N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger - Volksbank nimmt Berufung vor dem OLG Köln zurück



Mathias Nittel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221-43401-14

Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss an einen Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz zahlen. Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank mit 75.000 € an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und an den Anleger 108.000 € einschließlich entgangener Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.

Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.

Anlegern des N1 Filmfonds, die ebenfalls nicht über die Provision aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.

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