Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds

Gerichte stärken die Aussichten vieler Kleinanleger, Ihr Geld vollständig zurückzubekommen

Mehrere Hunderttausend Anleger haben ihre Ersparnisse in offene Immobilienfonds wie SEB Immoinvest und CS Euroreal investiert; sicher, wie sie meinten. Seit Herbst 2008 schlossen die meisten für Kleinanleger zugänglichen offenen Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds für immer und werden nun abgewickelt. Jetzt kam auch für die beiden Dickschiffe unter den offenen Immobilienfonds, SEB Immoinvest und CS Euroreal das Aus. Die Anleger, die bereits in den zurückliegenden zwei Jahren nicht an ihr Geld kamen, werden nun über fünf Jahre hinweg Teilzahlungen erhalten, so zumindest die Planung des Fondsmanagements. Ob sie ihr Geld im Zuge der langwierigen Abwicklung der Fonds vollständig zurückerhalten werden, ist allerdings fraglich.

Zahlreiche Anleger, denen die offenen Immobilienfonds als risikolose Anlage empfohlen wurden, fühlen sich schlecht beraten und wollen sich mit den nun drohenden Verlusten nicht zufrieden geben. Die Chancen, den gesamten investierten Betrag zurückzubekommen sind durch zwei Entscheidungen der Landgerichte in Berlin und Frankfurt erheblich gestiegen.

In noch nicht rechtskräftigen Urteilen haben die Gerichte die Rechte der Anleger gestärkt. Sie stellten fest, dass Anleger bei der Beratung zum Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren seien. Dabei handele es sich um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidungen: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten. Dass dies so nicht richtig war, haben die Entwicklungen der letzten Jahre gezeigt.

Anleger, die den entstandenen Schaden nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, ihre Ansprüche gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft durchzusetzen. Möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung droht allerdings im Jahr 2012 die Verjährung. Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten daher schnell handeln.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/schadenersatz-bei-offenen-immobilienfonds.html

Ausschüttungen fallen aus, steuerliche Konzeption ist gescheitert: schlechte Nachrichten für Anleger der HCI Schiffsfonds III und HCI Schiffsfonds VI

Bei den HCI Schiffsfonds III und VI klappt anscheinend gar nichts. Ausschüttungen bleiben aus und jetzt platzt auch noch das steuerliche Modell. Der Schaden für die Anleger der beiden Schiffsfonds weitet sich aus.

Verkürzte Nutzungsdauer zweier Schiffe: Im Mai 2012 erfuhren die Anleger davon, dass die steuerliche Konzeption der Fonds nicht richtig funktioniert. Die im Prospekt vorgesehene Nutzungsdauer der Schiffe Friedrich Schulte und Max Schulte wird vom Finanzamt im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung nicht anerkannt. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Tankschiffen erkennt das Finanzamt die prospektierte Nutzungsdauer nicht an. Nachdem eine Klage nicht ausreichend Erfolg verspricht, wird man sich auf einer Verlängerung der Abschreibungsdauer auf 14 Jahre einlassen müssen. Für die Anleger bedeutet das eine Reduzierung der Verlustzuweisungen aus 2003 um rund 6,5% und damit Steuernachforderung, die dann - in der Regel ab 2004 - noch mit 6% zu verzinsen sind.

Erhöhter Unterschiedsbetrag für den Übergang zur Tonnagebesteuerung: Darüber hinaus gibt es auch Probleme aus dem Wechsel zur Tonnagebesteuerung. Die von den Schiffsgesellschaften erklärten Werte werden nicht anerkannt, wodurch der Unterschiedsbetrag (= Differenz zwischen Markt- bzw. Teilwert und Buchwert) betroffen ist. Dieser Unterschiedsbetrag, der für die steuerliche Belastung beim Verkauf des Schiffes maßgeblich ist, soll sich nach der Betriebsprüfung von 13% auf 24% erhöhen. Allerdings ist der Geschäftsführung zugute zu halten, dass die Finanzverwaltung auf den sog. Tonnagesteuererlass von 2008 stützt, der also seinerzeit nicht bekannt war. Dort ist vorgesehen, der Berechnung eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde zu legen. Damit wird jedenfalls in erheblichem Masse Wasser in den - angeblichen - Wein der Tonnagebesteuerung gemischt.

Auch weiterhin keine Ausschüttungen: Mit dem aktuellen Zwischenbericht erfahren die Anleger darüber hinaus auch, dass sie sich vorsichtshalber nicht auf Ausschüttungen verlassen. Nachdem bereits die Ausschüttungen für 2008 im Wesentlichen ausblieben, fielen auch die für 2009, 2010 und 2011 komplett aus.

Prospektierte Verkaufserlöse im Jahr 2014 bei derzeitiger Marktlage nicht zu erzielen: Nachdem die steuerlichen Ergebnisse auch weit von denen des Prospekts entfernt sind, müssen Anleger sich ernsthaft fragen, was überhaupt noch stimmt bzw. hält. Die für 2014 prognostizierten Verkaufserlöse für die Schiffe sind in weite Ferne gerückt, denn auf der Basis der aktuellen Charterraten lassen sich derartige Preise keineswegs rechtfertigen. Ob in den verbleibenden gut zwei Jahren eine derartige Preiserholung sich manifestieren wird, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden. Die Situation wird ja zudem auch deshalb nicht besser, weil - übrigens unter anderem auch die Emissionshäuser - durch Neubauaufträge für die nötige Konkurrenz sorgen. Wir erwarten daher, dass zumindest Teilverluste bei den Anlegern die Folge sein werden.

Die von uns beratenen Anleger der HCI Schiffsfonds VI GmbH & Co. KG wussten durchweg nicht, dass sämtliche Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften zuvor von der HCI Schiffsfonds III GmbH & Co. KG (MS Max Schulte, MS Friedrich Schulte, MS Birk) bzw. der HCI Schiffsfonds IV GmbH & Co. KG (MS Hainan, MS Fujian, MS Gerd, MS Sandwig, MS Thomas Mann, MS High Wind) übernommen wurden.

Auf die weiteren Beratungsfehler und die deshalb guten Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geschädigter Anleger des HCI Schiffsfonds III haben wir hier schon hingewiesen.

Wurden auch Sie in Bezug auf Ihre Beteiligung am HCI Schiffsfonds III oder VI oder beraten? Haben auch Sie den Verdacht, falsch beraten worden zu sein? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

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