Ownership-Fonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" insolvent - was können Anleger tun?

Die beiden Schiffe der vom Emissionshaus Ownership in den Jahren 2007 und 2008 vertriebenen Schiffsfonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" (ehemals MS "Beluga Fascination" und MS "Beluga Flirtation") sind insolvent. Wie das fondstelegramm am 27. April 2012 berichtete, wurde über das Vermögen der beiden Schiffsgesellschaften die Zwangsverwaltung angeordnet (Az. 517 IN 3/12 und 517 IN 4/12). Beide Schiffe sind von der Pleite der Bremer Beluga-Gruppe Anfang 2011 betroffen. Die "Pride of Madrid" und die "Pride of Paris" wurden unter den Namen "Beluga Fascination" und "Beluga Flirtation" von Beluga bereedert und waren auch an die Beluga-Gruppe verchartert. Die Bemühungen von Ownership, die beiden Schiffe wieder auf eine solide Grundlage zu stellen sind, wie das manager-magazin jetzt berichtet, gescheitert. Die NordLB, die beide Schiffe finanziert hat, hat dem vorgelegten Konzept ihre Zustimmung versagt. Für jeweils rund 300 Anleger, die in jeden der Fonds rund 10 Mio. € Eigenkapital investiert haben, dürfte damit der Totalverlust ihrer Einlagen eingetreten sein.

Für die betroffenen Anleger der Ownership Schiffsfonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" stellt sich jetzt die Frage, ob sie ihr Geld endgültig abschreiben müssen, oder ob es Möglichkeiten gibt, gegebenenfalls von Dritter Seite den Schaden ersetzt und ihr investiertes Kapital zurück zu bekommen.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Für zahlreiche Schiffsfonds-Anleger haben wir sowohl die Beratung als auch die Prospekte geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen, die Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die sie beratenden Banken, Sparkassen und "freie" Berater sowie Prospektverantwortliche nach sich ziehen. Nachfolgend finden Sie nur einige wenige:
  • Schiffsfonds sind eine hochspekulative Anlage: Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken behaftet und daher als hochspekulativ einzustufen ist. Dennoch wurde sie in vielen Beratungen als sichere Anlage dargestellt.
  • Nicht als Altersvorsorge geeignet: Als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko sind Schiffsfondsbeteiligungen nicht als Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage im Alter geeignet. Dennoch wurde sie vielfach gerade als Altersvorsorge empfohlen.
  • Risiken für Charterreinnahmen wurden verschwiegen: In zahlreichen uns bekannten Fällen wurden die prognostizierten Ausschüttungen als sicher dargestellt, von Risiken, insbesondere hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Chartereinnahmen war nicht die Rede.
  • Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Anleger wurden oftmals auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
  • Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus bis ins Jahr 2008 hinein in keinem uns bekannten Fall auf die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
  • Warnung vor Überkapazitäten und Verfall der Charterraten in der Wirtschaftspresse: Hinzu kommt, dass es in den Jahren 2006 und 2007 zahlreiche Stimmen in der seriösen Wirtschaftspresse gab, die erhebliche Überkapazitäten an Schiffen und sinkende Frachtraten prognostiziert haben. Prognosen, die in keiner der uns bislang bekannt gewordenen Beratung berücksichtigt wurden.
  • Risiko Schiffsbetriebskosten: Die Schiffsbetriebskosten sind in den Jahren 2000-2006 extrem angestiegen. Insbesondere Personalkosten und Schmierstoffe, die von den Fondsgesellschaften zu tragen sind, erfuhren starke Teuerungsraten. Auf diese Entwicklung, die entscheidenden Einfluss auf die künftige Rentabilität der Anlage haben konnte, hätten die Berater ihre Kunden hinweisen müssen.
Gerne stehen wir Anlegern dieser Ownership-Fonds für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ownership-fonds-ms-pride-of-madrid-und-ms-pride-of-paris-insolvent-was-koennen-anleger-tun.html

