SAYLEMOON RICKMERS - NINA RICKMERS: Fondsschiffen droht Zahlungsunfähigkeit

Seit 2004 haben Anleger in die beiden Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS 9.385.000 € investiert. Ein lukratives Investment sollte es sein, wurde ihnen versprochen. Mit der Tradition und Kompetenz der Reederei Rickmers, zu deren Unternehmensgruppe das Emissionshaus des Fonds ATLANTIC gehört, wurde geworben. Heute droht beiden Fondsschiffen die Insolvenz, wie die Treuhänderin des Fonds, die Elbe Vermögens Treuhand GmbH Mitte Dezember 2011 ihren Anlegern mitteilte. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden keine Tilgungen auf die Bankdarlehen geleistet. Jetzt fordert die Bank die Deckung der Liquiditätslücken durch die Anleger. Ob es angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten, bezüglich derer keine Besserung abzusehen ist, überhaupt eine Sanierungsperspektive gibt, ist fraglich. Der Totalverlust der von den Anlegern investierten Gelder ist sehr wahrscheinlich.

Darf die Fondsgesellschaft die Ausschüttungen von insgesamt rund 4 Mio. € zurückfordern?

Anleger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Auch wenn die Ausschüttungen nicht aus Bilanzgewinnen der Gesellschaft geleistet wurden, so dass die Haftung des Kommanditisten wieder aufgelebt ist, gibt das der Gesellschaft kein Recht, die Ausschüttungen zurückzuverlangen. Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund der Ausschüttungen die Anleger bis maximal zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen für die Verbindlichkeiten der Schiffsgesellschaften haften, also beispielsweise gegenüber der kreditgebenden Bank. Im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaften ist der Insolvenzverwalter berechtigt, diese Gelder einzuziehen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, an ihr verlorenes Geld zu kommen?

Im Auftrag von Mandanten, die sich an den Schiffen an Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS beteiligt haben, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 47,6 Mio. € gerade einmal 89% des Gesamtaufwandes der für den Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS kalkulierten Aufwendungen ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 19.708.500 € lediglich 37% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 63% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 73,6% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 24,1% in Vertriebskosten

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 73,6% des Anlegerkapitals für den Kauf der Schiffe Verwendung finden, während 26,4% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie Gründungs- und Vertriebskosten fließen. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlten Vergütungen, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 24,1% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Die Fondschiffe des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS verfügten nicht über eine langfristige Festcharter (sie sind nicht für die Laufzeit des Fonds fest angemietet), sondern gehören nach Ablauf der kurzen Festcharterzeit von 3 Jahren einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgeteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, blieben die Einnahmen seit 2009 erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurück. Dies hatte zur Folge, dass die Gesellschaften des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen können, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2020 nicht mehr an ihr Geld

Was den von uns vertretenen Anlegern des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2020 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Schiffsfonds als Altersvorsorge ungeeignet

Unter anderem aus diesem Grund, aber auch wegen der erheblichen Verlustrisiken ist die Fondsanlage als Altersvorsorge oder zur Anlage von Geld im Alter völlig ungeeignet.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Vertriebspartner für den Fonds, insbesondere Volks- und Raiffeisenbanken wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt über 24% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Volks- und Raiffeisenbanken wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen selbst Zahlungen zufließen.

Prospektfehler

Wesentliche Dienstleistungsverträge wie die Verträge über die Positionen Platzierungsvorbereitung und Platzierung des Kommanditkapitals sind im Prospekt des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS ihrem Inhalt nach und bezüglich der darauf zu leistenden Vergütung nicht beschrieben. Die Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan verweisen auf § 7 des Gesellschaftsvertrages. § 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages verweist auf eine Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag, die im Prospekt nicht abgedruckt ist.

Der Prospekt weist das Agio, also den von den beitretenden Anlegern zu leistenden Ausgabeaufschlag als Ausgaben aus, obwohl die SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS keinen Ausgabeaufschlag in gleicher Höhe leisten. Eine entsprechend zu bezeichnende Ausgabenposition gibt es schlechterdings nicht. Das separate Ausweisen des Agios erfolgte zur Verschleierung des Umstandes, dass das Agio Teil der Vertriebsvergütung ist.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen- noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Platzierung des Fondskapitals aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen unseres Erachtens nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co
www.nittel.co

Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/atlantic-fonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

DJE Real Estate - der nächste Immobilien-Dachfonds wird abgewickelt!

Schadenersatz für Fondsanleger

Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (WKN A0ND6C), wie zahlreiche offene Immobilienfonds auch, aufgelöst wurde, teilt nunmehr ein weiterer Immobilien-Dachfonds, der rund 220 Mio. € schwere DJE Real Estate (WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955) dasselbe Schicksal. Die Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds war unter anderem mit erheblichen Teilen in drei offene Immobilienfonds investiert, die aufgelöst wurden, nämlich Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds und AXA Immoselect. Der DJE Real Estate wurde von einer Vielzahl von Banken und Sparkassen sowie der Mercedes-Benz Bank AG ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Bei der Beratung hat es unserer Ansicht nach diverse Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aussichtsreich erscheinen lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte, in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurde Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Nach unserer Ansicht steht jedenfalls fest, dass die Anleger im Rahmen der nun anstehenden Abwicklung des Fonds erhebliche Teile ihrer Investition nicht zurückerhalten werden. Daher sollen mögliche Schadenersatzansprüche dringend geprüft werden.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am DJE Real Estate? Wollen Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/spezial-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-offener-immobilienfonds.html

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