HCI Shipping Select 26 - Hilfe für Anleger des insolvenzbedrohten HCI Schiffsfonds

Sanierungskonzept gescheitert - Anlegern droht Totalverlust

Das Sanierungskonzept für den insolvenzbedrohten HCI Schiffsfonds Shipping Select 26 ist dem Vernehmen nach gescheitert. Wie der Informationsdienst fondstelegramm am 8. Februar 2012 meldete, hätten die finanzierenden Banken die Gespräche abgebrochen. Der für das Refinanzierungskonzept vorgesehene Fonds "Shipping Select 26 Vorzugskapital 2011" werde rückabgewickelt. Mit dem HCI Schiffsfonds Shipping Select steht damit innerhalb weniger Tage ein weiterer HCI Schiffsfonds unmittelbar vor dem Aus. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass zwei Schiffe des HCI Schiffsfonds Shipping Select 28 Insolvenzantrag gestellt haben.

Für die Anleger aus Deutschland und Österreich, die sich mit einem prospektierten Eigenkapital von rund 68 Mio. € incl. Agio an dem Fonds beteiligt haben, droht der Totalverlust ihres investierten Vermögens.

Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Anleger des HCI Shipping Select 26 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

Bei der Prüfung von Unterlagen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass diese nicht über die Provisionen, die ihre Anlageberater erhalten haben, informiert wurden. Wie sich aus dem Verkaufsprospekt ergibt, dürften die Anlageberater deutlich über 15% an Provisionen erhalten haben. Bei einer solch hohen Provision haben auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Provisionshöhe ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen.

Auch auf den bei diesem Fonds sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, also jener Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, hätte ausdrücklich informiert werden müssen. Unsere Mandanten wurden nach ihren eigenen Angaben nicht darüber aufgeklärt, welcher Anteil des von ihnen investierten Kapitals tatsächlich werthaltig in den Erwerb der Schiffe fließt und welcher für Dienstleistungsvergütungen, Zinszahlungen und Provisionen verwendet wird.

Auf all diese Punkte hätte im Rahmen der Beratung der Anleger vor der Beteiligung hingewiesen werden müssen. Die Verletzung dieser Pflichten zieht einen Schadenersatzanspruch gegen den jeweiligen Berater nach sich. Wirtschaftlich betrachtet führt dieser Anspruch zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 26 beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co
www.nittel.co

König & Cie. Renditefonds 62 Tanker MT "King Edwin" - Bank räumt Provision in zweistelliger Höhe ein

Das Hamburger Emissionshaus König & Cie. hat offenbar die hauptsächlich mit dem Vertrieb ihres Tankerfonds MT "King Edwin" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG befassten Volksbanken und Sparkassen mit erheblichen Provisionen gelockt, dieses Produkt zu übernehmen und tatsächlich bei deren Kunden unterzubringen. Nunmehr hat eine große Bank aus dem Badischen einräumen müssen, eine Rückvergütung in zweistelliger Prozenthöhe für die erfolgreiche Empfehlung dieses Produkts erhalten zu haben.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der unter anderem die in diesem Schiffsfonds investierten Anleger mit ihren Schadensersatzansprüchen betreut, dazu: "Nach unseren Erfahrungen und den übereinstimmenden Angaben wurde praktisch nie darüber so aufgeklärt, wie es der Bundesgerichtshof fordert. Wenn überhaupt das Gespräch auf das Agio von fünf Prozent kam, wurden unsere Mandanten glauben gemacht, die Bank erhalte einen Teil davon. In den allermeisten Fällen wurden jedoch schlicht gar keine Angaben dazu gemacht, was die Bank oder Sparkasse daran verdient." Für die Anwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das kein Ausnahmefall, wie die Praxis zeige.

Zudem wurden, so Minderjahn weiter, die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, wie viel von dem angelegten Betrag überhaupt werthaltig in die Schiffe investiert wurde.

Nach Meinung des Anlegeranwalts dürfte hier erneut ein eklatanter Fall vorliegen, in dem das Provisionsinteresse ganz offensichtlich das grundsätzlich bei einer Bank oder Sparkasse zu vermutende Knowhow zu anleger- und objektgerechter Beratung hat zurücktreten lassen.

Zwar ist die Nichtaufklärung über die Provision durch eine Bank oder Sparkasse für sich genommen bereits ein Beratungsfehler, der den Schadensersatzanspruch des Kunden auslösen kann. Die Anlegeranwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht verlassen sich aber niemals allein darauf, sondern prüfen auch die weiteren Beratungsfehler. Im Einzelfall kann das ausschlaggebend sein, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu prüfen.

Betroffene Anleger sollten sich möglichst umgehend in die Beratung eine spezialisierten Rechtsanwalts begeben und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
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> weitere Informationen

Atlantic-Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers" - Volksbank hat Provision in zweistelliger Höhe erhalten

Das Hamburger Emissionshaus Atlantic, eine Tochtergesellschaft der Reederei Rickmers, hat offenbar die hauptsächlich mit dem Vertrieb ihres Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers" befassten Volksbanken und Sparkassen mit erheblichen Provisionen gelockt, dieses Produkt zu vertreiben und bei deren Kunden unterzubringen. Nunmehr hat eine Volksbank aus dem Badischen einräumen müssen, eine Rückvergütung in zweistelliger Prozenthöhe für die erfolgreiche Empfehlung dieses Schiffsfonds erhalten zu haben.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der unter anderem die in diesem Schiffsfonds investierten Anleger mit ihren Schadensersatzansprüchen betreut, dazu: "Nach unseren Erfahrungen und den übereinstimmenden Angaben wurde praktisch nie darüber so aufgeklärt, wie es der Bundesgerichtshof fordert. Wenn überhaupt das Gespräch auf das Agio von fünf Prozent kam, wurden unsere Mandanten glauben gemacht, die Bank erhalte einen Teil davon. In den allermeisten Fällen wurden jedoch schlicht gar keine Angaben dazu gemacht, was die Bank oder Sparkasse daran verdient." Für die Anwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das kein Ausnahmefall.

Zudem wurden, so Minderjahn weiter, die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, wie viel von dem angelegten Betrag überhaupt werthaltig in die Schiffe investiert wurde.

Nach Meinung des Anlegeranwalts dürfte hier erneut ein eklatanter Fall vorliegen, in dem das Provisionsinteresse die treibende Kraft bei der Beratung zur Beteiligung an dem hochriskanten Schiffsfonds war.

Betroffene Anleger sollten sich möglichst umgehend in die Beratung eine spezialisierten Rechtsanwalts begeben und prüfen lassen, ob sie die Möglichkeit haben, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes von der sie beratenden Bank oder Sparkasse zurückzuerhalten.

Weitere Informationen zum Atlantic Schiffsfonds MS Saylemoon Rickmers / MS Nina Rickmers

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