MPC Jüngerhans-Schiffe (Beteiligungsgesellschaft Jüngerhans-MPC mbH & Co. KG) schwimmen davon

Rund 36,1 Mio. € haben Anleger bis zum 31.12.2002 in den MPC Fonds 128 MPC Jüngerhans-Schiffe (Beteiligungsgesellschaft Jüngerhans-MPC mbH & Co. KG) investiert, der sich damit an vier Einschiffsgesellschaften beteiligte. Bei den Schiffen handelt es sich um die MS Antares J, MS Auriga J, MS Corona J und MS Crux J, vier Containerfrachter, die in einem Einnahmepool betrieben werden. Die erzielten Charterraten liegen drastisch unter denen der Prognoserechnung, so dass bereits in 2010 keine Darlehenstilgung mehr geleistet werden konnte. Deshalb mussten bereits rd. 1,8 Mio. € Sanierungskapital aufgebracht werden, um die Schiffe MS Auriga J und MS Antares J nicht untergehen zu lassen. Ob dies ausreicht, um den Fonds langfristig zu retten ist angesichts der desaströse Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten keineswegs sicher.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
  • Die Höhe der Vertriebskosten wurde gegenüber den Anlegern nicht offengelegt. Diese belaufen sich immerhin auf fast 24% des Anlegerkapitals.
  • Hiervon haben die Sparkassen, die ihren Kunden zur Zeichnung des Fonds geraten haben, einen wesentlichen Teil erhalten. Bei Schiffsfonds lagen die Provisionssätze üblicher Weise zwischen 11 und 15% des Anlegerkapitals. Über diese so genannten Kickbacks hätten sie ihre Kunden, die in eine objektive Beratung vertrauten, informieren müssen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die unterlassene Beratung zwingend Schadenersatzansprüche der Anleger zur Folge.
  • Die Höhe der Weichkosten beträgt über 31%, also von jedem Euro Zeichnungssumme wurden bereits nach dem Prospekt nur 69% werthaltig in die Schiffe investiert. Auch über diesen für die Beurteilung der Rentabilität der Anlage wichtigen Punkt wurden die Anleger regelmäßig nicht informiert.
  • Der Prospekt enthält u.a. schon deshalb einen Fehler, weil das Agio nicht als Einnahme dargestellt ist. Infolgedessen wurden auch die Vertriebskosten nicht in wirklicher Höhe ausgewiesen und damit gegenüber dem Anleger verschleiert.
Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht - Verjährung exakt 10 Jahre nach der Beratung

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Ansprüche geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Frist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sog. Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist bei diesem Fonds Eile geboten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-128-juengerhans-schiffe-schwimmen-davon.html

Schiffsfonds Ownership III GmbH & Co. KG - SM "OS Istanbul" insolvent

Das letzte verbliebene Schiff des Schiffsfonds Ownership III, die MS "OS Istanbul" ist insolvent. Die völlig unzureichende Einnahmesituation angesichts der desaströsen Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten und die hohen Risiken der teilweisen Yen-Finanzierung haben das Fondskonzept zum Scheitern geführt. Das investierte Eigenkapital und auch das von den Gesellschaftern in den zurückliegenden Jahren zur Verfügung gestellte Sanierungskapital in Höhe von 987.000 € dürfte verloren sein.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership III stehen nun vor der Wahl, ihren Schaden zu akzeptieren oder die Möglichkeiten des Schadenersatzes zu prüfen und bestehende Ansprüche durchzusetzen. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:
  • Höhe der Weichkosten: Vielfach wurde den Anlegern nicht aufgezeigt, in welcher höhe das von ihnen investierte Kapital tatsächlich werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Anteil für diverse Dienstleistungen und Provisionen (so genannte Weichkosten) und damit nicht wertbildend verwendet wird.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen bei Schiffsfonds nur allzu oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio betrugen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
  • Keine Aufklärung über Provisionshöhe: Viele Banken und Sparkassen haben bis in das Jahr 2008 hinein ihre Kunden nicht darüber informiert, welche Provisionen sie dafür erhalten, dass sie ihnen den Fondsanteil vermitteln. Hierzu wären sie nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH verpflichtet gewesen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir bei Schiffsfonds vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Gerne stehen wir Anlegern des Schiffsfonds Ownership III für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel,
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffsfonds-ownership-iii-sm-os-istanbul-insolvent.html

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 6071 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren