KanAm USA XXII und KanAm USA Real Estate Partners I : "Meadowland Xanadu" gescheitert - Schadenersatz für Anleger

28. September 2012 - Große Visionen von einem Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentrum vor den Toren New Yorks sollten mit dem KanAm Fonds USA XXII und KanAm USA Real Estate Partners I auf einem großen Wiesen- und Marschland realisiert werden. Für die deutschen Fondsanleger wurde der amerikanische Traum zum Alptraum. Sie haben zusammen rund 430 Mio. US-Dollar Eigenkapital in das im Jahr 2010 gescheiterte Großprojekt investiert.

Im Zuge der Finanzkrise geriet das Projekt in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, sodass das finanzierende Bankenkonsortium die von der Projektgesellschaft aufgenommenen Kredite am 9. August 2010 fällig stellte und somit die Kontrolle über "Meadowlands Xanadu" übernahm. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Investor gefunden, der das Projekt unter neuem Namen weiterführt. Für die Fondsgesellschafter bedeutet dies, dass sie weitere Rückflüsse aus den Fonds nicht erwarten können.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für geschädigte Anleger bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen. In zahlreichen Gesprächen mit Fondsanlegern haben wir festgestellt, dass die Beratung zumeist die bestehenden Risiken völlig ausgeblendet hat.

Hinzu kommt, dass auch über die Zusammenhänge der Fondskonstruktion, die beispielsweise beim KanAm USA XXII höchst komplex sind, sowohl in den Beratungsgesprächen, als auch im Prospekt nur völlig unzureichend informiert wurde.

Undurchsichtiges Geflecht von Beteiligungen und Vergünstigungen

Die Fondsgesellschaft hat nämlich nicht direkt in das Projekt investiert sondern sich gemeinsam mit zwei US-amerikanischen Unternehmen an einer "Joint-Venture-Gesellschaft" beteiligt, die ihrerseits die Anteile an der Projektgesellschaft hält. Die Projektgesellschaft ist das Unternehmen, das die eigentliche Entwicklung des Großprojekts betrieben hat.

Dabei sind die Beteiligungen an der Joint-Venture Gesellschaft für die US-Partner mit erheblichen Begünstigungen verbunden wie der Anrechnung von mit bestimmen Beträgen bezifferten Vorleistungen als Gesellschaftskapital oder Vorweg-Entnahmeberechtigungen oder Vergütungen für diverse Leistungen, die zwar in den textlichen Erläuterungen zum Prospekt dargestellt werden, die aber nicht in einem Gesamt-Investitionsplan übersichtlich aufgeführt sind. Sie waren also weder für die Berater, noch für die Anleger zu erkennen. Bezeichnender Weise hat aber auch in keinem uns bekannten Fall ein Berater auf diese völlig intransparenten Umstände hingewiesen.

Tatsächliche Mittelverwendung bei Joint-Venture- und Projektgesellschaft unklar

Der im Prospekt abgedruckte Investitions- und Finanzierungsplan bezieht sich ausschließlich auf den Fonds selbst. Wofür die in der Mittelverwendung mit "Erwerb, Erschließung und Bebauung" bezeichnete Ausgabenposition aber auf der Ebene der Joint-Venture-Gesellschaft und der Projektgesellschaft tatsächlich verwendet werden soll, bleibt völlig offen, ebenso, welcher Anteil hiervon tatsächlich Erwerbs-, Erwerbsnebenkosten, Bau- und Baunebenkosten und sonstige Kosten darstellt. In den uns bekannten Beratungen wurde weder auf diesen Umstand, noch auf die auch für den Berater bei Prüfung mit banküblicher Sorgfalt erkennbaren Umstand hingewiesen.

Die Mittelverwendung auf der Ebene der Joint-Venture-Gesellschaft und der Projektgesellschaft bleibt auch nach der Lektüre des Prospekts gänzlich intransparent.

Hinzu kommt, dass im Prospekt dargestellt wird, dass die weder betragsmäßig ausgewiesenen, noch im Beratungsgespräch genannten Zinsen für die Bauzeitfinanzierung während der Bauphase "Bestandteil des Baubudgets" sind. Bei den gesondert auszuweisenden Bauzwischenfinanzierungszinsen handelt es sich weder um Herstellungs-, noch um Herstellungsnebenkosten. Sie hätten daher nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden dürfen. Für den Anleger ist infolgedessen auch aus dem insoweit fehlerhaften Prospekt nicht erkennbar, welcher Teil des von ihm aufgebrachten Kapitals investiven Zwecken zufließt.

Keine Aufklärung über fehlenden Zweitmarkt für geschlossene Fonds

Ferner wurde keiner der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, darüber informiert, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt und eine Möglichkeit zur Veräußerung des Fondsanteils daher höchst unwahrscheinlich ist und der Anleger zudem regelmäßig ganz erhebliche Preisabschläge hinnehmen muß.

