Atlantic-Geschäftsleitung legt Rettungskonzept für den Twin-Fonds MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers vor

Wie sollen sich die Anleger verhalten?

Mit Schreiben vom 16.12.2011 informierte die Geschäftsleitung die Anleger darüber, dass die Sanierung des sog. Twin-Fonds erforderlich ist. Nachdem die kreditgebenden Banken sich hartleibig zeigen, kann die Finanzierung nur dann neu geordnet werden, wenn die Gesellschafter mindestens die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, jedenfalls rd. 4 Mio. € aufbringen. Die einzahlenden Gesellschafter sollen ab 2015 - natürlich nur aus erwirtschafteten Gewinnen! - eine Verzinsung von 11% auf die so geleisteten Gelder erhalten. Allerdings muss erstens dazu ein Gewinn vorhanden sein und zweitens die Liquidität der Gesellschaft eine Auszahlung gewährleisten. Es wird also eine Art Vorzugskapital geschaffen. Die "Initiatoren" sollen sich an dem Finanzierungskonzept angeblich beteiligen, allerdings nur durch Stundung der hälftigen Vergütungen für 2012 und 2013 (Komplementärin, Treuhandkommanditistin, Beirat). Welchen Beitrag die Rickmers Reederei und das Emissionshaus Atlantic leisten, ist nicht benannt. Es kann allenfalls vermutet werden, dass hier die Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen gemeint sind, denn immerhin handelt es sich ja auch um Kommanditisten.

Zutreffend wird von der Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass die Ausschüttungen von den Fondsgesellschaften selbst nicht zurückgefordert werden können. Kommt es allerdings zur Kündigung der Kredite oder Insolvenz, stehen diese Ansprüche den Gläubigerbanken bzw. dem jeweiligen Insolvenzverwalter zu. Hiergegen können sich die Gesellschafter kaum mit Aussicht auf Erfolg wehren, denn § 172 Abs. 4 HGB ist eindeutig: nicht durch Gewinne gedeckte Leistungen an die Gesellschafter sind als Kapitalrückzahlungen zu behandeln.

Ein Vorteil der Teilnahme an dem Finanzierungskonzept besteht darin, dass die Anleger damit nach Darstellung der Geschäftsführung ihre Haftung auf Rückzahlung der Ausschüttungen beenden.

Darüber hinaus ist jedoch für den Anleger derzeit nicht einzuschätzen, wie sicher das neu einzuzahlende Kapital ist und wieviel von dem bereits investierten Kapital durch die Kapitalerhöhung gerettet werden kann. Rechtsanwalt Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die betroffenen Anleger betreut, rät daher allen Anlegern, sich möglichst umgehend in fachkundige Beratung zu begeben. Durch die Teilnahme an der Kapitalerhöhung wird die Geltendmachung von Ansprüchen aus Falschberatung nicht gehindert, er meint weiterhin: "wer allerdings weder an der Kapitalerhöhung teilnimmt, noch seine Ansprüche prüfen lässt, dem wird später kaum noch zu helfen sein." Die bisher von den Anlegeranwälten schon festgestellte Unsicherheit bleibt weiterhin bestehen, auch wenn man der Auffassung sein könnte, dass die Talsohle jetzt fast überstanden sein könnte. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Minderjahn dürfte die möglichst breite Teilnahme an der Kapitalerhöhung vor allem für diejenigen Anleger von herausragender Bedeutung sein, die keine Ansprüche gegen ihren seinerzeitigen Berater geltend machen können.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co
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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/atlantic-fonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Wölbern Invest: Wohin fährt die MS Tabago Bay?

Mit der Abkehr von den Transportgiganten der Containerschifffahrt meinte das Emissionshaus Wölbern im Frühjahr 2008 den richtigen Kontrapunkt setzen zu können und platzierte das Feederschiff MS Tabago Bay. Anleger sollten sich mit 7,5 Mio. € daran beteiligen und im Gegenzug dafür 8% Ausschüttungen, ansteigend bis auf 25% erwarten dürfen. Man meinte, von dem jährlich um 9%-Punkte wachsenden Markt profitieren zu können, weil kleinere und flexiblere Schiffe benötigt würden.

Zwar betrug die Mindestbeteiligungssumme immerhin 25.000 €, allerdings wurde kein Agio erhoben. Jedoch machten die Weichkosten immerhin über 18% des einzuwerbenden Kapitals aus. In der Konsequenz konnte der Fremdfinanzierungsanteil nur hoch sein und beläuft sich auf über 67%.

Nach Meinung von Anlegeranwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die in diesen Fonds investierten Anleger betreut, ist der Prospekt in seiner Prognoserechnung mehr als fragwürdig. Es wird auf weiter wachsenden Transportbedarf gesetzt, obwohl die Finanzkrise gerade zugeschlagen hatte. Es bleibt auch ein Geheimnis des Prospekts, warum die Weichkosten in unterschiedlicher Höhe ausgewiesen werden. Minderjahn meint, dass die Sensitivitätsanalysen, die eigentlich dazu gedacht sind, dem Anleger die Wirkung etwaiger Abweichungen von den Prognoserechnungen klarzumachen, völlig unzureichend sind.

"Eine Durchschnittsprognose bei den Chartereinnahmen von 12.450 US$ und bei den Schiffsbetriebskosten mit einer jährlichen Steigerung von 2,5% hat mit kaufmännischer Vorsicht nichts zu tun, eher mit dem Prinzip Hoffnung", meint Minderjahn. Bereits vor Drucklegung des Prospekts zeigten die maßgeblichen Indizes fallende Raten an. Nach Minderjahns Meinung hätte die Finanzkrise deutlicher berücksichtigt werden müssen. Immerhin wurde die Finanzierung ja in US-Dollar und – zu einem Drittel – sogar in Yen aufgenommen und damit wurden weitere, erhebliche Risiken eingegangen.

Ob die Anleger angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds von ihrem investierten Geld noch einmal etwas zurückerhalten werden, ist fraglich. Immerhin schüttet der Fonds entgegen seiner Prognosen auch für 2011 wohl nichts aus, wie schon in den Jahren vorher auch. Anleger sollten daher umgehend prüfen lassen, ob sie richtig und vollständig beraten wurden, bevor etwa bereits bestehende Ansprüche verjähren. Einige Gerichte vertreten nämlich die Auffassung, dass spätestens das Ausbleiben einer zweiten Ausschüttung Veranlassung genug ist, die Beratung und auch den Prospekt prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Minderjahn gehe aus Vorsichtsgründen davon aus, dass erste Ansprüche bereits mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

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