AktienPower AG Anlageberater haftet gegenüber Zeichnern der Aktien

Ein Anlageberater, der Aktien der seit 2008 in Konkurs befindlichen AktienPower AG des Alfredo Cuti vermittelt hatte, wurde vom Landgericht Karlsruhe zu Schadensersatz verurteilt. Der Berater muss der Anlegerin den angelegten Betrag zurückerstatten.

Ab 2005 hatte die erst im Dezember 2004 gegründete AktienPower AG mit Sitz in der Schweiz neue Aktien aus zwei Kapitalerhöhungen vertreiben lassen. Die Anleger zeichneten Aktien im Nennwert von 0,01 Schweizer Franken und bezahlten dafür 125,00 Schweizer Franken zuzüglich eines Aufgeldes von fünf Prozent. Dafür sollten sie teilhaben an einem sagenhaft erfolgreichen Geschäftskonzept. Leider wurde daraus nichts, denn die Schweizer Börsenaufsicht schloss 2008 das Unternehmen, das kurz danach insolvent wurde. Laut Mitteilung der Konkursverwalter ist fraglich, wo das Geld der Anleger geblieben ist. Um den Schaden der Anleger zu begrenzen, bot Alfredo Cuti den Anlegern an, ihre Aktien zum Einstandspreis in vierteljährlichen Raten zurückzukaufen. Nach einer ersten Zahlung geschah jedoch nichts mehr. Sodann bat Cuti die Anleger um Zahlungsaufschub bis zum 30.10.2011.

Die Klägerin, eine Studentin, die von dem Anlageberater vorher noch zur Teilkündigung ihres Bausparvertrages veranlasst worden war, hatte genug. Sie nahm den Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung auf Schadensersatz in Anspruch. Der gab vor, selbst diese Aktien gekauft zu haben. Das Amtsgericht Karlsruhe gab unserer Mandantin Recht, nachdem der Beklagte zum Termin erst gar nicht erschienen war.

Wir empfehlen dringend allen Betroffenen, ihre Ansprüche schnellstmöglich von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Tel.: 06221-43-401-36

Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz wegen Falschberatung eines Lehman-Opfers verurteilt



Mathias Nittel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221-43401-14

Die Frankfurter Sparkasse muss einem Immobilienkaufmann 50.000 € Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 04.02.2010 (Aktenz.: 2-19 O 325/09). Die Frankfurter Sparkasse hatte ihm geraten, seine Ersparnisse von 50.000 € in Lehman Zertifikate zu investieren. Durch die Insolvenz von Lehman Brothers im Herbst 2008 verlor der Anleger sein gesamtes investiertes Kapital verkraften.

Die Sparkasse hat den Immobilienkaufmann bei seiner Investitionsentscheidung beraten und dabei nicht aufgeklärt, dass sie für die Empfehlung der Lehman Zertifikate und den daraus resultieren Kauf eines Anlegers Provisionen erhält. Dieses Unterlassen führte dazu, dass die Beratung gegen die vom BGH aufgestellten Grundsätze einer anleger- und objektgerechten Beratung verstößt. Diese Obliegenheit der Banken, über offene Rückvergütungen aufzuklären verletzte die Sparkasse Frankfurt.

Das Urteil des LG Frankfurt ist in den Instanzen zwar noch nicht bestätigt worden, aber dennoch lässt sich eine klare Richtung zugunsten der Anleger erkennen. So haben die Landgerichte in der Vergangenheit grundsätzlich ermutigende Urteile gesprochen und den Anlegern, die oftmals große Summen verloren haben, Hoffnung gegeben.

Anleger die Opfer von Falschberatungen im Zusammenhang mit Zertifikaten geworden sind, sollten Ihre möglichen Ansprüche von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen.

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