Elbe Emissionshaus Fonds MS "Mare" insolvent - Fachanwälte helfen geschädigten Anlegern

120 Anleger, die sich im Jahr 2008 mit rund 7,5 Mio. € an dem vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Schiffsfonds MS "Mare" beteiligt haben, werden ihr investiertes Geld nicht wiedersehen. Am 19. April 2012 hat der Schiffsfonds Insolvenzantrag gestellt. Wie der Informationsdienst fondstelegramm berichtet, hat die Volksbank Kehdingen ein Teildarlehen der KfW gekündigt, weil die Loan-to-value-Klausel (LTV) verletzt worden sein soll. Daraufhin hätten auch andere Banken des den Schiffsfonds finanzierenden Konsortiums angekündigt, ihre Kredite zu kündigen.

Unabhängig von der Frage, ob die Kündigung zu Recht erfolgte, oder, wie EEH verlautbart, ausreichend Sicherheiten bestanden, so dass eine Kündigung gar nicht hätte erfolgen dürfen, stellt sich für die betroffenen Anleger jetzt die Frage, ob sie ihr Geld endgültig abschreiben müssen oder ob es Möglichkeiten gibt, gegebenenfalls von Dritter Seite den Schaden ersetzt zu bekommen.

Schadenersatz wegen Falschberatung
  • Sehr hoher Schiffskaufpreis: Der Kaufpreis für das Schiff betrug 21,5 Mio. €. Damit liegt er deutlich über den von Clarkson ermittelten Neubaupreisen für ähnliche Schiffe in den Jahren 2007 und 2008, wie das fondstelegramm bereits 2008 berichtete.
  • Erhebliche Wechselkursrisiken: In der Fondskalkulation wird davon ausgegangen, dass jeweils 50% des Schiffshypothekendarlehens in € und Schweizer Franken finanziert werden. Die daraus resultierenden Währungsrisiken, die sich in Form des starken Wertverlustes des Euro gegenüber dem CHF realisiert haben, Erhielt man zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe für 1 € noch 1,6339 CHF, sind es Ende April 2012 nur noch 1,2017 CHF. Dies hat zur Folge, dass ein Anfang 2008 in CHF aufgenommenes Darlehen - umgerechnet in Euro - heute einen um rund 36% höheren Darlehensstand aufweist. Gleichzeitig sind die in € gerechneten Zinszahlungen um 36 % gestiegen. Betrachtet man die Wechselkursentwicklung von US $ - der Währung, in der der Fonds seine Einnahmen erzielt – zu CHF, beträgt die Steigerung immer noch 22%. Auf die Risiken der Wechselkursentwicklung hätten die Anleger bei der Beratung hingewiesen werden müssen.
  • Loan-to-value-Klausel: Den meisten Anlegern wurde nach unserer Erfahrung von ihrem Berater über die Loan-to-value-Klausel (LTV) in den Kreditverträgen nichts gesagt. Dabei bergen derartige Klauseln für den Fonds eine hohe Sprengkraft und kann - wie sich beim MS "Mare" zeigt, bis hin zum Totalverlust für die betroffenen Anleger führen. Mehr Informationen zur Loan-to-value-Klausel finden Sie hier.
