MPC Beteiligung CPO Nordamerika-Schiffe 2 - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

"Fünf im Einsatz auf den Weltmeeren" heißt es auf dem Prospekt des von MPC aufgelegten Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 2. Der Fonds hat fünf Containerschiffe erworben. Die Anleger haben insgesamt rund 83 Mio. € in den im Jahr 2008 aufgelegten Fonds investiert. Jetzt fürchten Anleger um Ihre Investition.

Schiffsfonds als sichere Anlage dargestellt

Unsere Mandanten berichten uns, dass sie für den Fonds von ihrem Bank- und Sparkassenberater mit zahlreichen Argumenten geworben wurden, mit denen der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde:
  • Der Fonds sollte dauerhaft hohen Renditeeinnahmen haben,
  • die Ausschüttungen sollten unabhängig sein von Aktienmarkt und Zinsentwicklungen
  • die Gewinne sollten abgeltungssteuerfrei sein und nur der Tonnagebesteuerung unterliegen
  • es sollten keine künftigen Nebenkosten für die Anleger anfallen,
  • die Entwicklung des US-Dollar sei eher unerheblich gegenüber dauerhaft steigenden Charterraten.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Dabei wurden nach unserer Erfahrung zahlreiche Fakten zum Fonds sowie die Risiken der Beteiligung verschwiegen:
  • Nur 63% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt, der Rest floss in Zwischenfinanzierungszinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungen.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten von fast 25% der Anlegergelder im Prospekt unzutreffend dargestellt.
  • Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten und Kunden darüber nicht informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen verschwiegen.
  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen
  • Lange Kapitalbindung, Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt, dabei wird nach der Konzeption zum Teil Eigenkapital zurückgezahlt.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen obwohl völlig ungeeignet.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten. Stattdessen wurde durch den Verweis auf die Unabhängigkeit von Aktienmarkt und Zinsschwankungen der falsche Eindruck von Sicherheit vermittelt.
Mehr Informationen zu den einzelnen Fehlern bei der Beratung und im Prospekt finden Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/mpc-schiffsfonds-cpo-nordamerika-schiffe-2-informationen-fuer-anleger.html

Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 2 GmbH & Co. KG, die von ihren Beratern oder von Banken und Sparkassen falsch beraten wurden, haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 2 GmbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von Liquidation des CS Euroreal betroffen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Das am 21. Mai 2012 verkündete Ende für den CS Euroreal macht eine Wiedereröffnung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA / ISIN: DE000SEB1AA9) immer unwahrscheinlicher. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie auf ihr angelegtes Geld möglicher Weise bis zum Ende der Liquidation der beiden offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal warten müssen, für die jeweils 5 Jahre veranschlagt wurden. Ob sie es vollständig zurückerhalten, ist derzeit völlig offen.

Besonders schlimm ist dies für Anleger, denen im Rahmen von Anlageberatung oder Vermögensverwaltung dieser Fonds als sichere und jederzeit verfügbare Anlage ins Depot gegeben wurde. Gerade Vermögensverwaltungskunden der ehemaligen SEB Bank wurde Ende 2008 die Umschichtung ihrer als sicherer Teil des Vermögens äußerst konservativ angelegten Gelder in diesen Fonds empfohlen. Dass der Fonds über die Jahre immer unsicherer wurde und immer höhere Risiken aufwies, weil offene Immobilienfonds, in die große Teile des Fondsvermögens investiert sind, erst die Anteilsrücknahme ausgesetzt und später ihre Liquidation beschlossen haben, wurde zahlreichen Vermögensverwaltungskunden, die von der SEB Bank mit dem Privatkundengeschäft auf die Santander Bank übertragen worden waren, nicht mitgeteilt. Auch wurden die Fondsanteile von der Vermögensverwaltung nicht verkauft, wozu diese nach unserer Ansicht verpflichtet gewesen wäre.

Wir sehen daher für Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank, die den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P in ihrem Verwaltungsdepot haben, gute Chancen, ihr investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung ihrer persönlichen Situation und Ihrer Rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/santander-vermoegensverwaltungsfonds-kapitalprotekt-p.html

Hannover Leasing Fonds Nr. 177 Maritime Werte 3: Zahlungsunfähigkeit der Fondsschiffe droht - Fachanwälte helfen Anlegern

Die im Jahr 2009 angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten beschlossene und umgesetzte Sanierung der beiden erst Mitte 2007 auf den Markt gebrachten Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg ist anscheinend gescheitert. Wie die Hannover Leasing Mitte Mai 2012 in einem Anlegerrundschreiben mitteilte, wird die MS Lauenburg bereits Anfang des dritten Quartals 2012 abermals in eine kritische Liquiditätslage geraten. Die Zahlungsfähigkeit der MS Papenburg soll noch bis Mitte des zweiten Halbjahres 2012 gegeben sein. Gleichzeitig sind die in den Schiffshypothekendarlehen vereinbarten loan-to-value Klauseln verletzt. Für beide Schiffe besteht ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf, den nun wohl abermals die Anleger aufbringen sollen. Ein entsprechendes Konzept wurde angekündigt. Ohne zusätzliches Eigenkapital droht auch den Schiffen des Hannover Leasing Fonds 177 Maritime Werte 3 die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.

Fondsinsolvenz - was können Anleger tun?

