HCI Renditefonds V - von einer Sanierung in die nächste

Gute Nachrichten sind seit langem selten für die Anleger des HCI Renditefonds V. Jetzt erreichte sie eine weitere Hiobsbotschaft. Die abermalige Sanierung der Fondsschiffe Karin Schulte und Otto Schulte droht zu scheitern, da das erforderliche Neukapital von knapp 1,6 Mio. € je Schiff voraussichtlich nicht zustande kommen und der Verkauf der Schiffe wahrscheinlich nicht die erforderliche Mehrheit finden dürfte. Jetzt soll die Sanierung unter Verwendung der Rücklagen des Dachfonds versucht werden.

Problematisch dabei: Angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten mit einem entsprechenden Verfall der Charterraten fehlt eigentlich eine realistische Fortführungsperspektive. Denn heute kann niemand sagen, wann die Charterraten wieder anziehen und die Schiffe kostendeckend fahren und ihren Kapitaldienst leisten können. Die Refinanzierungs- und Sanierungskonzepte, für die die Reserven des Dachfonds ausgegeben werden, setzen auf steigende Charterraten, auch wenn Marktbeobachter dafür auf absehbare Zeit keinen Spielraum sehen. Stattdessen regiert das Prinzip Hoffnung.

Von den ursprünglich acht Schiffen des HCI Renditefonds V hält der Fonds noch fünf Schiffe in seinem Portfolio. Die übrigen drei Schiffe wurden zwischenzeitlich verkauft. Die verbliebenen fünf Schiffe haben erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten.
  • MS "Hammonia Endeavour": Wegfall der Tonnagebesteuerung bis 2020; Refinanzierungskonzept mit Rückzahlung von Ausschüttungen und Kapitalerhöhung zur Vermeidung der akut drohenden Insolvenz. Das Konzept geht von einem Anstieg der Tagescharterrate von 7.370 US-$ (2011) auf 11.000 US-$ (2012) und 13.000 US-$ (2013 ff.) aus. Worauf sich die Annahme eines derartigen Anstiegs der Chartereinnahmen stützt, ist unklar.
  • MS "Bulk Europe": Die Einnahmen des Schiffs reichen nicht zur Darlehenstilgung aus. Gegenwärtig werden Liquiditätspuffer zur Tilgung verwendet. Die weitere Entwicklung hängt von der Anschlussbeschäftigung ab.
  • MS "Abraham Schulte": Die Einnahmen reichen nicht zur Darlehenstilgung aus. Derzeit werden Sondertilgungen aus der Vergangenheit verrechnet. Ohne Einnahmeverbesserung können im nächsten Jahr keine Tilgungen erbracht werden.
  • MS "Karin Schulte" und MS "Otto Schulte": Das Restrukturierungskonzept von Anfang 2010 ist gescheitert. Die zu Grunde gelegten optimistischen Einnahmen wurden weit verfehlt. Die Pooleinnahmen reichen nicht aus, um Kosten und Zinszahlungen abzudecken, eine Tilgung des Darlehens ist nicht möglich. Das abermalige Sanierungskonzept geht von einem Anstieg der Charterraten von derzeit 6.500 USD/Tag auf 9.000 USD/Tag im Jahr 2013 sowie auf 12.000 USD/Tag in 2014 aus. Konkrete Aussagen zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Prognosen werden nicht genannt.
Für die Anleger des HCI Renditefonds V bedeutet dies, dass ihre Investition ohne einen signifikanten Anstieg der Chartereinnahmen in den nächsten 12 Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern wird. Daher stellt sich die Frage, ob es Alternativen gibt, mit denen sie ihr Geld wiedererlangen können.

Schadenersatz als realistische Option

Die Entwicklungen des Fonds seit 2009 haben gezeigt, dass es sich bei einer Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und riskante Investition handelt, die durchaus den Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben kann. Weder über diesen Umstand, noch über die einzelnen Risiken wurden die Anleger des HCI Schiffsfonds V, mit denen wir bislang gesprochen haben, von ihren Anlageberatern informiert.

Auch ist den Anlegern nicht erklärt worden, dass 26,6% des von ihnen investierten Kapitals und damit mehr als 1/4 für nicht investive Zwecke, also insbesondere Gebühren für diverse Dienstleistungen verwendet wurde. Allein die Vertriebskosten machten 22,6% des Anlegerkapitals incl. Agio aus. Ab 15% geht der BGH von einer die Rentabilität einer Fondsanlage beeinträchtigenden Höhe der Vertriebsaufwendungen aus, über die daher gesondert aufzuklären ist.

Wir sehen daher gute Chancen für Anleger, den ihnen aufgrund des wirtschaftlichen Scheiterns der Fondsbeteiligung am HCI Renditefonds V entstandenen Schaden gegenüber ihren Anlageberatern durchzusetzen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten und die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zur Verfügung.

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Anlegerschutzvereine auf Mandantenfang - Dr. Peters VLCC Supertankerfonds

Von Mandanten, die an vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegten VLCC Supertanker Fonds beteiligt sind, wurden wir darüber informiert, dass sie von einem Anlegerschutzverein angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen wurden.

Wir möchten vor diesen und anderen Aktivitäten derartiger "Anlegerschutzvereine" ausdrücklich warnen. Ihr hauptsächlicher Zweck ist es in der Regel, den mit ihnen zusammenarbeitenden Anwaltskanzleien (sog. "Vertrauensanwälte") Mandate zuzuführen, teilweise sogar sich auf die eine oder andere Weise dafür bezahlen zu lassen. Dabei treten angesichts der (angeblich) leicht zu verdienenden Vergütungen nach unseren Feststellungen - leider! - nicht selten die Qualität anwaltlicher Tätigkeit und die seriöse und kompetente Bearbeitung des individuellen Falles in den Hintergrund. Grundsätzlich halten wir die Bündelung von Anlegerinteressen nur in seltenen Ausnahmefällen für ein so wichtiges Argument, dass dieser die Anwaltswahl untergeordnet werden sollte.

Sollten Anleger unmittelbar von Rechtsanwälten angeschrieben werden, gilt dem Grundsatz nach das vorstehend Gesagte. Zumeist verbirgt sich hinter dem Informationsbedürfnis das Werben um neue Mandate. Seriöse Kanzleien werden von solchen Rundschreiben nur sehr sparsam Gebrauch machen und denjenigen, die die wenigen Fragen beantworten, auch eine Auswertung aller Antworten anbieten ohne dass damit irgendeine weitere Verpflichtung verbunden wäre. Die pure Nichtbeachtung solcher Anschreiben reicht zumeist völlig aus, wenn Sie als Anleger sich gestört fühlen.

In einem als Reaktion auf ein derartiges Vorkommnis aufzufassenden Schreiben an die Anleger teilt die - sicher wegen vieler Nachfragen genervte - Fondsgeschäftsführung mit, dass die Anleger über Risiken oder Provisionszahlungen sehr wohl aufgeklärt worden seien, weil diese im jeweiligen Prospekt ausführlich dargestellt würden. Insoweit weisen wir sehr nachdrücklich darauf hin, dass die Geschäftsführung gar nicht wissen kann, ob die Anleger richtig und vollständig beraten wurden, insbesondere der Prospekt tatsächlich Grundlage der Beratung war. Anleger sollten sich davon also keineswegs verunsichern lassen. Sofern nicht der jeweilige Anlageberater oder –vermittler namentlich im Emissionsprospekt genannt ist, ergibt sich daraus eben nicht die Höhe seiner Provision; insoweit ist die Information der GVT schlicht unrichtig. Ob die Prospektprüfung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers zum Prospekt richtig war, ist ggf. von Gerichten zu überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft Prospekte jedenfalls nur auf Vollständigkeit, nicht hingegen auf Richtigkeit; auch insoweit handelt es sich um ein Scheinargument.

Anleger, die als sog. Direktkommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, werden vorsorglich noch auf Folgendes hingewiesen: Sicher haben Sie ein Interesse daran, dass Sie nicht laufend mit unverlangter Post zugeschüttet werden. Die gesetzlichen Vorschriften tun inzwischen auch einiges dazu, solche Aktionen zu verhindern. Als Kommanditist sind Sie aber Mitunternehmer mit Rechten und Pflichten. Die Willensbildung der Gesellschafter untereinander ist aber ein wesentliches Recht, dass vor allem auch gegen weniger erfolgreiche Geschäftsführungen eingesetzt werden kann. Dazu bedarf es aber bestimmter Mindestquoten, die nur viele Anleger gemeinsam erreichen können, etwa für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung oder Änderungen der Tagesordnung. Diese Rechte haben Emissionshäuser und Geschäftsführungen eher nicht im Auge, wenn sie das Bedürfnis von Anlegern nach weitgehender Anonymität sogar im Gesellschaftsvertrag verankern wollen. Fast immer wird damit sogar die Kommunikation innerhalb eines Fonds schlicht unmöglich, was mit einer völligen Entmachtung der ohnehin schon schwachen Stellung des einzelnen Anlegers einhergeht.

