Verjährungsfrist habe erst begonnen, als es den Fehler bemerkt habe.
Das Gericht stellte im Urteil jedoch fest, der Lauf der Verjährungsfrist habe bereits mit dem Zeitpunkt der fehlerhaften Auszahlung begonnen. Dies gelte für alle Ansprüche aus einer "ungerechtfertigten Bereicherung". Banken haben folglich nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung von zu Unrecht an Kunden ausgezahlten Geldbeträgen.
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.08.2007, Az. 30 C 3392/06-45
http://www.witt-nittel.de/bankrecht35.php
Das Gericht stellte im Urteil jedoch fest, der Lauf der Verjährungsfrist habe bereits mit dem Zeitpunkt der fehlerhaften Auszahlung begonnen. Dies gelte für alle Ansprüche aus einer "ungerechtfertigten Bereicherung". Banken haben folglich nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung von zu Unrecht an Kunden ausgezahlten Geldbeträgen.
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.08.2007, Az. 30 C 3392/06-45
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RA Nittel - 5. September, 12:49





