Hannover Leasing Fonds 177 – Maritime Werte 3 - Schadenersatz für Anleger

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Anleger des Hannover Leasing Fonds 177 – Maritime Werte 3 haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Sparkassen, die ihnen zur Zeichnung der Beteiligung an dem Schiffsfonds geraten haben geltend zu machen.
Dabei haben wir unter anderem sowohl einige typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen, als auch Fehler im Fondsprospekt festgestellt:
- Die Sparkassen haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kick-backs muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die Sparkassen (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.
- Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht vieler Gerichte als Altersvorsorge nicht geeignet. Hierüber wurden unsere Mandanten von ihren Sparkassen-Beratern nicht aufgeklärt.
- Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab September infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
- Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen – zumindest zum Teil – wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.
- Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Sparkassen-Beratern nicht informiert.
- Der Fondsprospekt enthält auf mehreren Seiten umfassende Risikohinweise. Unsere Mandanten wurden von ihren Sparkassen-Beratern über diese Risiken nicht informiert.
Sollten auch Sie Anteile an dem Hannover Leasing Fonds 177 – Maritime Werte 3 gezeichnet haben, prüfen wir für Sie gerne mögliche Schadenersatzansprüche und setzen diese für Sie durch.
www.nittel.co
RA Nittel - 12. Mai, 12:32