CFB Immobilienfonds 165: Ausbleibende Ausschüttungen - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Immobilienfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
    So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken zählen insbesondere
    • die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem € ansteigt, was auch geschehen ist
    • der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt
Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in der geplanten Höhe geleistet werden können.
  • Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
    Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.
  • Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
    Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.
  • Immobilienfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen der Immobilienfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Immobilienfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Aus diesem Grund müssen Fondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Anleger hingewiesen.
  • Keine Information über Provisionen der Bank
    Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten. Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.
Schadenersatz wegen Falschberatung

All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil übertragen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-165-fachanwaelte-helfen-immobilienfonds-anlegern.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

MPC Reefer-Flottenfonds 1 und 2 - wurden langfristig unrentable Schiffe an Anleger verkauft?

10. November 2012 - In den Jahren 2006 und 2007 verkauften Unternehmen, die zum niederländischen Kühlschiff-Konzern Seahold N.V. gehörten, insgesamt 28 Kühlschiffe (Reefer) mittelbar an zwei vom Emissionshaus MPC aufgelegte geschlossene Fonds. 265 Mio. € investierten Privatanleger in die die Fondsgesellschaften MPC Reefer-Flottenfonds und MPC Reefer-Flottenfonds 2. Jetzt erhielten die Anleger Nachricht von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der beiden Fonds, die auf sinkende Charterraten infolge des Wettbewerbs mit Containerschiffen zurückzuführen seien. Anleger werden aufgefordert, zusätzliches Kapital nachzuschießen, um den Betrieb der Schiffe – einstweilen - aufrecht zu erhalten.

Doch überraschend kommt diese Nachricht eigentlich nicht. Bereits 2006 und 2007 sprach viel dafür, dass die Kühlcontainer gegenüber den Kühlschiffen weitere Marktanteile gewinnen werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Prospektdarstellung des Marktes für Kühltransporte auf See wirklich der tatsächlichen Situation entsprach. Oder wurden die Anleger über die Marktsituation und damit über die Chancen und Risiken der Fondsbeteiligung getäuscht?

Kühlcontainer jagen Reefern Marktanteile ab

Heute wird vom Fondsmanagement eingeräumt, dass Reefer im Wettbewerb mit Kühlcontainern weiter an Boden verloren haben. Im Prospekt wurde davon gesprochen, dass sowohl Kühlcontainer als auch Reefer ihren Teilmarkt beim schiffsbasierten Transport von Kühlgütern hätten. Davon, dass der Vormarsch der Kühlcontainer weiter anhalten, diese auch in die Domäne der Reefer vordringen könnten und diese Entwicklung bereits in vollem Gang war, findet sich in dem der "Markteinschätzung" gewidmeten Teil des Prospekts kein Hinweis.

War der Vormarsch der Kühlcontainer absehbar?

Dabei sprechen viele Indizien dafür, dass der Markt den Niedergang der spezialisierten Reefer-Schiffe und den "Sieg" der Kühlcontainer zum Zeitpunkt der Fondsplatzierung längst akzeptiert hatte. Gerade die geringe Zahl an Neubestellungen von Kühlschiffen, die auch der Prospekt erwähnt, trotz einer zunehmend überalternden Flotte, spricht dafür, dass der Markt für die Kühlschiffe keine realistische Überlebenschance mehr sah und auf Kühlcontainer setze. Denn diese weisen, wie bei Fachleuten unbestritten ist, offensichtliche Vorteile auf. Die britische Financial Times zitiert einen Marktkenner: Container seien so viel leichter und billiger zu laden, entladen und zwischen LKWs, Zügen und Schiffen zu verladen. Dies gelte für normale Waren genauso wie für Kühlwaren.

Im Januar 2007 schrieb der Branchendienst Cargonews Asia, dass die Flotte spezialisierter Reefer-Schiffe über die nächsten Jahre stagnieren und Marktanteile verlieren werde, während Kühlcontainer weitere Kapazitäten hinzugewinnen würden. Der Marktanteil für spezialisierte Kühlschiffe werde weiter schrumpfen. Die Annahme, dass die Kühlschiffe ganz verschwinden würden, wird in diesem Artikel, der sich auf den annual reefer shipping market review and forecast 2006/07 der Drewry Shipping Consultants bezieht, als "vorschnell" verworfen. Trotzdem ist im Prospekt des MPC Reefer Flottenfonds 1 (Seite 6) von einem steigenden Bedarf für Kühlschiffe und deren - zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr in dem Maße wie früher gegebenen - technischen Vorteilen gegenüber Kühlcontainern die Rede.

Haben die Prospekte die Marktverhältnisse falsch dargestellt?

