MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus - Schadenersatz für Anleger

Der MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus wurde 2005 von der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH aufgelegt. Anleger haben rund 20 Mio. Britische Pfund (GBP) in den Fonds investiert. Ziel des Fonds war der Erwerb von bestehenden britischen Lebensversicherungspolicen auf dem Zweitmarkt. Geplant war, rund 67% der Investitionen in Lebensversicherungen über die Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren. Die erworbenen Policen sollten hierfür als Sicherheit dienen. Von den im Verkaufsprospekt des MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus prognostizierten Ausschüttungen vor Steuern von rund 228 % des eingesetzten Kapitals bis zum Ende der Laufzeit 2019 haben die Anleger bis heute gerade einmal 2% erhalten.

Der MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus befindet sich in großen Schwierigkeiten. Verschiedene britische Versicherungsgesellschaften haben die Rückkaufwerte ihrer Policen aufgrund der aktuellen Lage auf den Kapitalmärkten um bis zu 20 % gesenkt. Die Fondsgesellschaft selbst geht nicht mehr von einer vollständigen Rückzahlung des eingesetzten Anlegerkapitals aus.

Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm urteilte bereits im Jahr 2005 über den MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus:

Eine stark über Kredite gehebelte Aktienspekulation mit ambitionierten Annahmen

Für die Anleger des Fonds stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie mit weiteren Rückflüssen aus dem Fonds rechnen können. Erhebliche Verluste sind zu erwarten.

Anleger, die von ihrem Berater nicht über die Risiken der Beteiligung an dem MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus informiert wurden, haben gute Chancen, im Wege des Schadenersatzes ihr gesamtes investiertes Geld zurückzuholen und eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn zu erhalten.

Unter anderem hätte über folgende Punkte beraten werden müssen:
  • Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
  • Fehlende Eignung als Altersvorsorge – Fondsbeteiligungen sind riskante unternehmerische Beteiligungen und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben.
  • Die hohe Kreditaufnahme steigt das Risiko des Totalverlustes der Einlage überproportional. Denn verliert das Versicherungsportfolio nur gering an Wert, kann die Bank den Kredit kündigen und das Portfolio verwerten. Für die Anleger bleibt dann gegebenenfalls nichts mehr übrig.
  • Auf welcher tatsächlichen Renditeerwartung die Kalkulation basiert, lässt sich dem Prospekt nicht eindeutig entnehmen.
  • In den im Prospekt enthaltenen Sensitivitätsanalysen fehlt die Darstellung dafür, welchen Einfluss höhere oder niedrigere Gewinnzuweisungen beziehungsweise Schlussboni der Versicherungsgesellschaften auf den Erfolg des Fonds haben. Interessant wären solche Szenarien schon allein deshalb, da das fondstelegramm darauf verweist, dass nach Aussagen von Marktkennern die Renditen von Gebrauchtpolicen seit Mitte 2005 stark gefallen seien.
  • Wiederaufleben der Einlageverpflichtung – Erhalten Kommanditisten Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, lebt in gleicher Höhe die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft wieder auf. Im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft müssen die Ausschüttungen zurückgezahlt werden.
  • Die mit der Verwaltung der Versicherungspolicen beauftragte Gesellschaft cash.life AG verfügte über keine Erfahrung mit der Verwaltung von großen Versicherungspaketen, worauf hinzuweisen gewesen wäre.
  • Die Honorare für die beim Ankauf britischer Versicherungspolicen einzuschaltenden Market Maker sind im Prospekt weder ausgewiesen noch bei der Kalkulation berücksichtigt.
  • Wurde der Anleger durch eine Bank oder Sparkasse beraten, hätte diese nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für den Vertrieb des Fonds - so genannte kickbacks – erhält.
Möchten Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus Schadenersatzansprüche gegen ihren Berater zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-rendite-fonds-britische-leben-plus-schadenersatz-fuer-anleger.html

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I - Schadenersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich in den Jahren 2004/2005 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I (LF 49) beteiligt haben. Insgesamt investierte der Fonds rund 39 Mio. €, davon 24,7 Mio. € Anlegergelder. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf – 23 %.

Vor dem Hintergrund dieser äußerst negativen Entwicklung und in Anbetracht der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger um ihr investiertes Vermögen.

Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
  • Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
  • Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
  • Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I beschrieben – nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Dabei darf der Berater Risiken gerade nicht verharmlosen.
  • Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
  • Der Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I geht davon aus, dass die in den Jahren seit 2000 stark rückläufigen Renditen („Bonuskürzungen“) zu sehr günstigen Kaufpreisen geführt habe, was für das Konzept vorteilhaft sei. Darauf, dass die Versicherungsgesellschaften im Börsencrash 2000 – 2003 zum überwiegenden Teil ganz erhebliche Verluste erlitten haben, die sie jetzt erst wieder ausgleichen müssen, was zu Lasten zukünftiger Renditen gehen kann, wurden die Anleger nicht hingewiesen.
  • Der im Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I enthaltene Hinweis, Anleger sollten vor Zeichnung einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wurde keinem einzigen der von uns vertretenen Anleger im Beratungsgespräch erteilt.
  • Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I GmbH & Co. KG Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
  • Das so genannte Blindpool-Risiko des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
Oft wurden den Anlegern des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I ein Formular „Checkliste/Aufklärungshinweise/Ergänzendes Protokoll für die Beratung“ zur Unterzeichnung vorgelegt. Regelmäßig war dies nach der Beitrittserklärung zu unterschreiben. Die dortigen Punkte wurden in keinem von uns untersuchten Fall vollständig mit dem jeweiligen Anleger vollständig durchgesprochen, obwohl es ausgerechnet dazu vorgesehen war. Regelmäßig wurde das als lästiger Formalismus abgetan.

Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.

Weitere Informationen zu Lloyd Fonds Lebensversicherungsfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-britische-kapital-leben-hilfe-fuer-anleger-der-lloyd-lebensversicherungsfonds.html

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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IVG Euroselect Vierzehn "The Gherkin" - Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

Mehr als 9.000 Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG – „The Gherkin“ bangen um ihr in den Fonds investiertes Vermögen. Mit rund 194 Mio. € haben sie sich an einem der Wahrzeichen Londons, dem 180 Meter hohen Büroturm der Swiss Re, „The Gherkin“ beteiligt. Doch schon kurz nach der Schließung des Fonds im Jahr 2008 begann das Fondskonzept zu wackeln. Der sich fortsetzende Preisverfall auf dem Londoner Gewerbeimmobilienmarkt und der gegenüber dem Britischen Pfund (GBP) immer weiter steigende Kurs des Schweizer Franken (CHF) hatten zur Folge, dass die mit dem finanzierenden Bankenkonsortium in GBP vereinbarte Beleihungswertgrenze der Immobilie zum Teil deutlich unterschritten wurde. Hintergrund ist, dass der Fonds ein Fremdwährungsdarlehen in CHF aufgenommen hat und damit ein Währungsrisiko eingegangen ist, welches sich realisiert hat. Die Banken verlangen nun höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten von dem IVG Euroselect Vierzehn. Die Verhandlungen mit den Banken haben bislang zu keinem Ergebnis geführt. Der Fonds schüttet an die Anleger auch weiterhin nicht aus, weil die Banken dies blockieren.

Kreditkündigung und Totalverlust für Anleger droht!

Für den Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” wird es langsam brenzlig, denn sollte keine Einigung zustande kommen, drohen die Kreditkündigung und Verwertung der Fondsimmobilie. Für die Anleger würde dies den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.

Vor diesem Hintergrund haben wir für von uns vertretene Anleger mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Banken geprüft, die sie im Zusammenhang mit der Beteiligung am IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” beraten haben. Dabei haben wir sowohl bei Beratungen durch die Deutschen Bank, als auch durch die Commerzbank zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.

So wurde Anlegern die Beteiligung an dem Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.
  • Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme, als auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die Mietzahlungen in GBP erfolgen, kann sich dies negativ auf die Liquidität des Fonds und damit auf die Gewinne und Gewinnausschüttungen auswirken.
  • Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse Beleihungswertgrenzen vereinbart wurden, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können. Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber von den Beratern nicht thematisiert.
  • Dementsprechend blieb auch unerwähnt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien in London bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Immobilien vielfach als sichere und wertbeständige Sachwertanlage beschrieben.
  • Außerdem unterblieb in den allermeisten Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende Bank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Ihr Ansprechpartner

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