FHH Fonds 29: MS "Tampa Bay" MS "Turtle Bay" insolvent - Fachanwälte klagen auf Schadenersatz
Schiffskauf zu Höchstpreisen - ist der Prospekt fehlerhaft?
Das Scheitern des Schiffsfonds kommt nicht überraschend. Denn für den Kauf der beiden Containerschiffe wurde, wie das fondstelegramm bereits Ende 2005 in einer Fondsanalyse anmerkte, mit 25 Mio. US-Dollar ohne Bauzeitzinsen "nahezu ein historischer Höchstpreis bezahlt". Die Aussagen im Prospekt, wonach die vereinbarte Summe unter dem aktuellen Preisniveau liegen würde, sei, so das fondstelegramm, unzutreffend, denn die maßgeblichen Neubaupreise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung seien mit 22 - 23 Millionen US-Dollar niedriger als die vereinbarten Baupreise gewesen. Auch bei Prospektherausgabe im September 2005 hätten die Neubaupreise mit etwa 24,5 Millionen US-Dollar aufgrund der rückläufigen Märkte ebenfalls niedriger gelegen.
Wurde über das Risiko sinkender Charterraten nach auslaufen der Erstbeschäftigung richtig beraten?
Aufgrund der 5-jährigen Festcharter versprachen die Schiffe zunächst einmal eine gesicherte Einnahme. Da die Charterraten für Containerschiffe aber großen Schwankungen unterliegen, war nicht sicher, dass die Anschlussbeschäftigung tatsächlich zu der prospektierten Rate erfolgen konnte. Denn ob der Fonds auch für die Anleger ein Erfolg wird, werde sich, so das fondstelegramm, "erst nach Auslaufen der Erstcharter und den dann vorherrschenden Marktbedingungen" zeigen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen hinter den Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Vor diesem Hintergrund, aber auch aus anderen Gründen sehen wir für Anleger des FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gute Chancen für die Durchsetzung von für Schadenersatzansprüchen. Diese richten sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken der Beteiligung von den Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht gesprochen wurde. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
- Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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