  • Chartereinnahmen sehr optimistisch kalkuliert: Das Schiff war zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht verchartert. Die kalkulierte Bruttocharterrate beträgt über die gesamte 19-jährige Fondslaufzeit 9.750 € pro Tag. Diese liegt deutlich über dem zum Zeitpunkt des Vertriebs und durchschnittlichen Werten der vergangenen neun Jahre des Hamburg Index für vergleichbare Schiffe und über den von Clarkson ermittelten Durchschnittsraten für ähnliche Schiffe, wie das fondstelegramm bereits im April 2008 feststellte. Darüber hinaus wurden damit Wechselkursrisiken ausgeblendet, die daraus resultieren, dass die Einnahmen des Schiffs in US$ erzielt werden.
  • Wirtschaftspresse warnte vor sinkenden Charterraten und Überkapazitäten: Zahlreiche Veröffentlichungen in Handelsblatt und Financial Times Deutschland warnten bereits seit 2006 vor den sich aufbauenden Überkapazitäten und sinkenden Charterraten.
  • Risiko Schiffsbetriebskosten: Der Ansatz der Schiffsbetriebskosten war sehr optimistisch. Die einkalkulierten Steigerungsraten von 2% jährlich ab dem vierten Jahr tragen dem überaus starken Anstieg der Schiffsbetriebskosten in den Jahren von 2000 bis 2008 in keiner Weise Rechnung und waren entschieden zu niedrig.
  • Hohe Weichkosten: Rund 27% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals incl. Agio werden für nicht investive Zwecke, also Dienstleistungsvergütungen und Provisionen verwandt, davon alleine 15,7% für Vertriebskosten (im Prospekt als Emissionskosten bezeichnet). Nach der Rechtsprechung des BGH hätte über diesen, die "magische Grenze" von 15% übersteigenden und die Rentabilität der Beteiligung gefährdende Höhe der Vertriebsprovisionen durch den Anlageberater aufgeklärt werden müssen.
  • Sondervorteile: Reederei und Treuhänder erhalten insgesamt fünf Prozent des bei einer Veräußerung des Schiffes zu erzielenden Bruttoveräußerungserlöses. Dies ist m Vergleich mit anderen Schiffsfonds überdurchschnittlich viel. Hinzu kommt, dass auch dieser Sondervorteil für Vertragspartner des Fonds im Beratungsgespräch hätte dargestellt werden müssen.
Fazit des fondstelegramm im April 2008: "Das Schiff wurde teuer eingekauft, was auch daran liegt, dass deutsche Werften höhere Preise verlangen als chinesische. MS "Mare" ist noch nicht verchartert. Die prognostizierten Charterraten liegen über den Marktangaben vergleichbarer Schiffe. Die Einsatztage und Schiffsbetriebskosten wurden recht optimistisch kalkuliert. Die Darlehensquote ist hoch, die Finanzierung wird voraussichtlich zur Hälfte in Schweizer Franken erfolgen, was unweigerlich zu Währungsrisiken führt. Auch bei der Kalkulation der Veräußerungserlöse wurde sehr optimistisch herangegangen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die geplanten Ausschüttungen tatsächlich erzielt werden, ist eher gering. Die hohen Versprechungen an die Anleger sind schwerlich zu halten."
Gerne stehen wir Anlegern des EEH Fonds MS "Mare" für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/elbe-emissionshaus-fonds-ms-mare-insolvent-fachanwaelte-helfen-geschaedigten-anlegern.html

