FHH Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" ist insolvent - Fachanwälte helfen Anlegern

Was können Anleger angesichts des Totalverlusts tun?

Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" ist insolvent. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. 335 Privatanleger haben ihre in den Jahren 2003 und 2004 investierten rund 13 Mio. € verloren.

Bereits im August 2012 hatten wir über die sich abzeichnende Insolvenz des Fonds berichtet. Denn schon in der FHH-Leistungsbilanz für 2010 wurden Charterraten von gerade einmal 25% der prospektierten Höhe und Schiffsbetriebskosten genannt, die um 41% über den prospektierten Werten lagen. Die Schiffsbetriebskosten beliefen sich auf mehr als das Doppelte der erzielten Einnahmen. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffs lag bereits damals in weiter Ferne. Jetzt stehen die Anleger vor dem Totalverlust ihrer Einlage.

Totalverlust für Anleger

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:
  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds meist deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III - Eine Totgeburt von Anfang an?

Keine Freude haben die Anleger der drei Ein-Schiffsgesellschaften
  • Zweite MS "Sofia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG,
  • MS "Las Vegas" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und
  • MS "Lloyd Don Pascuale" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
in die sie insgesamt 70 Mio. € investiert haben. Musste die Ausschüttung für 2009 schon reduziert werden, sind Auszahlungen seit 2010 komplett ausgeblieben.

Ende März 2013 muss die MS Sofia Schulte Farbe bekennen, sonst droht das Aus

Das Risiko der viel zu kurzen Anfangsbeschäftigung bei der MS Sofia Schulte hat sich voll verwirklicht. Derzeit dümpelt das Containerschiff mit einer nicht auskömmlichen Anschlussbeschäftigung herum und hat ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten. Mit Ablauf des ersten Quartals 2013 endet das von der Gesellschaft ausgehandelte Moratorium zur Stundung der Darlehenstilgung.

Anleger wurden nicht korrekt informiert und aufgeklärt

Nach Meinung von Michael Minderjahn, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, zeigen die Auswertungen, dass die Beratungen fast durchweg Mängel aufweisen. Die häufigsten sind:
  • Das im Emissionsprospekt durchaus erwähnte Totalverlustrisiko wurde fast durchgängig von den Beratern kleingeredet. Oft wurde behauptet, durch die Verteilung auf drei unterschiedliche Schiffsgrößen sei das Risiko bestens verteilt.
  • Darüber, dass rd. 27% der Einlagen für die sog. Weichkosten verwendet werden, wurde praktisch kein Anleger informiert. Dabei ist dieser Wert durchaus wichtig für die Beurteilung, wie ertragreich das übrige Kapital arbeiten muss, um die prognostizierten Renditen überhaupt erwirtschaften zu können.
  • Ebenso hat kein Berater einen unserer Mandanten darüber informiert, wie sich die Lage bis zum Beratungsende geändert hat. Der Emissionsprospekt datiert ja aus der Zeit unmittelbar vor der Finanzkrise.
  • Soweit es sich um bankgebundene Berater handelt, wurde den Anleger zudem das finanzielle Eigeninteresse verschwiegen. Immerhin weist der Emissionsprospekt über das Agio von 5% weitere 8%, insgesamt also 13% an Vertriebsvergütungen aus.
  • Zumeist blieb unseren Mandanten auch unbekannt, dass über 69% der Investition durch Fremdfinanzierung aufgebracht werde. Welches Risiko für das einzusetzende Kapital daraus entsteht, dass die Darlehen von US-Dollar in Yen umgetauscht werden wurde schon gar nicht besprochen.
  • Kein einziger Mandant wurde darauf hingewiesen, dass der Emissionsprospekt Fehler enthält. Solche sind nach Meinung von Anlegeranwalt Minderung aber vorhanden und hätten von den jeweiligen Beratern schon bei einer bloßen Plausibilisierung festgestellt werden müssen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger

Jeder einzelne der oben aufgezählten Beratungsfehler stellt eine Pflichtverletzung des Beraters dar und löst einen Schadensersatzanspruch des Anlegers aus. Daneben finden sich viele weitere Fehler, die wir prüfen und oft feststellen. Wir sehen daher vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2013 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds ab dem Jahr 2010 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei ihrer jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, wie sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2013 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Lloyd Schiffsportfolio III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn

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MPC Offen Flotte MS "Santa-B Schiffe": Jetzt steht der Totalverlust für die Anleger endgültig fest!

