FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay und MS Sunset Bay - Zwangsverwaltung über Fondsschiffe angeordnet, Totalverlust für Anleger droht!

Fachanwälte helfen Fondsanlegern

Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 27 ist gescheitert, für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Das Amtsgericht Hamburg hat über die beiden Fondsschiffe MS Silver Bay und MS Sunset Bay die Zwangsverwaltung angeordnet. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Bereits in der FHH-Leistungsbilanz 2010 war von Charterraten unter Prospektniveau, gestiegenen Schiffsbetriebskosten und der Notwendigkeit der Vereinbarung einer Tilgungsaussetzung mit der finanzierenden Bank die Rede. Privatanleger hatten in die MS Silver Bay und die MS Sunset Bay in den Jahren 2004 und 2005 rund 12 Mio. € investiert.

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in die MS Silver Bay und MS Sunset Bay investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 27 droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 27 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 27 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay und MS Sunset Bay gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/fhh-fonds-27-ms-silver-bay-ms-sunset-bay-zwangsverwaltung-fondsschiffe-totalverlust-anleger-droht.html

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OwnerShip Feeder Duo - erstes Fondsschiff insolvent, Totalverlust für Anleger droht!

Auch an den Fonds des Emissionshauses Ownership geht die Krise der Schiffsbranche nicht spurlos vorüber. Die bereits seit Monaten offenkundigen Probleme des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo haben mit dem Beschluss des Amtsgerichts Leer zur Zwangsverwaltung des Fondsschiffs MS Stadt Hameln ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Privatanleger hatten in die MS Stadt Hameln und ihr Schwesterschiff MS Stadt Lauenburg im Jahr 2007 rund 16,6 Mio. € investiert.

Gescheiterte Sanierung

Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo scheint damit ein weiterer Fall einer gescheiterten Sanierung zu sein. Bereits Anfang 2010 waren die Fondsgesellschafter aufgefordert worden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fortbestand der Schiffsgesellschaften zu sichern. Denn Ende 2009 war der Fonds ausweislich der OwnerShip Leistungsbilanz 2009 bereits mit 25% der Zinszahlungen und rund 1/3 der Tilgung im Rückstand. Die Leistungsbilanz 2010 weist einen Zinsrückstand von rund 1/3 und einen Tilgungsrückstand von rund 50% aus. Die Erlöse blieben insgesamt bis Ende 2010 um rund 1/3 hinter den prospektierten Einnahmen zurück, trotz des Sanierungsbeitrages der Gesellschafter in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das Sanierungskonzept für den OwnerShip Feeder Duo dürfte mit der nun eingetretenen Entwicklung endgültig gescheitert zu sein.

Totalverlust für Anleger droht

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und den damit einhergehenden niedrigen Schiffspreisen bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in die MS Stadt Hameln investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger des OwnerShip Feeder Duo stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds erhalten Sie auf unserer Spezialseite.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am OwnerShip Feeder Duo beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften. Gründungsgesellschafter haften für Falschberatung

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
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  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
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Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des OwnerShip Feeder Duo besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
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Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ownership-feeder-duo-fachanwaelte-setzen-anlegerinteressen-durch.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Multi Advisor Fund - Anleger mit 30 und 40-jähriger Bindung können Beteiligung kündigen

Anleger, die sich an einem Multi Advisor Fund beteiligt und eine Vertragsdauer von 30 oder gar 40 Jahren gewählt haben, können ihre Beteiligung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 (II ZR 205/10) für einen Fall mit 30-jähriger Vertragsbindung entschieden. Der BGH folgte damit der Argumentation des Landgerichts Berlin, das in der langen Vertragslaufzeit wegen des damit verbundenen unüberschaubaren Haftungsrisikos eine unzulässige Kündigungsbeschränkung gesehen hatte.

Für Anleger der Multi Advisor Funds, die bei Zeichnung eine 30 oder 40-jährige Vertragslaufzeit vereinbart haben, besteht damit die Möglichkeit, sich durch Kündigung von der Beteiligung und den künftigen Zahlungsverpflichtungen zu lösen.

Möchten Sie wissen, ob auch für Sie die Möglichkeit der Kündigung besteht? Wir beraten Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche durch.

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