CFB-Fonds Nr. 130 - Hilfe für Anleger

Welche Möglichkeiten haben Anleger, Ihr Geld zurück zu bekommen?

2.600 Anleger investierten rund 100 Mio. € in den CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“. 10 Jahre später droht der Totalverlust. Die Deutsche Börse hat den auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag nicht verlängert, ein Nachmieter ist nicht in Sicht.

Warum Anleger von der Commerzbank ihr investiertes Geld zurückbekommen können

Für unsere Mandanten machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend. Wir haben festgestellt, dass sie im Vorfeld der Anlageentscheidung in verschiedener Hinsicht unzutreffend beraten wurden:


Vermeintliche Sicherheit der Anlage in den CFB Fonds 130


Die Berater haben unseren Mandanten die Beteiligung an dem Immobilienfonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage empfohlen. Bei einer Fondsbeteiligung handelt es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung, bei der unternehmerische Risiken bestehen, die bis zum Totalverlust führen können. Ein Risiko, das sich jetzt verwirklicht.

Keine Eignung des CFB Fonds 130 als Altersvorsorge

Vielen unserer Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als Altersvorsorge empfohlen. Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet, wie zahlreiche Gerichte festgestellt haben.

Kein Hinweis auf finanzielles Interesse der Commerzbank (kick-backs)

Die Commerzbank, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds CFB Fonds 130 beraten hat, hat für die Empfehlung Provisionen, so genannte Rückvergütungen erhalten. Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Bankberater über diesen Umstand informiert. Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, die dieser mit seinem Beschluss vom 9. März 2011 und seinem Urteil vom 19. Juli 2011 bestätigt hat, wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Bankberater ihre Kunden in den Jahren um die Jahrtausendwende im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.

Langfristige Bindung

Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darauf hingewiesne, dass er die Beteiligung frühestens nach 20 Jahren kündigen kann und ein Verkauf der Anteile wegen des fehlenden Zweitmarkts nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich ist.

Wiederaufleben der Haftung für die bereits geleistete Einlage

Als Anleger einer Kommanditgesellschaft haften Anleger nur in Höhe ihrer Einlageverpflichtung. Erhalten sie aber von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen, die nicht durch Bilanzgewinne gedeckt sind, lebt die Haftung wieder auf. Die Folge: der Anleger haftet in Höhe der vermeintlichen Ausschüttungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, zum Beispiel der die Fremdfinanzierung stellenden Bank.

Keine Übergabe des Fondsprospekts vor der Beteiligungsentscheidung

Für die Anlageentscheidung kommt den im Fondsprospekt zusammengestellten Informationen eigentlich eine große Bedeutung zu. Der Anleger kann hier alle für seine Entscheidung erforderlichen Informationen in Ruhe nachlesen. Dies geht nur dann, wenn ihm der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung überlassen wird. In der überwiegenden Zahl der uns bekannten Fälle hat die Commerzbank dies unterlassen und den Prospekt erst nach Zeichnung übergeben. Dies reicht zur Aufklärung der Anleger nicht aus.

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130

Der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 enthält darüber hinaus zahlreiche Prospektfehler.
  • So ist für den Anleger nicht zu erkennen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird. Rechnet man die Angaben nach, kommt man zu dem Ergebnis, dass nur 66 % der Anlegergelder in die Immobilie geflossen sind und 34 % für weiche Kosten ausgegeben und damit nicht werthaltig investiert wurden.
  • Laut Fondsverantwortlichen belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Entsprechend niedrigere Ausschüttungen wären dann die Folge gewesen. Dies ist nicht geschehen.
  • Der Fondsprospekt enthält einen Hinweis auf die eingeschränkte Fungibilität der Anteile. Dass sich dahinter verbirgt, dass die Anteile quasi unverkäuflich sind, wird für den Anleger nicht verständlich.

Verjährung droht – Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln


So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am CFB Fonds 130 gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

Wenn auch Sie in den CFB Fonds 130 investiert haben und wissen wollen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind: Rufen Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch an – wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

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PRORENDITA FONDS: Hilfe für Anleger

Rückabwicklung für Anleger von PRORENDITA Fonds erfolgreich durchgesetzt!

Mit Investitionen in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen sollten Anleger von fünf PRORENDITA Fonds gutes Geld verdienen. Rund 17.000 Anleger haben mehr als 330 Mio. € in die Fonds des zur Ergo-Gruppe gehörenden Initiators IDEENKAPITAL investiert, vermittelt unter anderem durch Commerzbank, Citibank (jetzt Targobank) und diverse Sparkassen. Jetzt droht ihnen der Totalverlust ihres angelegten Kapitals.

Wir vertreten zahlreiche Anleger aller PRORENDITA Fonds gegen die vermittelnden Banken und haben bereits Schadenersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt.

Die wirtschaftliche Situation der PRORENDITA Fonds ist besorgniserregend. Die PRORENDITA Fonds haben seit längerer Zeit keine Ausschüttungen mehr gezahlt. Die Anleger sehen sich mit dem Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage konfrontiert.

Informationen zu PRORENDITA Fonds im Detail:

Prorendita Eins GmbH & Co. KG, Prorendita Zwei GmbH & Co. KG,
Prorendita Drei GmbH & Co. KG, Prorendita Vier GmbH & Co. KG, Prorendita Fünf GmbH & Co. KG


Schadenersatz wegen Falschberatung

Aus den Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass die Beratung im Vorfeld der Analgeentscheidung regelmäßig einen oder mehrere Beratungsfehler aufgewiesen hat.
  • Von zahlreichen Mandanten aus allen PRORENDITA-Fonds wissen wir, dass ihnen die Beteiligungen von ihrem Berater als sichere Anlage empfohlen wurden. Von Risiken, gar vom Totalverlust des angelegten Kapitals war in den Beratungen nie die Rede.

  • Vielen wurde geraten, ihr zur Altersvorsorge gedachtes Vermögen in den Fonds zu investieren. Dabei sind geschlossene Fondsbeteiligungen aufgrund der mit ihnen verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet.

  • Auch über die Rückvergütungen, also die Provisionszahlungen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligung erhalten hat, sind unsere Mandanten nicht informiert worden.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler.

Diese klassischen Beratungsfehler geben den betroffenen Anlegern der PRORENDITA-Fonds Hoffnung auf Schadenersatz. Wir konnten bereits erste Rückabwicklungen für PRORENDITA-Anleger durchsetzen.


Haben auch Sie Ihr Geld in PRORENDITA-Fonds investiert und möchten nun wissen, welche Chancen auf Schadenersatz Sie haben? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!

Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt Mathias Nittel

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Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

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Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
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BAC Life Trust Fonds in der Krise - Hilfe für Anleger

Anleger der US-Lebensversicherungsfonds Life Trust des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) sind verunsichert, fürchten um ihr investiertes Kapital. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen des Verdachts des Betruges gegen Verantwortliche (mehr).

Aktuelle Situation der BAC Life-Trust Fonds

Die BAC Life Trust Fonds (Life Trust 2, Life Trust 6, Life Trust 7, Life Trust Premium 8, Life Trsut Premium 10, Life Trust 11, Life Trust Premium 12, Life Trust 14) haben ihr aktives Geschäft, den Handel mit Lebensversicherungspolicen, in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Dieser finanzierte sich nicht nur mit dem Eigenkapital der Fonds, sondern auch mit Krediten. Da die kreditgebende Bank, Wells Fargo, nicht bereit war, den auslaufenden Kreditvertrag zu verlängern und dem LTAP die Zahlungsunfähigkeit drohte, beantragte dieser beim zuständigen US-Insolvenzgericht Ende 2010 Gläubigerschutz nach Chapter 11. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Damit war für Wells Fargo der Weg frei, die als Kreditsicherheit abgetretenen Versicherungspolicen zu übernehmen und zu verwerten. In einem Vergleich mit dem LTAP wurde diesem ein bis Ende Augsut 2011 befristetes Rückkaufsrecht eingeräumt. Der BAC und dem LTAP ist es nicht gelungen, eine Rückkaufsfinanzierung auf die Beine zu stellen. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile am LTAP, die die einzelnen BAC Life Trust Fonds über Beteiligungsgesellschaften in den USA halten, sind wertlos. Für die Anleger droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.

Informationen zu den einzelnen BAC Life Trust Fonds

BAC Life Trust 2
BAC Life Trust 6
BAC Life Trust 7
BAC Life Trust Premium 8
BAC Life Trust Premium 10
BAC Life Trust 11
BAC Life Trust Premium 12
BAC Life Trust 14


Falschberatung der Anleger nicht die Ausnahme sondern der Regelfall!

Zahlreiche unserer Mandanten, denen sowohl durch Genossenschaftsbanken wie die Karlsruher BBBank oder die Sparda Bank als auch durch nicht bankgebundene Vermittler wie die Telis zur Zeichnung der der BAC Life Trust Fonds geraten wurde, haben uns mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Gegen die Sparda Bank München und die BBBank sind bereits Klagen eingereicht.

In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, nicht erörtert wurden.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
Wurden auch Sie vor der Beteiligung an einem BAC Life Trust Fonds falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Ihr Ansprechpartner


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

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