Was steckt hinter der Loan-to-value-Klausel?

Risiken, über die Fondsanleger regelmäßig nicht aufgeklärt wurden

In vielen Fonds gibt es Probleme mit finanzierenden Banken. Schuld ist eine loan-to-value-Klausel oder eine 105% Klausel, wie das jeweilige Fondsmanagement gegenüber den erstaunten Anlegern berichtet. Die meisten Anleger hören davon zum ersten Mal. Zu spät, denn die Klausel hat es in sich und birgt große Sprengkraft für den betroffenen Fonds.

Die Loan-to-Value-Klausel (LTV) gibt das Verhältnis zwischen maximaler Beleihung bzw. Höhe des Kredits und dem ermittelten Wert des finanzierten Objekts, also einer Immobilie oder eines Schiffs an. In den meisten Fällen wird vereinbart, dass die Darlehenshöhe in einer bestimmten Währung gerechnet, 105% des Wertes des finanzierten Objekts nicht übersteigen darf. In den Darlehensverträgen sichert die LTV-Klausel für die Bank, dass das Darlehen durch den Wert der Fondsobjekte stets ausreichend besichert ist.

Wie kommt es zu einem Überschreiten des LTV?

Zum Überschreiten des vereinbarten LTV-Verhältnisses können sowohl Veränderungen des Wertes des finanzierten Objekts, als auch Wechselkursschwankungen führen.
  • In den meisten LTV-Klauseln sind regelmäßige Ermittlungen des Wertes des finanzierten Objektes vereinbart. Bei Gewerbe- (Büro-)immobilien kommt es aufgrund veränderter Nachfrage am jeweiligen Standort regelmäßig zu starken konjunkturellen Schwankungen der Nachfrage und damit auch der für Neuvermietungen zu zahlenden Mieten. Diese fließen in die Bewertung der Immobilie ein, mit der Folge, dass der Immobilienwert sinkt. Sinkt der Immobilienwert, hat dies zur Folge, dass der Quotient aus Darlehensbetrag und Immobilienwert ansteigt und gegebenenfalls die vereinbarte Grenze von 105% übersteigt. Das gleiche gilt für Schiffe, bei denen die konjunkturell bedingt starken Schwankungen der Charterraten unmittelbar die Schiffspreise beeinflussen.
  • Viele Fonds haben ihre Investition in eine Immobilie oder ein Schiff nicht nur in einer Währung finanziert. Die dabei entstehenden Wechselkursrisiken wirken sich ebenfalls auf das LTV-Verhältnis aus. Hat beispielsweise ein Schiffsfonds sein Schiffshypothekendarlehen je zur Hälfte in US$ und japanischen Yen finanziert und das LTV-Verhältnis in US$ festgeschrieben, führt ein Wertverlust des US$ im Verhältnis zum Yen zu einem Anstieg der Verschuldung in US$ und zugleich zu einem Anstieg des Quotienten aus Darlehensbetrag und Schiffswert. Gleiches gilt für Immobilienfonds, die ihre Objekte zum Teil in CHF finanziert haben, der in den letzten Jahren gegenüber dem € und dem US$ stark an Wert gewonnen hat.
Was passiert bei einem Übersteigen der 105% Klausel?

In den Darlehensverträgen sind für den Fall, dass der Quotient aus Darlehensbetrag und Objektwert die vielfach vereinbarten 105% übersteigt, je nach Vertrag unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung des Wertes des Darlehens vereinbart. Zum einen kann vorgesehen sein, dass der Darlehensnehmer, also der Fonds zusätzliche Sicherheiten stellen kann. Dies können Barmittel sein, aber auch das "Parken" von Ausschüttungen auf einem an die Bank verpfändeten Konto. Zum Teil hat die Bank auch das Recht, höhere Darlehenszinsen zu verlangen. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bank das Darlehen kündigen und das Objekt zwangsverwertet. Letzteres bedeutet für die Anleger zumeist den Totalverlust ihrer Einlage.

LTV: In der Beratung verschwiegen, in Prospekten verharmlost – Chancen für Anleger

Die LTV-Klausel beinhaltet nicht nur Liquiditätsrisiken sondern konkret anlagegefährdende Risiken für den Fall der auf die Verletzung der LTV-Klausel gestützten Kreditkündigung.

In der Beratung der Kunden durch Banken, Sparkassen und "freie" Finanzberater wurde auf die Problematik der LTV-Klausel in keinem uns bisher (Stand 30.04.2012) bekannt gewordenen Fälle hingewiesen, obwohl der überwiegende Teil der seit 2008 aufgelegten Schiffs- und Immobilienfonds derartige Klauseln in den Kreditverträgen hat. Dies stellt einen rechtlich erheblichen Aufklärungsfehler dar, auf den der Anleger Schadenersatzansprüche stützen kann.

Gleiches gilt für die Fondsprospekte, in denen diese Klausel zum Teil nicht erwähnt, in manchen Fällen falsch beschrieben und in der Mehrzahl der bekannten Fälle unzutreffender Weise nicht als anlagegefährdendes Risiko eingestuft wurde. Beratende Banken, Sparkassen und "freie" Berater sowie Gründungsgesellschafter der Fonds stehen hier einem erheblichen Haftungspotential gegenüber.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/loan-to-value-klauseln-was-steckt-dahinter.html

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