Eine Sicherungsgrundschuld schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner nicht aus


Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 06221-43401-14

Der BGH musste im Juni 2009 (Urteil vom 16.06.2009) über die Wirksamkeit einer Mitverpflichtung aus einem Darlehenvertrag entscheiden. Die finanziell krass überforderte Klägerin bürgte für eine Darlehensverbindlichkeit ihres damaligen Lebensgefährten zum Erwerb einer Eigentumswohnung. Zur Sicherung verschiedenster Forderungen, darunter auch der Darlehensforderung, wurde die zur Rede stehende Eigentumswohnung zugunsten der Bank mit einer Grundschuld belastet.

Der BGH entschied, dass die Bürgschaft gemäß § 138 I BGB trotz der bestellten Grundschuld sittenwidrig ist. Grundsätzlich führen Sicherheitsleistungen des Darlehensnehmers im Rahmen der Wirksamkeit von Bürgschaften nur dann nicht zu einer Sittenwidrigkeit, wenn das Haftungsrisiko des Bürgen in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränkt wird. Mit Rücksicht auf die weitere Sicherheit dürfe den Bürgen allenfalls eine seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigende Ausfallhaftung treffen. Aber genau hieran mangelte es. Die Grundschuld diente nicht nur der Sicherung der streitgegenständlichen Darlehens, sondern verschiedenster, auch künftiger, Forderungen.

Der BGH stellte darüber hinaus klar, dass ein pauschaler Hinweis auf die Möglichkeit einer insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung aus Schutzzwecksgesichtpunkten die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft nicht ausschließt.

Die Banken sind nach wie vor daran gehalten, die Willensschwäche eines finanziell überforderten Ehepartners oder nichtehelichen Lebensgefährten des Hauptschuldners nicht auszunutzen. Sie müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen vorliegt. Tun sie das nicht wird die Bürgschaft von der weitreichenden Nichtigkeitssanktion des §138 I BGB erfasst.

Bank mußte Provisionen für VIP-Fonds-Beteiligungen exakt beziffern

IMG_0113-Ausschnitt

Mathias Nittell
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Tel.: 06221-915770

Die Beklagte vertrieb Beteiligungen an VIP-Medienfonds. Auf die Beratungsleistung der Beklagten hin, zeichnete der Kläger 2003 eine Beteiligung an der VIP 3 und 2004 eine Beteiligung an der VIP 4. Die Beklagte erhielt hierfür eine Vermittlungsprovision für beide Fonds in Höhe von 8% des gezeichneten Kapitals. Der Kläger wurde hierüber nicht informiert.

Das Landgericht Frankfurt bejahte eine Pflichtverletzung jedenfalls deswegen, weil weder aus der Anlageberatung noch aus der Prospektvergabe an den Kunden eine exakte Höhe der Rückvergütung zu erkennen war. Den Grundsätzen der Rechtsprechung wurde somit nicht einmal annähernd Rechnung getragen. Die Grundsätze der Rechtsprechung sind darüber hinaus auch auf Medienfonds anzuwenden.

Des Weiteren kann die Beklagte sich nicht auf einen Rechtsirrtum oder fehlendes Organisationsverschulden berufen. Die Problematik ist keineswegs neu oder ohne früheren Nachhall in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die von der Beklagten ins Feld geführte Größenordnung von 15% betreffe erkennbar anders gelagerte Fälle.

Des Weiteren ist nach dem LG Frankfurt eine Berufung auf einen Rechtsirrtum schon grundsätzlich ungeeignet, um eine Haftung auszuschließen. Denn bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes besteht schlussendlich für jede Rechtsfrage eine „hinreichende Ungewissheit“.

Anleger von Medienfonds sollten ihre Schadenersatzansprüche gegen die sie im Zusammenhang mit der Beteiligung beratenden Banken dringend prüfen lassen.

www.nittel.co

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 6288 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren