CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris - Fachanwälte helfen Immobilienfondsanlegern

Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) machen sich Sorgen um ihre Beteiligung. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr.

In zahlreichen Gesprächen mit Anlegern des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris haben wir erfahren, dass die Beratung vor der Beteiligungsentscheidung in vielen Fällen fehlerhaft war, so dass Schadenersatzansprüche bestehen können.
  • Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
    So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken zählen insbesondere
    • die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem € ansteigt, was auch geschehen ist
    • der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt
    Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in der geplanten Höhe geleistet werden können.
  • Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
    Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.
  • Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
    Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.
  • Keine Information über Provisionen der Bank
    Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten. Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.
Schadenersatz

All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil übertragen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-165-fachanwaelte-helfen-immobilienfonds-anlegern.html

OwnerShip Feeder Duo - droht abermals Insolvenz der Fondsschiffe?

Weiterer Schiffsfonds in Not

Auch an den Fonds des Emissionshauses Ownership geht die Krise der Schiffsbranche nicht spurlos vorüber. Die Anleger des im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die rund 16,6 Mio. € in die zwei Schiffe MS Stadt Hameln und MS Stadt Lauenburg investiert haben, erhielten in den letzten Tagen Post, in der sie aufgefordert wurden, einem uneingeschränkten Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsschiffe zuzustimmen. Dies würde der finanzierenden Bank die Möglichkeit einräumen, die Schiffe zu verkaufen. Da die gegenwärtig erzielbaren Kaufpreise kaum die Darlehensverbindlichkeiten decken dürften, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen.

Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo scheint damit ein weiterer Fall einer gescheiterten Sanierung zu sein. Bereits Anfang 2010 waren die Fondsgesellschafter aufgefordert worden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fortbestand der Schiffsgesellschaften zu sichern. Denn Ende 2009 war der Fonds ausweislich der OwnerShip Leistungsbilanz 2009 bereits mit 25% der Zinszahlungen und rund 1/3 der Tilgung im Rückstand. Die Leistungsbilanz 2010 weist einen Zinsrückstand von rund 1/3 und einen Tilgungsrückstand von rund 50% aus. Die Erlöse blieben insgesamt bis Ende 2010 um rund 1/3 hinter den prospektierten Einnahmen zurück, trotz des Sanierungsbeitrages der Gesellschafter in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das Sanierungskonzept für den OwnerShip Feeder Duo scheint mit der nun eingetretenen Entwicklung vorerst gescheitert zu sein.

Schadenersatz für Anleger

Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

Bei den Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.
  • In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds OwnerShip Feeder Duo als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.
  • In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.
  • Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.
  • Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des OwnerShip Feeder Duo sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.
Keine Information über Kickbacks

Die uns bekannten Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interessen die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.

Verjährung droht

Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2010 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicher Weise zum Jahresende 2013. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ownership-feeder-duo-fachanwaelte-setzen-anlegerinteressen-durch.html

Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu

Fachanwälte setzen Anlegerinteressen durch

Dass die Widerrufsbelehrungen bei den Montranus Medienfonds I und II fehlerhaft sind, haben die Oberlandesgerichten München und Stuttgart jüngst bestätigt. Jetzt gelangte das OLG Frankfurt hinsichtlich des Montranus Medienfonds III zu dem gleichen Ergebnis. Es verurteilte die HELABA Dublin zur Zahlung des dem Anleger entstandenen Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden

Folge dieser Rechtsprechung für die Anleger der von der HANNOVER LEASING aufgelegten Montranus Medienfonds (1-3): Sie können die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung der Fondsbeteiligung abgeschlossenen Kreditvertrag auch heute noch widerrufen. Die Bank ist dann verpflichtet, ihnen das investierte Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu zahlen. Einige Gerichte haben den Montranus 3 Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.
Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds geltend.

Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks

In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen - so genannte Rückvergütungen oder kickbacks - erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.
Informationen zum Fonds HL 166 – Montranus 3 Internationale Kinofilmproduktion

Anlegerinformationen zu Montranus Medienfonds
Möchten Sie wissen, wie auch Sie den im Zusammenhang mit ihrer Montranus 3 Medienfonds erlittenen Schaden en reduzieren und ihr investiertes Kapital zurückbekommen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/montranus-3-medienfonds.html

Montranus Medienfonds: Ausstieg ist möglich

Fachanwälte helfen Anlegern

In den Jahren 2003 – 2005 hat der Fondsemittent HANNOVER LEASING drei Medienfonds mit dem Namen MONTRNUS aufgelegt. 705 Mio. € haben Anleger in die Fonds investiert. Geworben wurden sie für die Beteiligung zumeist über die Sparkassen.

HL 143 – Montranus Internationale Kinofilmproduktionen

HL 158 - Montranus 2 Internationale Kinofilmproduktionen

HL 166 - Montranus 3 Internationale Kinofilmproduktionen

Geringere Ausschüttungen, steuerliche Situation ungeklärt

In wirtschaftlicher Hinsicht ist der Verlauf der Montranus Medienfonds für die Anleger mehr als unbefriedigend: Die Ausschüttungen an die Anleger liegen weit unter den prospektierten Werten. Die für den Fonds ungünstige Entwicklung des Wechselkurses trägt zur weiteren Verringerung der Einnahmen (in €) bei. Die steuerliche Situation ist ungeklärt. Neben Verlusten aus geringeren Einnahmen drohen erhebliche Nachforderungen der Finanzverwaltung.

In der Leistungsbilanz der Hannover Leasing 2010 heißt es zur Entwicklung der Fonds:

Die drei unternehmerischen Medienfonds der Montranus-Reihe entwickelten sich aufgrund der geringeren Lizenzerlöse sowie der Währungsverluste nicht prognosegemäß. Wie bei unternehmerischen Medienfonds üblich, hängen die variablen Lizenzerlöse, aus denen die Auszahlungen an die Investoren resultieren, vom Einspiel- und Verwertungserfolg des jeweiligen Films und damit von dessen Akzeptanz beim Publikum ab. Trotz sorgfältiger Filmauswahl und internationaler Vermarktung über unterschiedliche Vertriebskanäle (Kino, Video, DVD, Fernsehen, Neue Medien) können die drei Fonds die gesteckten Ziele nicht erreichen. Auch die gegenüber der Prognose ungünstigen Wechselkurse bei Umtausch der in US-Dollar vereinnahmten Lizenzerlöse tragen zu den Auszahlungseinbußen und damit zur schlechteren Performance der Fonds bei.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen Anlegern den Ausstieg

Drei Oberlandesgerichte haben inzwischen festgestellt, dass die bei den Montranus Medienfonds verwandten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Anleger können sich daher von der Beteiligung im Wege des Widerrufs trennen. Näheres erfahren Sie hier:

Montranus I

Montranus II

Montranus III

Möchten auch Sie sich von Ihrer Montranus Medienfondsbeteiligung trennen und den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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