Anlegern der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Supertankerfonds aus dem Hause Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 - VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory raten wir daher, die in ihrem konkreten Fall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

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Dr. Peters VLCC Supertankerfonds in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

8 Fonds mit je einem Supertanker hat das Emissionshaus Dr. Peters in den Jahren 2004 - 2007 in der so genannten "Glory-Reihe" auf den Markt gebracht. Diese VLCC (very large crude carriers) genannten Rohöltanker leiden seit längerem unter dem drastischen Einbruch der Charterraten. Trotz langjähriger Festchartervereinbarungen haben die Fondsgesellschaften im Jahr 2010 einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt. Statt der vereinbarten Festcharter fließen derzeit nur die so genannten Spotraten, die deutlich hinter den vereinbarten und prospektierten Einnahmen zurückbleiben. Die jeweilige Chartergesellschaft hat sich verpflichtet, die auflaufenden Differenzbeträge spätestens Ende 2014 auszugleichen.

Ausgehend von einer jährlichen Charterverpflichtung von angenommen 15 Mio. US-$ und einer im Durchschnitt lediglich um 1/3 dahinter zurückbleibenden Spotrate nach Clarkson, bedeutet dies im Jahr einen Rückstand von 5 Mio. US-$. Vorsorglich nur auf 4 Jahre gerechnet ergäben sich hier Ende 2014 auszugleichende Zahlungsrückstände von 20 Mio. US-$ je Schiff. Bei 8 Schiffen wären dies insgesamt 160 Mio. US-$. Unterstellt man, dass die Chartergarantie, die die Pacific Star International Holding Corporation, die ihren Sitz im Büro eines internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens auf den British Virgin Islands hat, nach den getroffenen Vereinbarungen auch für die gestundeten Charterrückstände haftet, stellt sich die Frage, ob das in den Fondsprospekten mit gerade einmal 15 Mio. US-$ angegebene Kapital der Gesellschaft dafür ausreicht.

Angesichts der enormen Garantieverpflichtungen, die diese Gesellschaft bei den Dr. Peters VLCC Supertankerfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory eingegangen ist, stellt sich auch die Frage, ob zumindest bei den Prospekte späterer Fonds auf die umfangreichen Verpflichtungen des Chartergaranten hätte eingegangen werden müssen.

Einem Bericht des Informationsdienstes fondstelegramm.de zu Folge wurden bereits seit 2009 von den Vertragscharterern aufgrund von Liquiditätsengpässen nur noch die am Markt erzielbaren Einnahmen an die Fonds weitergegeben. Die Chartereinnahmen seien jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2010 unter das Niveau gefallen, das erforderlich gewesen wäre, um die Schiffsbetriebskosten und den Kapitaldienst zu leisten. Ob und wann angesichts der desaströsen Lage auf den Schiffsmärkten die Charterraten wieder ansteigen, damit die Schiffe auskömmliche Einnahmen erzielen können, ist derzeit nicht absehbar.

Diese Hintergründe spielen auch angesichts der nunmehr eingeläuteten Sanierungsrunde für sieben der 8 Fonds eine nicht unbedeutende Rolle, insbesondere dann, wenn durch die Anleger freiwillige Zahlungen zur Sanierung erbracht werden sollen. Nach unserer Ansicht fehlt derzeit eine ausreichende Perspektive für eine derart weitreichende Entscheidung. Auch ist bislang noch nicht zu erkennen, ob und inwieweit sich das Emissionshaus Dr. Peters an den zu schulternden Lasten beteiligen wird. Und: letztlich ist völlig offen, ob die Charterer und der Chartergarant Ende 2014 die entsprechenden Ausgleichszahlungen für Rückständige Charterraten leisten werden.

Schadenersatz als Alternative


Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Supertankerfonds stellt sich angesichts der offenbar gewordenen Probleme auch die Frage, ob sie über die Risiken der ihnen empfohlenen Fondsanlage vollständig und richtig von ihren Beratern informiert wurden. Bei zahlreichen Anlegern dieser Fonds haben wir bereits Beratungsfehler festgestellt, die begründeten Anlass zur Hoffnung geben, Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Mehr Informationen zu den einzelnen Dr. Peter Fonds der Glory-Reihe erhalten Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Fondsnamen.
DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory
DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory
DS-Rendite-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory
DS-Rendite-Fonds Nr. 120 - VLCC Leo Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory
Für eine persönliche Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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