Banken müssen im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Fälligkeit der Bürgschaftsforderung die Anschrift des Bürgen überprüfen und gegebenenfalls die neue Anschrift ermitteln

Die im Jahr 2002 in Kraft getretenen neuen Regelungen zur Verjährung wirken sich auch auf die Ansprüche von Kreditinstituten im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Bürgschaften aus. Wie der BGH jüngst in einer Entscheidung feststellte, muss eine Bank nach Fälligkeit einer Bürgschaftsforderung zeitnah die Anschrift des Bürgen überprüfen und nötigenfalls die neue Anschrift ermitteln. Tut sie dies nicht, verhält sie sich grob fahrlässig und muss mit einer Verjährung der Ansprüche aus der Bürgschaft mit Ablauf des dritten Jahres nach Fälligkeit der Bürgschaft rechnen.



In dem vom BGH entschiedenen Fall nahm die Bank den Vater des zahlungsunfähigen Kreditnehmers in Anspruch, der für die Rückzahlungsverpflichtung seines Sohnes im Sommer 1993 eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hatte. Nachdem dieser die Rückzahlung des Darlehens eingestellt hatte, kündigte die Klägerin das Darlehen und nahm den Bürgen gerichtlich in Anspruch. Entscheidend für den Rechtsstreit war die Frage, wann die Bank Nachforschungen nach der aktuellen Anschrift des Bürgen anstellen musste, denn ab diesem Zeitpunkt begann der Lauf der Verjährung.

Der BGH stellte fest, dass die Verjährung gemäß § 199 Abs.1 BGB mit dem Schluss des Jahres begonnen habe, in dem der Bürgschaftsanspruch entstanden war und die klagende Bank von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Der Bürgschaftsanspruch ist zwar mit Fälligkeit der gesicherten Forderung im Jahr 2001 entstanden. Zur "Kenntnis von der Person des Schuldners" gehört aber nicht nur dessen Name sondern auch dessen ladungsfähige Anschrift, die der Bank bei Entstehung des Bürgschaftsanspruchs noch nicht bekannt war. Da der Bürge dem Gläubiger eine Adressänderung nicht mitteilen müsse und zwischen Abschluss des Bürgschaftsvertrags und Inanspruchnahme des Bürgen mitunter viele Jahre ins Land gingen, bestünde auf Seiten der Bank keine Verpflichtung zur permanenten Aktualisierung der Adressen von Bürgen. Allerdings treffe die Kreditinstitute im eigenen Interesse die Obliegenheit, im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Entstehung des Bürgschaftsanspruchs die Anschrift des Bürgen zu überprüfen. Unterlasse die Bank eine solche zeitnahe Anschriftenprüfung und –ermittlung, würde die Unkenntnis über die aktuelle Anschrift des Bürgen auf grober Fahrlässigkeit beruhen und den Lauf der Verjährung in Gang setzen.

BGH, Urteil vom 23.09.2008, Az. XI ZR 395/07

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 6289 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren