Wölbern Invest Fonds Holland 64 - Hilfe für Immobilienfonds Anleger

Schadenersatz wegen Prospektfehler

Für die Anleger völlig unerwartete Schwierigkeiten sind beim Wölbern-Fonds Holland 64 der Wölbern Invest aufgetreten. In einer Anlegerinformation der Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG wird den Investoren mitgeteilt, dass es eine Auseinandersetzung mit der finanzierenden Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) über die Bewertung der Immobilie gibt. Die DG Hyp hatte die an den Niederländischen Staat vermietete Fondsimmobilie in Haarlem neu bewerten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (Loan to Value) durchbrochen wurden. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung in Höhe von 2,5 Mio. € von der Fondsgesellschaft. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Prospektfehler

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Fonds Holland 64 nicht erwähnt. Da diese Vertragsklauseln ganz erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Liquiditätssituation des Fonds haben können, als auch bei Nichteinhaltung der Vereinbarung regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank besteht, die dann das Fondsobjekt verwerten kann, hätte auf die Klauseln und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Schadenersatz wegen Beratungsfehlern

Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf diese Klauseln und die aus ihnen resultierenden Risiken hinweisen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Auch die Anlageberater haften deshalb den Anlegern auf Schadenersatz.

Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Anleger des Wölbern Invest Fonds Holland 64 zustehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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Wölbern Invest Fonds England 1 - Hilfe für Immobilienfonds Anleger

Schadenersatz wegen Prospektfehlern

Für die Anleger völlig unerwartete Schwierigkeiten sind beim Wölbern-Fonds England 1 aufgetreten. Es gibt bereits seit 2010 Auseinandersetzung mit der finanzierenden Bank über die Bewertung der Fondsimmobilie. Die Bank hat die Immobilie vertragsgemäß neu bewerten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (Loan to Value) durchbrochen wurden. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Prospektfehler

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Fonds England 1 nicht erwähnt. Da diese Vertragsklauseln ganz erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Liquiditätssituation des Fonds haben können, als auch bei Nichteinhaltung der Vereinbarung regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank besteht, die dann das Fondsobjekt verwerten kann, hätte auf die Klauseln und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Schadenersatz wegen Beratungsfehlern

Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf diese Klauseln und die aus ihnen resultierenden Risiken hinweisen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Auch die Anlageberater haften deshalb den Anlegern auf Schadenersatz.

Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Anleger des Wölbern Invest Fonds England 1 zustehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG - Schadenersatz für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2004 und 2005 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG eingeworben. Der Vertrieb erfolgte unter anderem über verschiedene Sparkassen und die Postbank/Postbank Finanzberatung. Für verschiedene Mandanten machen wir derzeit gerichtlich Schadenersatzansprüche geltend, unter anderem gegen die Sparkasse KölnBonn und die Postbank Finanzberatung AG.

Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA ONE Limited sowie der PRORENDITA ONE Limited Partnership, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden. Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend hat sich der Wert der Beteiligungen und sich das Eigenkapital der Tochtergesellschaft deutlich gemindert. Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.

Regelmäßige Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben zahlreichen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner

Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Michael Minderjahn
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

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http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-eins-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA FÜNF - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz für PRORENDITA-Anleger geltend

Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA FÜNF GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Commerzbank AG, die Sparkasse KölnBonn und andere Sparkassen sowie die Targobank beauftragt. Zahlreiche Klagen geschädigter Anleger wurden zwischenzeitlich eingereicht.

Hintergrund ist für Anleger des PRORENDITA FÜNF drohende Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch ihre Bank insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich bei dem ihnen empfohlenen Fonds PRORENDITA FÜNF um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA FÜNF beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.
Der Schadenersatz

Anleger, die über den Fonds PRORENDITA FÜNF falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Bank die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA FÜNF durchgesetzt.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anelger-droht.html

Hannover Leasing Medienfonds Montranus I und II - Hilfe für Anleger

Gerichte öffnen Türe zur Rückabwicklung der Beteiligung

Für Anleger wenig erfreulich haben sich die von der Hannover Leasing emittierten Medienfonds Montranus I (HL Fonds Nr. 143) und Montranus II (HL Fonds Nr. 158) entwickelt. Statt der versprochenen rentablen Beteiligung mussten sie erhebliche Verluste hinnehmen.

Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ergibt sich für die Anleger der beiden Montranus Medienfonds jetzt die Möglichkeit, ihre Fondsbeteiligung zu Lasten der Helaba Dublin rückabzuwickeln. Eine Vielzahl von Gerichten, darunter zuletzt das OLG Stuttgart, haben zwischenzeitlich festgestellt, dass die Anleger ihre auf Abschluss einer Inhaberschuldbeteiligung (HL 143) bzw. eines Darlehensvertrages (HL 158) gerichtete Willenserklärung auch heute noch wirksam widerrufen können, weil sie über ihr Widerrufsrecht nicht zutreffend belehrt wurden. Die Folge ist, dass die Anleger von der Helaba Dublin ihr eingesetztes Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerhalten. Zusätzlich kann im Einzelfall auch noch ein entgangener Gewinn auf die geleistete Einlage verlangt werden.

Für Anleger der HL Fonds 143 (Montranus I) und HL Fonds 158 (Montranus II) stellt dieses Vorgehen eine gute Möglichkeit dar, ihre verloren geglaubte Einlage doch noch zurückzuerhalten.

Wollen Sie wissen, ob auch Sie auf diesem Weg Ihr Geld zurückerhalten können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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MPC Reefer-Flottenfonds 2 - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger

Bei dem MPC Fonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Kühlschiffe investiert hat. Anleger haben sich an dem Fonds mit rund 120 Mio. € beteiligt. Der Fonds wurde im Jahr 2007 platziert.

Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen möglicher Weise der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 72,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen. Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 27,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 72,5% flossen in den Kauf der Schiffe.

25,1% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hinweisen. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 25,1% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch von ihren Beratern informiert.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Der Prospekt weist die für die Kapitalbeschaffung vorgesehenen Kosten zu niedrig aus, da das Agio einfach in einer Fußnote als zusätzliche Kosten "versteckt" wird. Zutreffend wäre es gewesen, die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung in voller Höhe auszuweisen. Dies ist nicht geschehen.
Anleger des MPC Fonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG haben angesichts dieser Mängel in Beratung und Prospekt grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Reefer-Flottenfonds 2? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen auf Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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weitere Informationen für Anleger von Fonds der MPC Muenchmeyer Petersen Capital AG: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/mpc-muenchmeyer-petersen-capital-ag-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

HCI Schiffsfonds: Sechs Insolvenzen in nur einer Woche

Totalverlust droht für Anleger der betroffenen HCI Fonds Shipping Select 26 und Shipping Select 28

Haufenweise schlechte Nachrichten für HCI Schiffsfonds Anleger brachte die letzte Woche. Nach den beiden Tankern Hellespont Commander und Hellespont Crusader aus dem HCI Fonds Shipping Select 28 haben auch die vier Tanker aus dem HCI Schiffsfonds Shipping Select 26, die Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Für die Anleger der beiden Schiffsfonds dürfte sich damit das allen Fondsbeteiligungen innewohnende Totalverlustrisiko realisiert haben. Auszahlungen aus dem jeweiligen Fonds oder gar die Rückzahlung des investierten Kapitals können sie nicht mehr erwarten.

Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus den Fonds HCI Shipping Select 26 und HCI Shipping Select 28 und haben festgestellt, das unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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Weitere Informationen zum HCI Shipping Select 26: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-26-hilfe-fuer-anleger-des-insolvenzbedrohten-hci-schiffsfonds.html

Weitere Informationen zum HCI Shipping Select 28: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-28-droht-totalverlust-fuer-die-anleger.html

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