BAC Life Trust Fonds: Schadenersatzforderungen gegen BBBank eG

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Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten der Karlsruher BBBank eG an dem geschlossenen Immobilienfonds Life Trust 6 des Initiators Berlin Atlantic Capital (BAC) beteiligt haben.

Gute Chancen für Schadenersatz

Rechtsanwalt Michael Minderjahn: „Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von Life Trust Anlegern gegen die BBBank sehen wir Angesichts der zahlreichen Beratungsfehler, die wir bei unseren Mandanten festgestellt haben, gute Chancen.“ Die gegen die beratende Bank erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in den Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds.

Insbesondere über die Risiken der Fondsbeteiligung wurden die Anleger nicht aufgeklärt. Anwalt Minderjahn: „Entgegen der deutlichen Risikohinweise im Prospekt wurde unseren Mandanten die Beteiligung als sichere Anlage angepriesen.“ In zahlreichen Fällen sei auch kein Hinweis darauf erfolgt, dass und in welcher Höhe die BBBank für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen erhält.

Anlegeranwalt Minderjahn: „Unsere Mandanten haben uns daher beauftragt, als Schadenersatz die Rückzahlung der geleisteten Einlage nebst Agio zu fordern und eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Bank die Fondsanteile.“

www.nittel.co

UniImmo Global: Schadenersatzklagen gegen Volks und Raiffeisenbanken – Verjährung droht

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten ihrer Volks- oder Raiffeisenbank an dem offenen Immobilienfonds UniImmo Global (WKN 980555) beteiligt haben.

Gute Chancen für Schadenersatz

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von UniImmo-Anlegern sehen wir Angesichts der zahlreichen Beratungsfehler, die wir bei unseren Mandanten festgestellt haben, gute Chancen.“ Die gegen die Volks- und Raiffeisenbanken erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in offene Immobilienfonds.

Fünf Punkte in denen Nitel regelmäßig eine Falschberatung festgestellt hat:
  • Keiner seiner Mandanten wurde in der Beratung darüber informiert, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.
  • Keiner seiner Mandanten hat von seinem Berater erfahren, wie lange die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann und welche Verlustrisiken bei einer anschließenden Liquidation drohen. Stattdessen wurde die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keiner seiner Mandanten wurde darüber informiert, dass auch andere offene Immobilienfonds in der jüngsten Vergangenheit die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, es also ein durchaus greifbares Risiko war, nicht an sein Geld zu kommen.
  • Keiner seiner Mandanten war darüber informiert, dass die Volks- oder Raiffeisenbank das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand.
  • Keinem seiner Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach dem Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die jeweilige Volks- oder Raiffeisenbank. Anlegeranwalt Nittel: „Unsere Mandanten haben uns daher beauftragt, als Schadenersatz die Rückzahlung der geleisteten Einlage nebst Agio zu fordern und eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Bank die Fondsanteile.“

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DEGI International: Schadenersatzklagen gegen Allianz Beratungs- und Vertriebs AG

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten eines Allianz-Beraters an dem offenen Immobilienfonds DEGI International (WKN 800799) beteiligt haben. Da die Allianz zu einer außergerichtlichen Regulierung von Schadenersatzansprüchen nicht bereit ist, haben wir nun begonnen, für unsere Mandanten Klagen einzureichen.

Schadenersatz für Anleger

Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche unserer Mandanten sehen wir gute Chancen. Die gegen die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in offene Immobilienfonds.

Sechs Punkte in denen wir regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darüber informiert, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.
  • Der DEGI International hatte bereits vom 30. Oktober 2008 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hat. Keiner unserer Anleger, die in dieser Zeit oder danach Anteile erworben haben, wurden auf die gerade bewältigte existenzielle Krise des Fonds hingewiesen.
  • Keiner unserer Mandanten hat von seinem Berater erfahren, wie lange die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann und welche Verlustrisiken bei einer anschließenden Liquidation drohen. Stattdessen wurde die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keinem unserer Mandanten wurde darüber informiert, dass auch andere offene Immobilienfonds in der jüngsten Vergangenheit die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, es also ein durchaus greifbares Risiko war, nicht an sein Geld zu kommen.
  • Keiner unserer Mandanten war darüber informiert, dass die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand.
  • Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach dem Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG. Unsere Mandanten haben uns daher beauftragt, als Schadenersatz die Rückzahlung der geleisteten Einlage nebst Agio zu fordern und eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Allianz die Fondsanteile.

Anleger haben gute Chancen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.

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