Keine Aufklärung über Kickbacks

Wurde der Anleger der beiden Fonds KanAm USA XXII L.P. und KanAm USA Real Estate Partners I L.P. durch eine Bank oder Sparkasse beraten, hätte diese nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für den Vertrieb des Fonds - so genannte kickbacks – erhält. Auch dies ist, glaubt man den Berichten unserer Mandanten, regelmäßig nicht geschehen.

Geschlossene Fonds als Altersvorsorge ungeeignet

Manchem Anleger wurde die Beteiligung an dem Fonds als Altersvorsorge empfohlen. Fondsbeteiligungen sind aber riskante unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Verlustrisiken, die bis zum Totalverlust gehen können und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben.

Sind auch Sie "Meadowland Xanadu" - geschädigt? Wollen auch Sie wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrem Recht!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

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Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-usa-xxii-und-kanam-usa-real-estate-partners-i-meadowland-xanadu-gescheitert.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

MPC Rendite-Fonds Leben plus V: Haspa warb Kunden mit falschen Angaben zur Sicherheit

Unter Hinweis auf ein effektives Sicherheitskonzept, das das "Plus an Sicherheit" gewährleisten sollte, warb die Hamburger Sparkasse im Jahr 2005 bei Ihren Kunden für eine Beteiligung am MPC Rendite-Fonds Leben plus V. "Selbst im unwahrscheinlichen Worst-Case-Szenario" sollte das Sicherheitskonzept den "Kapitalerhalt inklusive Agio" ermöglichen, hieß es in einem an Sparkassenkunden verschickten Schreiben. Dabei handelt es sich bei dem Anlageangebot, wie der Fondsprospekt zutreffend beschreibt, gerade nicht um eine risikolose Beteiligung. Vielmehr bestehen zahlreiche Risiken, deren Eintreten oder Zusammentreffen bis hin zum Totalverlust der Einlage und der Insolvenz der Fondsgesellschaft führen können.

Nach Gesprächen, die wir mit zahlreichen Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus V geführt haben, gehen wir davon aus, dass nicht nur im Hinblick auf die vermeintliche Sicherheit des Fonds regelmäßig Beratungsfehler gemacht wurden, auf die Anleger Ihre Schadenersatzansprüche stützen und eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung erreichen können.

Häufig nicht erwähnt wurde in den Beratungsgesprächen,
  • dass ein geschlossener Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet ist - Fondsbeteiligungen sind riskante unternehmerische Beteiligungen und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben;
  • dass das von den Anlegern aufgebrachte Kapital (incl. Agio) zu annähernd 20% nicht in den Kauf von Lebensversicherungspolicen fließt, sondern für verschiedenste Dienstleistungsvergütungen, einschließlich der für den Vertrieb der Beteiligungen zu zahlenden Provisionen floss;
  • dass die angesetzten Kosten für den Erwerb der Policen nicht einmal zu 25% aus von den Anlegern aufzubringendem Eigenkapital finanziert wurden, der Rest durch die Aufnahme von Krediten, für die regelmäßig Zinsen zu zahlen sind;
  • dass der im Prospekt befindliche Investitions- und Finanzplan fehlerhaft ist;
  • dass in dem als Kaufpreis für das Lebensversicherungsportfolio ausgewiesenen Betrag auch die Vergütung für die im Prospekt als Vertragspartner für die Beschaffung der Policen genannte cash life AG enthalten ist, die im Prospekt nicht offengelegt wird;
  • dass eine Kündigung des Anlegers und damit die Möglichkeit an sein Geld zu kommen während der Dauer der Gesellschaft, also vor dem 31.12.2019 ausgeschlossen ist;
  • dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt. Die im Prospekt gewählte Formulierung, wonach es "bisher" keinen derartigen Markt gebe, wurde bereits von Gerichten als irreführend angesehen und Anlegern allein deshalb Schadenersatz zugesprochen;
  • dass ein ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet (sogenannte Nachhaftung);
  • welches eigene Interesse die beratende Bank wie beispielsweise die Haspa, mit der Empfehlung verfolgte, denn sie erhielt einen wesentlichen Teil jener 12 Mio. €, die sich als Vertriebskosten dem Prospekt entnehmen lassen. Nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank oder Sparkasse hier zur Information im Rahmen der Beratung verpflichtet gewesen.
Kunden der Hamburger Sparkasse, aber auch anderer Banken, denen der MPC Rendite-Fonds Leben plus V als sichere Anlage empfohlen wurde und die sich falsch beraten fühlen, stehen wir gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Michael Minderjahn
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