Nordkapital Bulkerflotte 1 - Falschberatung - Schadenersatz
Der von der NORDCAPITAL GmbH aufgelegte Schiffsfonds BULKERFLOTTE 1 wurde 2008 vorwiegend von der Deutschen Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG vertrieben. Nach dem Gläubigerschutzantrag der Groß-Reederin Korea Line Corporation (KLC), an die wesentliche Teile der Flotte des Fonds verchartert wurden, geriet der Fonds in existenzielle Schwierigkeiten. Rufe nach Nachschüssen der Gesellschafter wurden laut.
2008: Rückläufiger Welthandel, zurückgehende Charterraten
Die Probleme des Fonds waren jedoch durchaus vorhersehbar. Der Fonds wurde zu einem Zeitpunkt vertrieben, als in Teilen der Wirtschaftspresse bereits deutlich vor einem zurückgehenden Welthandel und damit einhergehend Einbrüchen bei den erzielbaren Charterraten gewarnt wurde. Angesichts dessen geht der Fonds mit der Vercharterung der Flotte an nur zwei Reedereien hohe Klumpenrisiken ein, die sich mit der Insolvenz der KLC realisiert haben.
Nicht nur diese Punkte lassen Zweifel aufkommen, ob die Beteiligung durch die vertreibenden Banken mit der erforderlichen banküblichen Sorgfalt geprüft wurde. Da die Banken am Vertrieb der Fondsbeteiligungen gut verdient haben dürften, drängt sich der Verdacht auf, dass auch hier die Beratung der Kunden stark am Vertriebserfolg orientiert gewesen ist. In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger jedenfalls nicht auf die sich verschlechternde weltwirtschaftliche Situation, die ja keineswegs nur durch die Lehman-Pleite verursacht wurde, und die daraus für den Fonds resultierenden Risiken hingewiesen.
Als Altersvorsorge und Anlage im Alter nicht geeignet
Vielfach wurden die Anteile am Nordkapital Fonds Bulkerflotte 1 an Seniorinnen und Senioren vertrieben. Angesichts der hohen Risiken einer solchen unternehmerischen Schiffsbeteiligung müssen sich die am Vertrieb der Fondsanteile beteiligten Banken fragen lassen, wie sich die eine solche Anlageempfehlung mit der üblicher Weise geringen Risikoneigung dieser Altersgruppe, ihrer geringer Risikotragfähigkeit und ihres Bedürfnisses nach ständiger gegebenenfalls auch kurzfristiger Verfügbarkeit des investierten Kapitals vereinbaren lässt.
Anleger des Fonds Nordkapital Bulkerflotte 1 haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen ihre Banken durchzusetzen. Wir sehen dabei gute Chancen dafür, dass sich unsere Mandanten mit Erfolg von der verlustträchtigen Beteiligung werden lösen können. .
Anleger, die ebenfalls nach der Beratung durch ihre Bank in den Fonds Nordkapital Bulkerflotte 1 investiert haben, sollten sich zur Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gegen die Deutschen Bank und Möglichkeiten bestehen, sich von der verlustträchtigen Beteiligung zu lösen, an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Drohende Verjährung von Ansprüchen
Dabei ist auch die mögliche Verjährung zum 31.12.2011 zu berücksichtigen. Schadensersatzansprüche wegen der 2008 abgeschlossenen Anlage verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des möglichen Beratungsfehlers. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine solche Kenntnis oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme bereits eingetreten ist, besteht das Risiko, dass die erfolgversprechenden Schadenersatzansprüche im Jahr 2012 nicht mehr geltend gemacht werden können.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordkapital-bulkerflotte-1-falschberatung-schadenersatz.html
2008: Rückläufiger Welthandel, zurückgehende Charterraten
Die Probleme des Fonds waren jedoch durchaus vorhersehbar. Der Fonds wurde zu einem Zeitpunkt vertrieben, als in Teilen der Wirtschaftspresse bereits deutlich vor einem zurückgehenden Welthandel und damit einhergehend Einbrüchen bei den erzielbaren Charterraten gewarnt wurde. Angesichts dessen geht der Fonds mit der Vercharterung der Flotte an nur zwei Reedereien hohe Klumpenrisiken ein, die sich mit der Insolvenz der KLC realisiert haben.
Nicht nur diese Punkte lassen Zweifel aufkommen, ob die Beteiligung durch die vertreibenden Banken mit der erforderlichen banküblichen Sorgfalt geprüft wurde. Da die Banken am Vertrieb der Fondsbeteiligungen gut verdient haben dürften, drängt sich der Verdacht auf, dass auch hier die Beratung der Kunden stark am Vertriebserfolg orientiert gewesen ist. In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger jedenfalls nicht auf die sich verschlechternde weltwirtschaftliche Situation, die ja keineswegs nur durch die Lehman-Pleite verursacht wurde, und die daraus für den Fonds resultierenden Risiken hingewiesen.
Als Altersvorsorge und Anlage im Alter nicht geeignet
Vielfach wurden die Anteile am Nordkapital Fonds Bulkerflotte 1 an Seniorinnen und Senioren vertrieben. Angesichts der hohen Risiken einer solchen unternehmerischen Schiffsbeteiligung müssen sich die am Vertrieb der Fondsanteile beteiligten Banken fragen lassen, wie sich die eine solche Anlageempfehlung mit der üblicher Weise geringen Risikoneigung dieser Altersgruppe, ihrer geringer Risikotragfähigkeit und ihres Bedürfnisses nach ständiger gegebenenfalls auch kurzfristiger Verfügbarkeit des investierten Kapitals vereinbaren lässt.
Anleger des Fonds Nordkapital Bulkerflotte 1 haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen ihre Banken durchzusetzen. Wir sehen dabei gute Chancen dafür, dass sich unsere Mandanten mit Erfolg von der verlustträchtigen Beteiligung werden lösen können. .
Anleger, die ebenfalls nach der Beratung durch ihre Bank in den Fonds Nordkapital Bulkerflotte 1 investiert haben, sollten sich zur Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gegen die Deutschen Bank und Möglichkeiten bestehen, sich von der verlustträchtigen Beteiligung zu lösen, an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Drohende Verjährung von Ansprüchen
Dabei ist auch die mögliche Verjährung zum 31.12.2011 zu berücksichtigen. Schadensersatzansprüche wegen der 2008 abgeschlossenen Anlage verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des möglichen Beratungsfehlers. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine solche Kenntnis oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme bereits eingetreten ist, besteht das Risiko, dass die erfolgversprechenden Schadenersatzansprüche im Jahr 2012 nicht mehr geltend gemacht werden können.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordkapital-bulkerflotte-1-falschberatung-schadenersatz.html
RA Nittel - 28. Juli, 15:33