Das im Prospekt benannte "Nebeneinander beider Transportbereiche" (Kühlschiffe und Kühlcontainer) gab es in der dort beschriebenen Form offensichtlich schon nicht mehr. Das Vordringen der Kühlcontainer auch in die ehemalige Domäne der Kühlschiffe, den Fruchttransport, war erkennbar.
  • So war beispielsweise die Umstellung der südafrikanischen Fruchtexporte von Reffer-Schiffen auf Kühlcontainer zu diesem Zeitpunkt bereits voll im Gange. Schon im Jahr 1972 begann die Firma United Fruit (Chiquita) bekannt, Bananen in Kühlcontainern zu befördern. Dole setzt spezielle Kühlcontainerschiffe ein. "Die Kühlcontainer haben inzwischen die Kühlräume der Linien-Frachter ersetzt und seit dem Bananenkrieg zwischen der EU und der USA 1993 wird auch die Konkurrenz mit den Kühlschiffen immer deutlicher wahrgenommen. Seit 1966 wurden mehrere Innovationsschritte in der Kälte- und Automationstechnik absolviert, die vom Isolier-Container (Porthole-Container) ohne eigenes Kälteaggregat bis zum heutigen automatischen Integral-Container mit eigenem Kälte- und Kaltluftsystem geführt haben. Damit wurde der 2005 abgeschlossene Übergang der Nord-Süd-Fahrtgebiete vom Porthole- zum Integralcontainer möglich. Der Kühlcontainer beinhaltet jedoch den Vorteil einer geschlossenen Kühlkette und ermöglicht den preiswerten Transport und Verteilung kleiner Mengen an Kühlladung im intermodalen Verkehr." (Quelle: Wikipedia)
  • Auch andere Marktbeobachter sahen schwierige Zeiten auf die Reefer-Flotte zukommen. Bereits im März 2007 schrieb die Norddeutsche Vermögen in einem Newsletter:
Kühlschifffahrt

Im Jahr 2006 haben sich die Kühlschiffraten wie im vorherigen Berichtszeitraum langsam weiter gefestigt. Mitte Oktober wurden die Zahlen aus der aktuellen Studie "Annual reefer shipping market review and forecast 2006/07" von Drewry in der Fachzeitung "Tradewinds" veröffentlicht. Den Angaben ist zu entnehmen, dass die Raten bei langfristigen Verträgen durchschnittlich mit 0,86 USD pro Kubikfuß höher liegen als die Spotmarktpreise. Der Großteil (70 Prozent) der Kühlschiffstonnage ist über 15 Jahre alt, so dass es in den kommenden Jahren verstärkt zu Verschrottungen kommt. Dem stehen lediglich 13 Neubaubestellungen gegenüber. Als Folge wird sich die Transportkapazität von Kühlschiffen reduzieren. Im Gegensatz dazu wird die Kühlcontainerkapazität drastisch zunehmen, da die Containerflotte durch die vielen Neuzugänge rapide ansteigen wird. Verstärkt wird dieser Effekt durch den Trend zur Großtonnage mit einem technisch möglichen Anteil an Kühlcontainern von 15 bis 20 Prozent. Dieses stellt eine wachsende Konkurrenz für den Transport von Kühlladungen dar. Derzeit teilen sich die Kühl- und Containerschiffe jeweils zur Hälfte die Ladungen. Die durchschnittlich jährlichen Wachstumsraten von Kühlladung im Seeverkehr liegen 2005 bis 2015 laut Drewry bei 3,5 Prozent.
  • Dass diese Entwicklung auch MPC nicht verborgen geblieben ist, dokumentiert beispielsweise der Prospekt des nur wenige Monate zuvor emittierten MPC Fonds Nr. 283 "Offen Flotte Santa B Schiffe", bei dem mit der gegenüber vergleichbaren Schiffen höheren Anzahl an Kühlcontainerstellplätzen, dem steigenden Containerisierungsgrad und den daraus resultierenden Wettbewerbsvorteilen der in dem Fonds zusammengefassten Containerschiffen geworben wurde.
Dass angesichts dieser Indizien der Verdacht entsteht, die Verkäufer wollten zu einem Zeitpunkt vergleichsweise hoher Charterraten und damit hoher Kaufpreise für gebrauchte Schiffe noch einmal Kasse machen und das Risiko loswerden (Charterpool statt Festcharter) liegt auf der Hand. Dass das Emissionshaus MPC, das nicht schlecht daran verdient hat, hier den Weg bereitete, ebenso.

Die Zeche werden jedenfalls - wie immer - die Anleger zahlen müssen, die ihr Eigenkapital gänzlich oder zum überwiegenden Teil verlieren werden.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-schiffsfonds-in-der-krise-hilfe-fuer-geschaedigte-anleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Kreditbearbeitungsgebühren: Immer mehr Banken werden zur Rückzahlung verurteilt

Rückzahlungsansprüche verjähren drei Jahre nach Vertragsschluss

Die Zahl der Entscheidungen, in denen Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verurteilt werden, steigt ständig an. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte jetzt die Deutsche Bank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 3.500 €, die die Bank für zwei Immobilienkredite berechnet hatte.

Das Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte, die in letzter Zeit eine entsprechende Rechtsprechung entwickelt hatten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben die Kreditinstitute dabei immer vermieden, indem sie keine Rechtsmittel eingelegt oder diese kurz vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen haben.

Zum 31.12.2012 verjähren Ansprüche für Kreditvertragsschlüsse in 2009

Was viele Bankkunden nicht wissen: Die Ansprüche auf Rückzahlung derartiger Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von drei Jahren. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche für Verträge, die im Jahr 2009 geschlossen wurden, mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

Es ist daher allerhöchste Zeit, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, um Ansprüche prüfen und die Durchsetzung und Hemmung der Verjährung einzuleiten.

Die Ansprüche von Kreditnehmern, die vor dem 1.1.2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben, sind bereits verjährt und können daher in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden.

ansprechpartner_nittel3
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bundesgerichtshof-bearbeitungsgebuehren-fuer-verbraucherkredite-unzulaessig-kreditnehmer-koennen-rueckzahlung-verlangen.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 5722 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren