BAC Life Trust: Lebensversicherungsfonds in Nöten – Anleger haben Chancen auf Schadenersatz

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

06221-915770

Der in US-amerikanische Lebensversicherungspolicen investierende Fonds „BAC Life Trust“ ist in finanziellen Nöten, nachdem der Versicherungspool LTAP, in den das Geld der Anleger floss, wegen massiver Finanzierungsprobleme Gläubigerschutz in der USA beantragt hat. Das berichtet Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht in Heidelberg. Davon betroffen ist eine Vielzahl deutscher Kapitalanleger, die den Fondsinitiatoren ihr Geld anvertraut haben.

Nach der Prüfung der Unterlagen von zahlreichen Mandanten kommt Fachanwalt Nittel zu dem Fazit, dass vielen Investoren das wahre Ausmaß der Risiken beim Abschluss der Kapitalanlage verschwiegen wurde. Im Gegensatz zu deutschen Kapitallebensversicherungen waren bei diesem Fonds amerikanische Risikolebensversicherungen das Investitionsobjekt. Vorzugsweise älteren Menschen wurden die Policen abgekauft und die Versicherungssumme mit Abschlägen ausgezahlt. Der Fonds zahlte die Prämien weiter und erhielt dann beim Tod des Versicherten die volle Versicherungssumme, so das Geschäftsmodell. Je früher der Verkäufer starb, umso höher der Profit für den Fonds.

„Das auf die Hoffnung eines schnellen Todes gegründete Geschäft war jedoch nicht nur makaber, sondern auch hochriskant“, gibt Mathias Nittel zu bedenken. Nicht nur, weil ein langes Leben der Versicherten die Fondsrendite zunichte machen kann: Zusätzlich wurden die Risiken gehebelt, indem ein großer Teil der aufgekauften Policen auf Kredit finanziert wurde. Die Folge: Sind die Gewinne niedriger als die Kreditzinsen, fängt das bei den Investoren eingeworbene Eigenkapital an dahinzuschmelzen.

Vielen Anlegern war beim Beitritt zum Fonds das Ausmaß der Risiken nicht bewusst, weil das Beteiligungsmodell häufig als „sichere Anlage“ angeboten wurde und die finanziellen Gefahren in der Beratung verschwiegen wurden. „In den allermeisten Fällen wurde der Prospekt mit den detaillierten Risikohinweisen erst nach der Zeichnung der Anteile übergeben“, so Nittels Beobachtung. Und: In keinem der von ihm geprüften Fälle hat die vermittelnde Bank darauf hingewiesen, dass sie vom Fondsinitiatoren Provision erhielt und sich damit in einem Interessenskonflikt zwischen objektiver Beratung und Profitstreben befand.

„Aufgrund dieser teilweise eklatanten Beratungsmängel haben viele BAC-Geschädigte reelle Chancen, vom Vermittler Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu erhalten“, sagt Anlegeranwalt Nittel und empfiehlt betroffenen Investoren, ihre Unterlagen von einem fachlich versierten Juristen prüfen zu lassen.

www.nittel.co

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