HCI Shipping Select XIV - droht weitere Schiffsinsolvenz?

Bei zahlreichen HCI Schiffsfonds ist es in den letzten Monaten zu Fällen von Schiffsinsolvenzen gekommen. Jetzt droht auch einem Schiff des HCI Fonds Shipping Select XIV, in den Anleger im Jahr 2005 rund 55,7 Mio. € investiert haben, die Zahlungsunfähigkeit.

Die MS "Maren S" ist das kleinste der vier Containerschiffe, die der Fonds erworben hat. Wie zwei andere Fondsschiffe (MS "Tim-S" und MS "JPO Gemini") verfügte sie von Anfang an nicht über eine Festcharter, sondern gehörte einem Charterpool an, in dem die Einnahmen der Fondsschiffe geteilt werden. Infolgedessen unterlagen die von dem Schiff eingefahrenen Poolerlöse den enormen Schwankungen der weltweiten Charterraten, was zu drastischen Einnahmeausfällen geführt hat. Das zwischenzeitlich beschlossene Refinanzierungskonzept, mit dem ein Notverkauf des Schiffs bzw. eine Darlehenskündigung abgewendet werden sollte, droht, wie den Anlegern unlängst mitgeteilt wurde, aufgrund gesunkener Charterraten und damit einhergehend niedrigeren Schiffswerten zu scheitern.

Viele Anleger des HCI Shipping Select XIV fragen sich, ob der Fonds das ist, als was er ihnen seinerzeit vom Berater empfohlen wurde. Manche haben in den zurückliegenden Jahren von Hintergründen und Risiken erfahren, die ihnen vor der Entscheidung, sich an diesem Fonds zu beteiligen, gar nicht bewusst waren. Ausschüttungen erhalten sie schon lange nicht mehr. Und sie fragen sich nach der Perspektive ihrer Geldanlage, danach, was sie überhaupt von ihrem investierten Geld zurückbekommen werden.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des HCI Shipping Select XIV mit denen wir gesprochen haben, waren über die Hintergründe und die Funktionsweise des Fonds sowie die damit verbundenen Risiken denkbar schlecht informiert. Grundlegende Fragen sind ihnen offenbar von ihrem Anlageberater nicht erläutert worden. Sie haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Einige Beratungsfehler, die wir festgestellt haben:
  • 25% nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurden 25%, also ein Viertel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen auf 22,9% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio belaufen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Keine Aufklärung über Zwischengewinne: Es gibt ausweislich des Prospekts Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaften, die die Schiffe an die vier Einschiffgesellschaften des Fonds verkauft haben und den Gründungsgesellschaftern der Einschiffgesellschaften. Da Sondervorteile für Gründungsgesellschafter von Fonds grundsätzlich offenzulegen sind, wären nach unserer Rechtsauffassung auch hier die Gewinne, die die veräußernden Gesellschaften mit dem Verkauf der Schiffe erzielt haben, offenzulegen gewesen.
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am HCI Shipping Select XIV als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
  • Risiken fehlender langfristiger Charterverträge verschwiegen: Ferner blieb in zahlreichen Beratungsgesprächen unerwähnt, dass die Charterraten für Schiffe starken Schwankungen unterliegen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil drei Schiffe gar keine Festcharter haben, dass also die "Mieteinnahmen" der Schiffe zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegen können, so dass die Einnahmen möglicher Weise nicht ausreichen können, um die Kosten und Zins und Tilgung zu bedienen. Lediglich ein Schiff hat einen langfristigen Chartervertrag, wobei danach ebenfalls hohe Einnahmerisiken bestanden. Dies hat heute vor dem Hintergrund der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten zur Folge, dass die Einnahmen der Schiffe erheblich hinter den prospektierten Werten zurückbleiben.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Gerne stehen wir Anlegern des HCI Schiffsfonds Shipping Select XIV für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xiv-droht-weitere-schiffsinsolvenz.html

Beratungsfehler: LG Frankfurt/Main spricht Anleger Schadenersatz zu

Bei offenen Immobilienfonds ist in der Beratung grundsätzlich auf das Verlustrisiko bei Aussetzung der Rücknahme hinzuweisen

Auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds waren Banken verpflichtet, über die Risiken zutreffend und vollständig zu informieren. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem jüngst ergangenen Urteil betont (Urteil vom 23. März 2012 - Az.: 2-19 O 334/11). Im Zentrum der Entscheidung stand dabei ein Punkt, der regelmäßig nicht Gegenstand der Beratung durch die Banken war: Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, das sich bei vielen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, DJE Real Estate, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds in den zurückliegenden Jahren realisiert hat.

Bei offenen Immobilienfonds besteht grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, wie zahlreiche Anleger schmerzhaft erfahren mussten. Hierüber waren die Anleger im Rahmen der Beratung zu informieren, da es sich hierbei, wie das Landgericht Frankfurt feststellt, um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko handelt. Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidung: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten.

Für die geschädigten Anleger offener Immobilienfonds ist dieses Urteil nach den Worten von Anwalt Nittel ein kleiner aber vielleicht bedeutsamer Fortschritt, der Anleger ermutigen sollte, Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Weitere Informationen zu offenen Immobilienfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/index.html

Gerne stehen wir Anlegern offener Immobilienfonds für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lg-ffm-spricht-anleger-schadenersatz-zu-bank-klaerte-ueber-risiko-der-aussetzung-der-ruecknahme-nicht-auf.html

Aus für den SEB Immoinvest - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Es kam wie erwartet: Die SEB hat ihr Ziel nicht erreicht und muss ihren offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest auflösen. Der Fonds, der zuletzt ein Volumen von rund 6 Milliarden Euro hatte, hatte seit zwei Jahren die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Fonds entweder öffnen oder liquidiert werden. Dem Management des SEB Immoinvest war es nicht gelungen, ausreichend Vertrauen bei seinen Anlegern zu gewinnen. Die Rückgabewünsche überstiegen die vorhandene Liquidität bei weitem, so dass keine Verkäufe angenommen wurden.

Da der offizielle Rücknahmepreis der SEB mit 51,26 € mehr als 30% unter dem Wert lag, der sich am Zweitmarkt erzielen ließ, schließen Experten auf einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds. Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird.

Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, hat sich damit nicht erfüllt. Auch für eine Rückzahlung des investierten Kapitals im Zuge der bis 2017 erfolgenden Abwicklung besteht derzeit kaum realistische Hoffnung.

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, besteht nun akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen beim SEB Immoinvest erhalten Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/seb-immoinvest-geschlossen-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/spezial-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-offener-immobilienfonds.html

Für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer Schadenersatzansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/aus-fuer-den-seb-immoinvest-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-droht.html

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