MPC Flottenfonds Santa L-Schiffe - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Auf dem MPC-eigenen Zweitmarktportal werden für Anteile am MPC-Flottenfonds "Santa L-Schiffe" derzeit weniger als 20% der ursprünglichen Beteiligungssumme geboten (Stand 23. Juli 2012). Bei den Anlegern, die über diesen Fonds knapp 115 Mio. € in vier große Containerschiffe investiert haben, schrillen die Alarmglocken. Trotz 12-jähriger Festcharter durch einen renommierten Charterer bleiben die Chartereinnahmen seit Jahren hinter den prospektierten Werten zurück. Der Einnahmeüberschuss des Fonds belief sich Ende 2010 (MPC Leistungsbilanz 2010) auf nur rund 50% des prospektierten Wertes. Die Ausschüttungen liegen ebenfalls rund 50% unter Plan. Angesichts dieses aus Anlegersicht desaströsen Ergebnisses stellt sich die Frage, wie lange der Fonds noch in der Lage sein wird, die finanzierenden Banken mit regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen zufrieden zu stellen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust ihres Kapitals zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Flottenfonds "Santa L-Schiffe" beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung und im Prospekt festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Nur 50% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, floss also unmittelbar in den Bau der Schiffe. Der Rest wurde für Weichkosten, Provisionen und Zinsen aufgewandt. Als Anleger hätten Sie von Ihrem Berater über diesen Umstand, der ein untrügliches Indiz für eine höchst problematische Rentabilität des Fonds war, informiert werden müssen. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
  • Die Vertriebskosten sind im Prospekt unzutreffend dargestellt: Allein die für die Beschaffung des Eigenkapitals vorgesehenen Kosten (Vertriebskosten) belaufen sich insgesamt auf 28.038.300 € oder 25% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. In den tabellarischen Übersichten der Einnahmen und Ausgaben im Prospekt sind davon nur 22.590.000 € zahlenmäßig ausgewiesen. Die aus dem von jedem Anleger zu zahlenden Ausgabeaufschlag (Agio) stammenden weiteren 5.448.300 € finden lediglich in einer Fußnote Erwähnung. Die Anlageberater hätten auf die Höhe der Vertriebskosten aber im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen, was ebenfalls in jedem uns bekannten Fall unterblieben ist.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Ein Teil der von den Schiffen des MPC Flottenfonds "Santa L-Schiffe" aufzunehmenden Kredite wurde in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen. Da die Einnahmen des Fonds (Chartereinnahmen) aber in US $ erzielt werden, bestand von Anfang an ein hohes Währungsrisiko. Wenn, wie geschehen, der Yen gegenüber dem US-$ an Wert gewinnt, muss ein immer höherer Anteil der in US-$ erzielten Chartereinnahmen für Zins und Tilgung aufgebracht werden.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Anleger kommen nicht an ihr Geld: In vielen uns bekannten Fällen wurden die Anleger nicht darüber informiert, dass sie selbst im Notfall nicht an ihr Geld kommen, da die Schiffsfondsbeteiligung eine langfristige Anlage darstellt. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass es kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen gibt, so dass sie ihre Anteile nicht verkaufen können.
  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC-Flottenfonds "Santa L-Schiffe" zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Anleger des MPC-Flottenfonds haben aufgrund der Vielzahl der typischen Beratungsfehler grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds "Santa L-Schiffe"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

 

Lloyd Fonds LF 54 "Premium Ship Select" - MS Laura Schulte am Ende

In den im Jahr 2004 aufgelegten und im Jahr 2005 geschlossenen Lloyd Fonds 54 "Premium Ship Select", der in das Schiff MS "Laura Schulte", einen 1.740 TEU Frachter sowie das Containerschiff MS "Tatiana Schulte" investiert hat, haben Anleger insgesamt knapp 27 Mio. € investiert. Die MS "Laura Schulte" nahm nicht den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf. Wie der Informationsdienst fondstelegramm Ende Juni 2012 berichtet, wurde über das Vermögen der Einschiffgesellschaft die Zwangsverwaltung angeordnet.

Die Anleger des Lloyd Fonds 54 stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Keine Aufklärung über Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 54 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 54 Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 - Anleger durch Währungsspekulationen geschädigt

Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert. Jetzt mussten Sie erfahren, dass das Fondsmanagement nicht nur Fremdwährungskredite aufgenommen und damit faktisch Währungsspekulation betrieben, sondern darüber hinaus auch noch zahlreiche Sicherungsgeschäfte getätigt hat. Auf mindestens 114 Mio. € sollen sich die Verluste aus diesen Geschäften belaufen, wie kapital markt-intern am 20. Juli 2012 berichtete.

Viele Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem Bankberater als sichere Anlage angeboten worden.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, die Verluste zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Aber es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute Chancen. Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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