Dr. Peters DS-Fonds 111 - ein Ende mit Schrecken

1.184 Anleger haben in den Jahren 2005 und 2006 fast 45 Mio. € in den DS-Fonds 111 investiert. Jetzt stehen sie vor dem Verlust ihres Kapitals. Wie der Initiator Dr. Peters mitteilte, müssen die Schiffe des DS-Fonds 111, die beiden Tanker DS Performer und DS Power zwangsweise verkauft werden. Da der kurzfristig voraussichtlich zu erzielende Kaufpreis von 32 Mio. US-$ noch nicht einmal die Kredite von rund 60 Mio. US-$ decke, könnten die Anleger nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Auf einer Gesellschafterversammlung am 5. Oktober 2011 sollen die für die Veräußerung erforderlichen Beschlüsse gefasst werden.

Rückforderung von Ausschüttungen?

Noch nicht abzusehen ist, was mit den bisherigen Ausschüttungen passiert. Da anzunehmen ist, dass es sich dabei um Zahlungen handelte, die nicht durch Gewinne der Gesellschaften gedeckt waren, könnten sich die Anleger im Falle einer anschließenden Insolvenz des Fonds Ansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen. Dieser kann von den Anlegern die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen verlangen.

Schadenersatz für Anleger?

Anleger, die in den DS-Fonds 111 investiert haben, sollten dringend mögliche Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen lassen. Zu denken ist dabei insbesondere an eine unterlassene Aufklärung über die Risiken der Fondsbeteiligung, über das Totalverlustrisiko, über das Risiko des Wiederauflebens der Einlageverpflichtung, was zur Rückforderung bereites erhaltener Ausschüttungen führen kann und über das Interesse der beratenden Bank, Provisionen, so genannte Kickbacks zu erhalten.

Fühlen auch Sie sich als Anleger des DS-Fonds 111 falsch beraten und möchten wissen, ob Sie Chancen auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

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Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/dr.-peters-ds-fonds-111-ein-ende-mit-schrecken376.html

HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 vor dem Aus? - Hilfe für Schiffsfondsanleger

Droht die Insolvenz des Fonds?

Nach schweren Zeiten kommt meist Licht am Ende des Tunnels. Für die Anleger des HCI Exclusiv Schiffsfonds 2, die schon lange auf prospektgemäße Ausschüttungen verzichten müssen, scheint dies nicht zu gelten. Ihre Treuhänderin, die HCI Treuhand hat die Gesellschafter des Fonds HCI Exclusiv Schiffsfonds 2 über die drohende Insolvenz der zum Fonds gehörenden Schiffsgesellschaft MS „Winona“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG informiert. Doch damit nicht genug: Auch die anderen drei Fondschiffe haben Probleme.


(Für mehr Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Schiffe klicken Sie bitte auf den Schiffsnamen)


MS „Winona“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG
MarChaser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG
Beluga Shipping GmbH & Co. KG MS „Margaretha Green“
MS „Bulk Europe“ GmbH & Co. KG


Ausschüttungen sind nicht mehr zu erwarten

Vor dem Hintergrund der nachhaltig schlechten Situation auf den Chartermärkten ist eine Besserung der Einnahmesituation der Fonds nicht zu erwarten. Die HCI-Treuhand geht davon aus, dass bei den Schiffen Margaretha Green und Winona auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen werden erfolgen können. Die negative Entwicklung bei den Charterraten für Capesizebulker hat zur Folge, dass auch die Bulk Europe keine Ausschüttungen mehr an den HCI Exclusiv Schiffsfonds 2 leisten wird. Da auch die Liquidität der MarChaser der HCI Treuhand zu Folge aufgebraucht ist, sind auch hier keine Ausschüttungen mehr möglich.


Gründe für die Situation

Im Wesentlichen haben drei Umstände zu der für die Anleger desaströsen Entwicklung geführt:
  • der massive Rückgang der Charterraten,
  • der gleichzeitige Anstieg der Schiffsbetriebskosten,
  • die kurzen Charterlaufzeiten von drei Fondsschiffen.

Die Folgen

Die kurze Laufzeit der Festcharterverträge von nur 3 Jahren für die Fondsschiffe Winona, MarChaser und Margaretha Green hatte zur Folge, dass die Anschlussvercharterung in die sich verschlechternde weltwirtschaftliche Lage hinein erfolgte, und die Chartererlöse dementsprechend zurückgingen.


Der hohe Anteil der Fremdfinanzierung der Schiffe (Schiffshypothek), der von rund 2/3 bis zu 80% (Winona) beträgt, hat zur Folge, dass die Einnahmeausfälle und Kostensteigerungen die Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaften in Frage stellen. Bei anhaltend niedrigen Einnahmen ist daher auch mit Kreditkündigungen zu rechnen. Für Anleger droht der Totalverlust, bereits erhaltene Ausschüttungen müssen, da sie in weiten Teilen nicht aus Gewinnen der Gesellschaften gezahlt wurden, zurückgezahlt werden.


Beratungsfehler

Anleger, die über die vorgenannten besonderen Risiken der Schiffsbeteiligung nicht informiert wurden und für die die aufgezeigten Zusammenhänge überraschend oder neu sind, haben gute Chancen, gegen ihre Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen, da sie im Vorfeld der Anlageentscheidung falsch beraten wurden.


Möchten Sie wissen, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Schadenersatz geltend machen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.



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Fachanwalt Mathias Nittel

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Michael Minderjahn

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-exklusiv-schiffsfonds-2-vor-dem-aus-hilfe-fuer-schiffsfondsanleger369.html

CFB-Fonds Nr. 130 "Die Neue Börse Frankfurt"

Anleger haben Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG

In der Rossittener Straße 1-7 in Frankfurt, dem ehemaligen Sitz der Deutschen Börse sind die Lichter ausgegangen. Nach 10 Jahren hat sie ein neues Domizil bezogen. Dem Vermieter, der von der Commerzbank-Gruppe initiierten und von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“ droht die Pleite, denn ein Nachmieter für das Großobjekt wurde seit der Kündigung des Mieters im Herbst 2009 nicht gefunden. Die 2.600 Anleger, die vor 10 Jahren rund 100 Mio. € in den CFB Fonds 130 investiert haben, droht der Verlust ihrer Einlage.

„Wenn die Anleger jetzt schnell handeln, haben sie gute Chancen, ihr in den Fonds investiertes Geld von der Commerzbank zurückzubekommen“, betont Anlegeranwalt Mathias Nittel. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der zahlreiche Investoren des CFB Fonds 130 vertritt, sieht sowohl Beratungsfehler, als auch Fehler im Fondsprospekt, auf die die Anleger ihre Ansprüche stützen können.

Falschberatung durch die Commerzbank Berater

Vielen seiner Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. „Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet“, stellt Anwalt Nittel fest und verweist auf zahlreiche Urteile, die mit dieser Begründung Fondsanlegern Schadenersatz zugesprochen haben.

Darüber hinaus sei, so Anwalt Nittel, davon auszugehen, dass die Commerzbank auch für die Vermittlung von Anteilen an dem CFB Fonds 130 Provisionen, so genannte Kickbacks erhalten hat. „Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Commerzbank-Berater über diesen Umstand informiert.“ Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. „Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Berater der Commerzbank schon damals im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben“, betont der Verbraucheranwalt. Seine Schlussfolgerung: „Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.“

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130

Auch der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 weist in den Augen von Fachanwalt Nittel zahlreiche Prospektfehler auf. Diese können Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche von Anlegern sein. Der Fondsprospekt muss für den Anleger ohne großes Nachrechnen erkennen lassen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird. Eine solche Angabe fehlt. Anwalt Nittel hat nachgerechnet: „Nur 66 % der Anlegergelder sind in die Immobilie geflossen, 34 % wurden für Provisionen und sonstige Vergütungen ausgegeben, eine aberwitzig hohe Quote!“
Der Auszug der Deutschen Börse, der damit verbundene Leerstand und die bisher erfolglose Suche nach einem Nachmieter haben offengelegt, welche Kostenrisiken für den Fonds mit einem Mieterwechsel verbunden sind. Laut Fondsgeschäftsführung belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Doch auf dieses Risiko findet sich im Prospekt kein Hinweis. Für Fondspezialist Nittel ein klarer Prospektfehler: „Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen, zu Lasten der prognostizierten Ausschüttung an die Anleger.“ Bei einer niedrigeren Rendite wäre der Fonds aber für Anleger nicht so attraktiv gewesen, so dass diese Risiken dem Vertriebserfolg geopfert wurden, vermutet der Anlegeranwalt.
Verjährung droht zum Jahresende 2011

So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. „Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen“, mahnt Fachanwalt Nittel.

Fachanwalt Mathias Nittel
Mathias Nittel
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