PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 57 Mio. € wurden in den Jahren 2007 – 2008 von 2.900 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA FIVE Limited Partnership und der PRORENDITA FIVE Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 57 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 34.557.513,77 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-fuenf-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 102 Mio. € wurden in den Jahren 2006 – 2008 von 5.370 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA FOUR Limited Partnership und der PRORENDITA FOUR Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 102 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 33.725.872,22 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
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PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 77 Mio. € wurden im Jahr 2006 von knapp 4.000 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA THREE Limited Partnership und der PRORENDITA THREE Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 77 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 20.377.052,42 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

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PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2005 und 2006 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA TWO Limited Partnership und der PRORENDITA TWO Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 50 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 13.368.615,11 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-zwei-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2004 und 2005 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG eingeworben. Der Vertrieb erfolgte unter anderem über verschiedene Sparkassen.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA ONE Limited sowie der PRORENDITA ONE Limited Partnership, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und sich das Eigenkapital der Tochtergesellschaft deutlich gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Mit Schreiben vom 19. August 2011 hat die Ideenkapital Prorendita Eins Treuhand GmbH die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG über das Geschäftsjahr 2010 sowie über die aktuelle Situation der Fondsgesellschaft informiert. Bis zum Jahresende 2010 ergibt sich danach eine rein rechnerische Rückzahlungsquote - unter Berücksichtigung der in den Geschäftsjahren 2006 und 2007 vorgenommenen Ausschüttungen - von rd. 40%. Der bei der Allied Irish Bank (AIB) aufgenommene Kredit zur Finanzierung der Lebensversicherungen läuft im Oktober 2011 aus. Die Bank lehnt eine Verlängerung des Kredites ab! Das Fondsmanagement steht nach eigenen Aussagen mit der UniCredit Bank AG bezüglich einer Anschlussfinanzierung in Verhandlungen. Wie es weiter geht, ist unklar.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.


Der Schadenersatz


Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

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