Amtsgericht Mannheim: ApoBank muss über Kickbacks Auskunft erteilen

Allen beharrlichen Weigerungen zum Trotz: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank muss Auskunft darüber erteilen, welche Rückvergütungen, sogenannte Kickbacks, sie im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Kunden am Gerling Renditefonds (ISIN DE0008481052) im Jahr 2005 erhalten hat. Dies entschied das Amtsgericht Mannheim in einem am 25.Oktober 2011 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 2 C 73/11).

Die Apotheker- und Ärztebank hatte im Juni 2005 einem langjährigen Kunden zur Investition in den Gerling Renditefonds geraten. Was Sie dem Kunden nicht gesagt hat ist, ob sie ein eigenes Interesse mit der Anlageempfehlung verfolgte. Dies wollte der Anleger nun wissen und forderte die Bank zur Auskunft darüber auf, ob und in welcher Höhe sie im Zusammenhang mit seiner Beteiligung geldwerte Vorteile, insbesondere Vertriebsprovisionen, Vertriebsfolgeprovisionen, Bestandsprovisionen, Provisionen für die Vermittlung eines Kundenkontakts und sonstige Provisionen erhalten hat. Die ApoBank hatte die Auskunft verweigert.

Das Amtsgericht Mannheim sprach dem von Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach aus der Anlegerkanzlei Nittel vertretenen Bankkunden jetzt den Anspruch auf Auskunftserteilung zu und verurteilte die ApoBank. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Allerdings haben wir bereits drei rechtskräftige Urteile gegen Banken erstritten, die nunmehr Auskunft erteilt haben.

Rechtsanwältin Dr. Lembach: "Ich kann Anleger nur ermuntern, von Ihren Banken Auskunft über die eingenommenen Provisionen zu verlangen." Die Bereitschaft, an diesem sensiblen Punkt Transparenz gegenüber dem Kunden zu zeigen, ist den Augen der Anlegeranwältin Indiz dafür, ob man fair und partnerschaftlich mit den Kunden umgeht.


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MPC Offen Produktentanker Flotte - Anlegern droht Totalverlust

Die schlechte Ertragssituation auf den weltweiten Schiffsmärkten fordert offensichtlich ein weiteres Opfer. Der Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte steht vor dem endgültigen Aus. Für die rund 3.000 Anleger, die in den Jahren 2007 und 2008 rund 77,8 Mio. € investiert haben, gibt es kaum noch Hoffnungen, den Totalverlust ihrer Einlage abzuwenden. Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm schreibt: "Das Anlegerkapital in der CPO Produktentanker Flotte dürfte verloren sein."

Wurden die Einnahmen des Fonds zu optimistisch kalkuliert?

Die 8 Fondsschiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hatten von Anfang an keine Festcharter, die für den Vertragszeitraum Einnahmesicherheit versprochen hätte, sondern fuhren in einem Einnahmepool, dessen Einnahmen von Anfang an den Marktschwankungen unterlagen. Bereits Anfang 2010 lagen diese um mehr als 50 Prozent unter dem prospektierten Wert von 20.850 US$ je Schiff und Tag. 18.000 US$/Tag und Schiff wären laut fondstelegramm erforderlich, um die Kosten zu decken und planmäßig zu tilgen. Erhebliche Tilgungsrückstände sind zwangsläufig die Folge.

Daran, dass die Fondskalkulation für den Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt aufgestellt worden ist, ergeben sich zumindest ernsthafte Zweifel. So schwankte die Tagescharter im Zeitraum von 1996 – 2004 um die 15.000 US$ und war erst 2005 stark angestiegen, was ausschlaggebend für einen Zehnjahresdurchschnitt von 19.500 US$ war. (Fondsprospekt Seite 42) Heranzuziehen ist auch die Schwankungsbreite bei der Zehnjahresbetrachtung. Danach schwankten die Chartereinnahmen zwischen rund 10.000 US$/Tag und 29.000 US$/Tag. Ausgehend vom 10-Jahres-Durchschnitt bedeutet dies eine Volatilität von fast 100 %. Wenn je Schiff 18.000 US$/Tag benötigt wurden, um Kosten und Kapitaldienst zu leisten, heißt dies, dass der Fonds bereits ab einem Einnahmerückgang um knapp 14% in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten musste.

Ob vor diesem Hintergrund die als "Sensitivitätsanalysen" bezeichneten Risikoszenarien im Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte, die als Mindereinnahme von einer Tagescharter von 19.500 US$ ausgehen, den an sie zu stellenden Anforderungen genügen, ist zu bezweifeln.

Wurden Anleger über die Risiken richtig aufgeklärt?

Bei der Beteiligung an dem Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte handelte es sich von Anfang an um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Verlustrisiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gingen.

Darüber, was mit der Fondsbeteiligung passieren würde, wenn die Chartereinnahmen auf den langjährigen Durchschnittswert von rund 15.000 US$ zurückgehen würden, enthält der Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte keine Angaben.

Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hätten unserer Meinung nach zumindest darüber aufgeklärt werden müssen, welchen Schwankungen die Tagescharterraten in den letzten 10 Jahren unterlegen haben, und welchen Einfluss dies auf die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds haben könnte.

Auswirkung der riskanten Kreditvertragsklausel im Prospekt nur unzureichend dargestellt

Eine besondere Bedeutung kommt beim Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte der so genannten "105%-Klausel" in den Kreditverträgen der einzelnen Schiffsgesellschaften zu. Der Prospekt enthält zwar Angaben dazu, wie sich diese auf die Liquiditätsbelastung der Schiffsgesellschaften auswirken kann. Es fehlen aber Aussagen dazu, dass die finanzierenden Banken dann, wenn die Schiffsgesellschaften aufgrund von Liquiditätsproblemen die Mehrbelastungen nicht tragen können, die Kredite kündigen und die Schiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte verwerten können, was zu einem Totalverlust der Einlage führen kann.

Schiffswert deckt nicht einmal die Kredite

Das fondstelegramm rechnet damit, dass bei einer Veräußerung der Schiffs derzeit 25 bis 30 Mio. US$ je Schiff zu erzielen sein dürften, so dass der Verkaufserlös aller 8 Tanker maximal 240 Mio. US$ erlösen würde. Das sei weniger als die derzeitige Gesamtdarlehensbelastung von rund 300 Mio. US$, so dass auch die Banken mit Verlusten rechnen müssten, so das fondstelegramm. Das Kapital der Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte wäre damit vollständig verloren.

Schadenersatz wegen Prospektfehlern und Falschberatung

Für die Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte sehen wir gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen und die Anlageberater.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Quelle: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-produktentanker-flotte-anlegern-droht-totalverlust.html

Kosten eines Zivilprozesses können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden

Bundesfinanzhof entscheidet zu Gunsten der Steuerpflichtigen

Die Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung können sehr hoch werden. Gut, wenn der Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Kosten eines Schadenersatzprozesses übernimmt.

Doch auch Anleger, die diese Kosten selbst zahlen müssen, bleiben für den Fall, dass sie den Prozess verlieren, nicht auf allen Kosten sitzen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10 – entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses als außergewöhnliche Belastungen steuerlich in Abzug gebracht werden können. Dies gilt immer dann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Im Einzelfall kann diese Entscheidung helfen, dass durch die Berücksichtigung dieser Kosten in der Steuererklärung die wirtschaftlichen Lasten eines Prozesses die Steuerlast gemindert und damit "unter dem Strich" die Prozesskosten reduziert werden.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
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Rechtsanwalt

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