Anleger des Fonds Maritime Werte 3 können entweder weiteres Eigenkapital nachschießen, in der Hoffnung auf eine positive aber realistischer Weise ungewisse Entwicklung, die Insolvenz der Schiffe abwarten und ihr Geld verloren geben, oder versuchen, im Wege des Schadenersatzes ihr Geld zurückzuholen. Die Chancen hierfür stehen gut.

Schadenersatz - eine realistische Perspektive

Bei der Prüfung der Unterlagen zahlreicher Anleger des Fonds, die von Sparkassen oder der damaligen SEB Bank (heute Santander) beraten wurden, haben wir unter anderem verschiedene typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen festgestellt:
  • Bankberater klärten nicht über kickbacks auf: Die Berater der Sparkassen und der SEB Bank haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kickbacks muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die beratenden Sparkassen bzw. die SEB Bank (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung durch viele Sparkassen und die SEB Bank als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
  • Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden und insbesondere die fälligen Zahlungen an die den Bau der Schiffe finanzierenden Banken nicht mehr leisten konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf planmäßiges Wiederaufleben der Einlageverpflichtung: Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen - zumindest zum Teil - wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater der Sparkassen oder der SEB Bank aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.
  • Kein Hinweis auf lange Bindung des Kapitals: Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.
Diese einzelnen Punkte, in denen falsch beraten wurde, begründen einzeln und zusammengenommen Schadenersatzansprüche für Anleger, die verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Beratung stünden. Wir haben bereits Klagen gegen verschiedene Sparkassen auf Schadenersatz eingereicht.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schadenersatz-fuer-anleger-hannover-leasing-fonds-177-maritime-werte-3.html

Atlantic Flottenfonds - Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Der im Jahr 2008 emittierte Atlantic Flottenfonds, in den Anleger rund 33 Mio. € investiert haben, ist am Ende. Für die vier Fondsschiffe wurde Insolvenzantrag gestellt. Aufgrund rückläufiger Charterraten und fehlender Fortführungsperspektive war ein wirtschaftliches Betreiben der vier baugleichen Chemikalien-/Produktentanker nicht mehr möglich. Für die Anleger des Schiffsfonds, der von dem zur Rickmers-Gruppe gehörenden Emissionshaus Atlantic konzipiert wurde, ist damit der Totalverlust ihres investierten Kapitals eingetreten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für zahlreiche Mandanten, die am Atlantic Flottenfonds beteiligt sind, haben wir sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
  • Nur 63,7% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, der Rest wurde für Weichkosten, Provisionen und Zinsen aufgewandt.
  • Vertriebskosten sind im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Kosten der Platzierung belaufen sich insgesamt auf 5.954.000 € oder 18,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. Darauf hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Atlantic Flottenfonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko
  • Schiffsfondsbeteiligung wegen hoher Risiken nicht als Altersvorsorge geeignet.
  • Lange Kapitalbindung, kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen
Anleger des Atlantic Flottenfonds haben infolgedessen grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Flottenfonds? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn,
Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-flottenfonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Geschlossene Fonds als Altersvorsorge - die große Lüge der Anlageberater

Sie suchten eine sichere Anlage zum Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge oder eine Möglichkeit, ihr Geld sicher im Alter anzulegen. Was ihnen stattdessen von ihren Beratern bei Banken und Sparkassen empfohlen wurde, waren Schiffs- und Immobilienfonds sowie sonstige hochriskante unternehmerische Beteiligungen, die nicht selten zum Totalverlust der Ersparnisse und zur Armut im Alter führen. Die Gewinner waren die Kreditinstitute, die für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen von bis zu 15 % erhalten haben.

Dabei ist die Rechtslage insoweit eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass einem Kunde, der eine sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage sucht, keine Anlage in geschlossene Fonds empfohlen werden darf. Eine solche Empfehlung verletzte die Pflicht zur anlegergerechten, auf die persönlichen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden zugeschnittene Beratung. Soll gemäß dem Anlageziel des Kunden eine sichere Geldanlage getätigt werden, ist die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft. Bei einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine solche unternehmerische Beteiligung, die das Risiko birgt, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, aber auch vollständig verloren gehen kann. Eine solche Fondsanlage darf durch den Berater nicht als zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage eingeordnet werden. Der Berater darf solche Anlagen einem Kunden gar nicht anbieten, sondern muss im Gegenteil davon abraten.

Dass dies von Banken und Sparkassen so nicht beherzigt wurde, sehen wir anhand unserer Mandantenstruktur, denn rund 50% unserer Mandanten hatten das aktive Berufsleben bereits hinter sich oder standen vor dem Eintritt in den Ruhestand, als ihnen zur Investition in geschlossene Fonds geraten wurde. Bei einem aktuell in Schieflage geratenen Fonds, dem 2008 von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 sind beispielsweise mehr als 45% der Anleger vor dem Jahr 1949 geboren, waren oder wurden im Jahr der Beratung also 60 Jahre alt.

Angesichts der eindeutigen Aussage des Bundesgerichtshofs sehen wir gerade für ältere Anlegerinnen und Anleger, denen von Banken und Sparkassen Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft wurden, gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

ansprechpartner_nittel3
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grosse-luege-der-anlageberater.html

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 6072 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren