MS MCP Blankenese unter Zwangsverwaltung - weiterer Schiffsfonds des Elbe Emissionshauses gescheitert

Fachanwälte helfen Fondsanlegern

Der vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Fonds MS "MCP Blankenese" ist gescheitert. Das Amtsgericht Hamburg hat über den Mehrzweckfrachter die Zwangsverwaltung angeordnet. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Bereits in der EEH-Leistungsbilanz 2010 war von niedrigen Poolraten des Charterpools die Rede. Bereits im März 2011 wurden Auszahlungen in Höhe von 7% des Kommanditkapitals zurückgefordert. Außerdem wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen. Privatanleger hatten in die MS "MCP Blankenese" im Jahr 2008 rund 4,5 Mio. € investiert. Der Vertrieb erfolgte exklusiv über das Finanzkontor Vater.

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den EEH Fonds MS "MCP Blankenese" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am EEH-Fonds MS Blankenese beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am EEH Fonds MS Blankenese gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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EEH Schiffsfonds MS Svenja in Schieflage - Fachanwälte helfen Fondsanlegern

An der M/S "Svenja" GmbH & Co. KG, einer vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegte Fondgesellschaft, haben sich im Jahr 2008 mehr als 500 Anleger mit knapp 14 Mio. € beteiligt. Das Fondsschiff, ein ehemals unter dem Namen MS "Beluga Graduation" und heute unter dem Namen MS "BBC Thames" fahrender Mehrzweckfrachter, hat Schlagseite. Bereits in der EEH-Leistungsbilanz 2010 für das Jahr 2011 war von stark gestiegenen Schiffsbetriebskosten und Charterraten, die unter Prospektniveau lagen, die Rede. Die erste Quartalstilgung für 2011 sei ausgesetzt worden und es würden nur "nahezu kostendeckende" Erlöse, in anderen Worten also laufende Verluste erzielt.

Totalverlust für Anleger?

Da die Krise der Schiffsbranche unvermindert anhält und auch auf absehbare Zeit nur äußerst niedrigen Charterraten zu erwarten sind, stehen die Aussichten für einen künftig kostendeckenden Schiffsbetrieb schlecht. Den Anlegern des EEH Schiffsfonds MS Svenja drohen damit weitere Nachforderungen und, betrachtet man die Situation bei zahlreichen anderen Schiffsfonds, schlimmstenfalls der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise Verjährung droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am EEH Schiffsfonds MS Svenja beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am EEH Schiffsfonds MS Svenja gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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MPC Fonds Santa-R Schiffe vor dem Aus? Fachanwälte raten zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen, Verjährung droht!

"Ein oder mehrere" MPC Santa-R-Schiffe stehen vor Notverkäufen. Claus-Peter Offen erhöht den Druck auf die Gesellschafter des in den Jahren 2001 und 2002 platzierten MPC Schiffsfonds "Santa-R-Schiffe". auf eine erneute Sanierungsrunde hingewiesen. Nachdem vor einem Jahr bereits 15,85 Prozent der ursprünglichen Einlage als Nachschuss eingesammelt wurden, werden nun 19,75 Prozent oder 19 Mio. € gefordert. "Sollte die Kapitalmaßnahme nicht vollständig gezeichnet werden, muss davon ausgegangen werden, dass je nach Höhe der endgültigen Zeichnungssumme ein oder mehrere Schiffe kurzfristig verkauft werden müssen", zitiert das fondstelegramm aus einem Schreiben an die Gesellschafter.

Für viele Anleger des Fonds besteht nur die Alternative, dem Verlust ihres Kapitals zuzusehen oder gutes dem schlechten Geld hinterherzuwerfen. Denn ob die geforderten Nachschüsse eine nachhaltige Lösung der Probleme ermöglichen, ist angesichts der trostlosen Lage auf den Schifffahrtsmärkten zweifelhaft.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen: 10 Jahre taggenau

Nur noch jene Anleger, bei denen der Zeichnungstermin noch keine 10 Jahre zurückliegt haben eine Chance, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die Berater, beratenden Banken und Sparkassen und - nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs - die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen. Ist die 10-Jahresfrist erst einmal verstrichen, lassen sich Schadenersatzansprüche nicht mehr durchsetzen.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
  • Nur 41% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition, der Rest in Dienstleistungsvergütungen, Vertriebsprovisionen und Zinsen. Damit war eine Rentabilität des Fonds von Anfang an äußerst fraglich.
  • 24% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
  • Unzureichende Hinweise auf die hohen Risiken einer Schiffsfondsanlage
  • Prospektfehler
Anleger des MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

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FHH Fonds 15 MT Oceania - Zwangsverwaltung über Fondsschiff angeordnet, Totalverlust für Anleger

Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch

Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 15 ist gescheitert, für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT "Oceania" die Zwangsverwaltung angeordnet. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Bereits in der FHH-Leistungsbilanz 2010 war von Charterraten unter Prospektniveau, gestiegenen Schiffsbetriebskosten und einer Tilgungsaussetzung gegenüber der finanzierenden Bank die Rede. Noch Mitte 2011 war von der Gesellschafterversammlung ein weiteres Betriebsfortführungskonzept beschlossen worden, das weiteres Sanierungskapital von 2.100 T€ vorsah. Die Sanierung des Schiffes, die infolge fehlender Perspektiven für eine Markterholung sowieso auf tönernen Füßen stand, ist jetzt gescheitert. Privatanleger hatten in die MT "Oceania" im Jahr 2003 rund 10,6 Mio. € investiert.

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den MT "Oceania" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 15 droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 15 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

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