Mit Schreiben vom 18. Januar 2012 wurden die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte) in Kenntnis gesetzt, dass die Beschlüsse zur Sanierung im September 2012 zwar gefasst wurden, die Beteiligung an der Kapitalerhöhung mit rd. 28% aber viel zu gering ausgefallen und damit die Sanierung gescheitert ist. Nunmehr bieten die finanzierenden Banken an, auf die Geltendmachung der Anlegerhaftung zu verzichten, falls ein Beschluss gefasst wird, dass alle 14 Schiffe zu verkaufen seien.

Warum wurde das Sanierungskonzept überhaupt beschlossen?

Nach dem Protokoll der Beschlussfassung vom 28. September 2012 waren die Verhältnisse wie häufig in solchen Publikumsgesellschaften: rd. 41,5% der Anleger hatten der Treuhandkommanditistin Weisung erteilt, wie abzustimmen sei. 57,5% der Anleger hingegen hatten die TVP gar nicht oder nicht ausdrücklich angewiesen. Allein durch die Beteiligung der Treuhandkommanditistin sind solche Beschlussfassungen überhaupt möglich, denn auch so wird die nötige Teilnahme überhaupt geschafft. Dadurch, dass sich die Treuhandkommanditistin bei der Stimmabgabe enthält, wird eine verhältnismäßig kleine Stimmenzahl maßgeblich für die Beschlussfassung. So war es auch hier, denn die 35% der Gesellschafter, die der Sanierung zustimmten, waren eben die Mehrheit.

Nach Meinung von Michael Minderjahn, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, ist das kein Wunder. Obwohl die Annahmen des Sanierungskonzepts reichlich optimistisch waren, kann man darüber natürlich geteilter Ansicht sei. Allerdings agieren viele Anleger verständlicher Weise auch nach dem Prinzip Hoffnung.

Der Totalverlust ist nicht mehr abzuwenden

Für Minderjahn ist klar: durch den Verkauf der Schiffe wird, sofern er beschlossen werden sollte, nur noch den finanzierenden Banken geholfen. Kein Anleger sollte sich mehr Hoffnungen machen, dass der Verkauf soviel Erlöse bringe, dass noch irgendetwas zu verteilen wäre. Der organisierte Verkauf der Schiffe hat für die Anleger grundsätzlich keinen Vorteil, dafür sind die vorhandenen Darlehensschulden (per 31.12.2011 waren das rd. 163 Millionen US$ sowie 17,7 Milliarden JPY) zu hoch.

Für die finanzierenden Banken bietet er jedoch die Chance einen höheren Preis zu erhalten als bei der Zwangsversteigerung. Für die Reederei Claus-Peter Offen bietet der Verkauf die Chance, noch eine Vergütung von "2% des Nettoerlöses" (so im Emissionsprospekt enthalten) zu bekommen.

Banken bieten Verzicht auf Anlegerhaftung an

Immerhin bieten die Banken den Anlegern an, die Beschlussfassung über den Verkauf der Schiffe durch einen Verzicht auf die Anlegerhaftung zu versüßen. Was hat es damit auf sich?

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 171 Abs. 1 HGB) haftet der Anleger als (Treuhand-) Kommanditist auf seine Einlage. Die Haftung ist beendet, sobald diese geleistet ist. Erhält er später jedoch Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, dann handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die gem. § 172 Abs. 4 HGB die Haftung wiederaufleben lassen. Gläubiger der Fondsgesellschaft oder ein Insolvenzverwalter können die Rückzahlung der Ausschüttungen verlangen.

Dem Emissionsprospekt ist zu entnehmen, dass die prognostizierten Ausschüttungen nicht aus Gewinnen geleistet werden (können), sondern lediglich aus nicht benötigter Liquidität. Da der Jahresabschluss 2007 - ebenso wie schon der für 2006 - einen Verlust auswies, haben die Banken tatsächlich das Recht, die Rückzahlung der einzigen Ausschüttung, die der Fonds überhaupt geleistet hat, zu fordern.

Sofern die Anleger also dem Verkauf der Schiffe zustimmen, erreichen sie damit, dass sie nicht auch noch die 4% zurückzahlen müssen, die sie bereits erhalten haben.

Anlegeranwalt Minderjahn rät: Nachdem nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob sie richtig beraten wurden. Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC "Santa B Schiffe"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn

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