Nach Prozessniederlage: BBBank legt Kick-backs offen

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Sie hatte sich beharrlich geweigert, offenzulegen, was sie für eine nicht einmal einstündige Beratung bekommen hat. Aber nach einer rechtskräftigen Prozessniederlage blieb der BBBank nichts anderes übrig, als die Karten auf den Tisch zu legen und ihrem Kunden Auskunft zu erteilten. Rund 4.400 € hat das Karlsruher Kreditinstitut bis heute dafür erhalten, dass sie einem Rentner empfahl, 65.000 € seiner Altersvorsorge in zwei Aktienfonds (Union Investment - ISIN LU0186860408 - und BBBank Kontinuität Union - ISIN DE00005314231) und einen Lebensversicherungsfonds (GAF Active Life 2) zu investieren.

Dies wirft auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf: Was die Bank hier in nicht einmal einer Stunde bekommen hat, verdienen viele nicht mit einem Monat harter Arbeit und es geht zu Lasten der Altersvorsorge unseres Mandanten. Dass die Bank dies nicht offenlegen wollte, kann ich schon nachvollziehen. Doch rechtlich ist die Bank zu solchen Auskünften verpflichtet, auch wenn sie ihren Kunden damit die Beweise dafür liefern muss, möglicher Weise selbst unredlich gehandelt zu haben.

Bei unserem Mandanten bedurfte es erst eines Gerichtsverfahrens, das die BBBank in erster Instanz verlor und anschließend die Berufung zurücknahm, nachdem ihr das Landgericht die Aussichtslosigkeit ihrer Verweigerungshaltung vor Augen geführt hatte.

Wirt prüfen jetzt, ob es in die zweite Runde geht. Für unseren Mandanten war es überraschend, dass und in welcher Höhe die Bank hinter seinem Rücken Provisionen kassiert hat. Sie wäre verpflichtet gewesen, ihn über diese Kick-backs bereits im Beratungsgespräch aufzuklären. Hat sie das nicht getan, muss sie meinem Mandanten die entstandenen Verluste ersetzen.

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Lehman Zertifikate und kein Ende: Rentnerin klagt gegen Commerzbank – riskante Papiere verkauft?

Noch 3 Monate vor der Pleite des US-Bankhauses Lehman Brothers im September 2008 verkaufte die Dresdner Bank AG Zertifikate der US-Bank. Eine weitere, von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht gegen die Rechtsnachfolgerin, die Commerzbank AG eingereichte Klage dreht sich um die Frage, wie die seinerzeitige Dresdner Bank das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman eingeschätzt hat. Einer damals 74-jährigen Mandantin hat die Dresdner Bank im Juni 2008 telefonisch zur Investition von 200.000 US$ in ein Lehman Discount Zertifikat (ISIN DE000A0WDDE2) geraten.

Wir haben Indizien dafür, das der Bank bereits Mitte 2008 das erhöhte Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman bekannt war. In einer Produktinformation der Dresdner Bank zu dem unserer Mandantin verkauften Zertifikat werden die im Vergleich zu anderen Emittenten von ähnlichen Zertifikaten attraktiveren Konditionen besonders hervorgehoben. Begründet wird dies mit dem ausgeweiteten Credit Spread. Ein Begriff, mit dem der Laie nichts anfangen kann. Für den Fachmann ist der ausgeweitete Credit Spread jedoch ein Indiz dafür, dass der Markt von einem erhöhten Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausgeht. Über diesen Umstand hätte die Bank unsere Mandantin unbedingt aufklären müssen, damit sie das erhöhte Risiko der empfohlenen Anlage erkennen kann. Dies ist nicht geschehen. Drei Monate später war Lehman zahlungsunfähig, das für den ausgeweiteten Credit Spread verantwortliche Risiko war eingetreten.

Auch für andere Anleger, denen zur Investition in dieses ab Juni 2008 vertriebene Zertifikat geraten wurde, ergeben sich möglicher Weise noch Chancen auf Schadenersatz. Doch Eile ist angesagt. Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten verjähren im Sommer 2011, exakt drei Jahre nach Kauf der Papiere. Bis dahin muss Klage erhoben worden sein.

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