CFB-Fonds 167 – Containerriesen der Zukunft 1: Schadenersatz für Anleger

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

Anleger des CFB-Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG, die ihnen zur Zeichnung der Beteiligung an dem Schiffsfonds geraten hat, sowie gegen andere Beteiligte zu prüfen

Dabei haben wir unter anderem sowohl einige typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen, als auch Fehler im Fondsprospekt festgestellt:
  • Die Commerzbank AG hat die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kick-backs muss die beratende Bank aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die Commerzbank AG (zurück-) fließen, nicht informiert.
  • Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht vieler Gerichte als Altersvorsorge nicht geeignet. Hierüber wurden unsere Mandanten von ihrem Berater nicht aufgeklärt.
  • Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten, auch wenn die Containerschiffe noch im Bau sind und Gewinne nicht erzielt werden. Im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften hat dies zur Folge, dass diese Ausschüttungen – zumindest zum Teil – wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätte der Berater aufklären müssen.
  • Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2036 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten nicht informiert.
  • Der Fondsprospekt enthält unserer Meinung nach einige relevante Fehler und Auslassungen, insbesondere werden Vergütungen für bestimmte Dienstleistungen weder der Höhe nach benannt, noch sind sie in den entsprechenden Planrechnungen ausgewiesen worden. Unsere Mandanten wurden auf diese möglichen Prospektmängel von ihrem Berater nicht hingewiesen.
Wir haben unseren Mandanten daher empfohlen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Commerzbank AG sowie die Prospektverantwortlichen sowie die Gründungsgesellschafter geltend zu machen.

Sollten auch Sie Anteile an dem CFB-Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 gezeichnet haben, prüfen wir für Sie gerne mögliche Schadenersatzansprüche und setzen diese für Sie durch.

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