Prospektfehler bei DG-Fonds: LG Mannheim verurteilt VR Bank Rhein-Neckar eG wegen fehlerhafter Anlageberatung
Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221-43401-14
Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 10.09.2009 einer Anlegerin eines DG-Fonds Schadensersatz in Höhe von 73.288,55 € zugesprochen. Die Anlegerin hatte sich gemeinsam mit ihrem Ehemann an dem von der DG Anlage Gesellschaft mbH initiierten geschlossenen Immobilienfonds DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 30 „Berlin und Neue Länder“ Heinz Liebherr Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 180.000 DM zzgl. Agio beteiligt. Die Beteiligung erfolgte auf Empfehlung und Beratung der VR Bank Rhein-Neckar eG.
Nach Überzeugung des Landgerichts war die Beratung durch die VR Bank nicht ordnungsgemäß. Der Prospekt weist nicht auf das bei dem Fonds bestehende Totalverlustrisiko hin. Der Berater hatte nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls nicht auf dieses Risiko hingewiesen.
Rechtsanwalt Mathias Nittel empfiehlt Anlegern von DG-Fonds sich dringend bei einem Fachanwalt im Hinblick auf mögliche Schadenersatzansprüche gegen die ihn beratende Bank informieren zu lassen.
RA Nittel - 7. Dezember, 09:00





