Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger: MPC OFFEN Flotte - Santa B Schiffe mbH & Co. KG

Bei dem Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2006 und 2007 platziert. 8 Schiffe fahren in 5-jähriger Festcharter, die übrigen 6 Schiffe in Tagescharter. Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Aus dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapitals incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/mpc-muenchmeyer-petersen-capital-ag-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" - Schadenersatz für Anleger

Einnahmen, die trotz Festcharter weit hinter den prospektierten Annahmen zurückbleiben und ausgesetzte Ausschüttungen. Viele Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG stellen sich jetzt die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der 1-2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds trotz des langfristigen Chartervertrages um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes und den von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten waren es Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst, die sich zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb des Schiffs aufzuwendenden Kosten gerade einmal 86% des Gesamtaufwandes DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 66.000.000 € 44% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 56% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 69,5 % des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 20% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 69,5% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 30,05% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 20% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2022 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2022 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility – Schadenersatz für Anleger

An dem im Jahr 2008 aufgelegten DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility beteiligten sich Kapitalanleger mit einer Mindestsumme von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio. Insgesamt wurde Anlegerkapital in Höhe von rund 22,75 Mio. € aufgebracht. Der Fonds investierte in zwei Feeder-Vollcontainerschiffe, die DS "Activity" und DS "Agility". Die Anleger haben bislang keinerlei Ausschüttungen erhalten.

Die Fondsverwaltung Dr. Peters GmbH & Co. KG teilte den Anlegern mit Rundschreiben vom 14.05.2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich soll , so die Fondsverwaltung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist unzutreffend. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich nunmehr die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden 2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb der Schiffe aufzuwendenden Kosten gerade einmal 81% des Gesamtaufwandes des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 22,75 Mio. € 53% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 47% durch Kredite finanziert wurden.

Nur 65% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 18,6% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 65% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 35% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen und Zwischenfinanzierungszinsen fließen. Der Prospekt enthält diese Information nicht und erschwert darüber hinaus die Ermittlung der korrekten Kosten durch die unseres Erachtens fehlerhafte Zuweisung von Zwischenfinanzierungskosten zu den Anschaffungskosten. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 18,6% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2025 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2025 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6 % des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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