KanAm Grundinvest wird aufgelöst - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland setzt sich fort: Der knapp vier Milliarden Euro schwere Fonds Kanam Grundinvest (WKN: 679180) wird aufgelöst.

Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres Schwergewicht der Branche abgewickelt und alle seine 51 Objekte verkauft. Der Fonds Kanam Grundinvest hat es nicht in den vergangenen zwei Jahren nicht geschafft genügend Liquidität für eine Wideraufnahme der Anteilsrücknahme anzusammeln. Möglicherweise war der Welle der Anteilsrückgabewünsche durch institutionelle Anleger zu groß, so dass ich das Fondsmanagement gezwungen sah, diesen Schritt zu gehen.

Dies lässt für die Entscheidung über die Weiterführung CS Euroreal (WKN: 980500) und des SEB Immoinvest (WKN: 980230), die bis Mai 2012 ansteht, nicht Gutes ahnen.

Bei dem Kanam Grundinvest mit ca. 4 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich neben dem CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt um ein Schwergewicht der Branche

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen Anlegern die Beteiligung am KanAm Grundinvest trotz deutlicher Anzeichen von Liquiditätsproblemen in der ersten Krise der offenen Immobilienfonds von Oktober 2008 bis Februar 2009 als sichere Kapitalanlage angeboten, ohne auf die bereits erfolgte Aussetzung hinzuweisen. Auch wurde Seitens der den Fonds vertreibenden Banken in der Beratung oftmals nicht auf deren eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob eine ausreichende Liquidität erreicht werden kann, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger des KanAm Grundinvest haben? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

MPC Offen Flotte Santa B Schiffe - Fachanwälte helfen Anlegern

In den Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Ob sie von diesem Geld je etwas wiedersehen werde, steht in den Sternen. Denn der Fonds mit seinem 14 Schiffen befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Schadenersatz wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte"- MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 % beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wird der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Steigt beispielsweise der Wert des Yen gegenüber dem US-$ um 35 % und hat der Fonds 50 % seiner Kredite in Yen aufgenommen, steigt die Belastung für Zins und Tilgung um 17,5 %. Dies kann die Zahlungsunfähigkeit des Fonds beeinträchtigen. Ist der Fonds aufgrund fehlender Einnahmen nicht in der Lage, die Kredite in vollem Umfang zu bedienen, kann dies zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Fondsschiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Den von uns vertretenen Anlegern des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG – wurde von ihren Beratern ferner verschwiegen, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html

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