MPC Fonds MS "Merkur Sky" - Grenzüberschreitende Anwaltskooperation zur Durchsetzung von Ansprüchen der Schiffsfonds-Anleger

Anlageprodukte des Grauen Kapitalmarkts wie beispielsweise Schiffsfonds werden inzwischen EU-weit vertrieben - oft zum Schaden tausender Anleger. Dementsprechend braucht auch die Vertretung von geschädigten Schiffsfonds-Anlegern eine europäische Dimension. Mit dem Wiener Anlegeranwalt Dr. Benedikt Wallner und dem Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel kooperieren jetzt zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien aus Österreich und Deutschland bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von Schiffsfonds-Anlegern.

Erstes gemeinsames Projekt ist der vom Hamburger Emissionshaus MPC im Jahr 2006 für österreichische Anleger aufgelegte Fonds MS "Merkur Sky". Knapp 600 österreichische Anleger haben sich im Jahr 2006 mit durchschnittlich € 23.900 an dem Fonds beteiligt. Nach der Insolvenz des Schiffsfonds im Jahr 2012 wurde das Schiff um 3,4 Mio. € an einen Schrotthändler in Singapur verkauft. Die Anleger haben einen Totalverlust erlitten.

Die kooperierenden Anlegerkanzleien sehen verschiedene Ansatzpunkte, wie sie geschädigten Anlegern wieder zu ihrem Geld verhelfen können. Dr. Benedikt Wallner sieht zunächst die Verantwortung der österreichischen Banken, über die rund 75% der Anleger ihre Beteiligungen erworben haben: "Die Beratung der Anleger war in den mir bisher bekannten Fällen immer unzureichend. Weder die Funktionsweise der Schiffsmärkte, noch die daraus für eine Beteiligung an einem Schiffsfonds resultierenden vielfältigen Risiken wurden den Anlegern aufgezeigt", so der Wiener Jurist. Auf den Kapitalmarktprospekt sei praktisch niemals hingewiesen worden, obwohl daraus bereits zahlreiche, wenngleich nicht alle Risken hervorgegangen wären. Stattdessen wurden euphemistische Verkausfsprospekte in Umlauf gebracht.

Österreicher erhielten ein altes Schiff fast zum Neubaupreis

Eine weitere Besonderheit des MPC Schiffsfonds MS "Merkur Sky" ist, das das Schiff bereits seit 1997 für einen anderen MPC-Schiffsfonds gefahren ist. Rund 39. Mio. € hatte dieser in den Bau des Schiffes investiert. Im Jahr 2006 wurde das Schiff MS "Merkur Sky" an den für österreichische Anleger aufgelegten Schiffsfonds veräußert. "Der Kaufpreis für das nun bereits 9 Jahre alte, stark renovierungsbedürftige Schiff belief sich auf immer noch 44 Mio. US-$, was bei einem Umrechnungskurs von 1,20 US-$/€ rund 36,7 Mio. € entsprach", empört sich Anwalt Dr. Wallner, denn "dies sind rund 95% des vom Vorgängerfonds bezahlten Herstellungspreises". Ein offenbar sehr gutes Geschäft - für die Verkäufergesellschaft! Zu diesem Zeitpunkt war die Nutzungsdauer des Schiffes, die insgesamt bei 22 - 25 Jahren liegen sollte, aber bereits zu 1/3 - 40% abgelaufen. "Darauf, dass das gebrauchte Schiff zu einem im langfristigen Vergleich völlig überteuerten Preis erworben wurde, was dramatische Auswirkungen auf die langfristige Wirtschaftlichkeit des Fonds hatte, hätten die Anleger in der Beratung hingewiesen werden müssen", meint der Wiener Anlegeranwalt.

Ungereimtheiten im Prospekt

Das deutsch-österreichische Juristenteam berichtet von weiteren Fehlern im Fondskonzept. Diese betreffen beispielsweise die langfristig angenommenen Chartereinnahmen, welche die MS "Merkur Sky" erzielen sollte. "Die Charterraten wurden mit 16.900 Dollar pro Tag angesetzt, obwohl die Merkur Sky in ihrem Erstbetrieb oft nur 6.500 Dollar täglich einnehmen konnte, was freilich verschwiegen wurde", so der Heidelberger Fachanwalt Nittel, der auch eine Verantwortlichkeit der in Deutschland ansässigen Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds sieht. "Denn die Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich sowohl für Fehler im Prospekt, als auch für Fehler in der Beratung." Diese Ansprüche sind vor Gerichten in Deutschland geltend zu machen.

Zur Information der Anleger des gescheiterten MPC Schiffsfonds MS "Merkur Sky" haben die Anwälte aus Wien und Heidelberg unter www.merkursky.at eine gemeinsame Seite im Internet eingerichtet.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Benedikt Wallner
Rechtsanwalt
A-1030 Wien
Marxergasse 34

www.petricello.at
office@petricello.at

Tel. +43 1 715 31 85, Fax +43 1 712 53 33

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

DG Immobilien-Anlage Nr. 49 "Berlin, Stuttgart" - VR Bank zum Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 07.02.2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main einem von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger Schadensersatz zugesprochen. Die VR Bank Lech-Zusam muss nun an den Geschädigten Zahlung leisten, die Beteiligung übernehmen, von Verpflichtungen aus der Beteiligung sowie von steuerlichen Nachteilen freistellen und kann keine Rechte mehr aus dem zur Finanzierung der Beteiligung geschlossenen Darlehensvertrag herleiten. Unser Mandant muss das Darlehen also nicht zurückzahlen.

Was war geschehen? Der selbständige Handwerkermeister zeichnete 2001 nach Beratung durch Mitarbeiter der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Meitingen eG eine Einlage von 100.000 DM an dem Angebot DG Immobilienanlage Nr. 49 Berlin/Stuttgart, womit er sich an den Gesellschaften
  • DG Immobilien-Objektgesellschaft "Berlin, Kronenstraße 5" Kreft & Dr. Neumann KG
  • DG Immobilien-Objektgesellschaft "Berlin, Kronenstraße 6" Kreft & Dr. Neumann KG und
  • DG Immobilien-Objektgesellschaft "Stuttgart, lndustriestraße" Kreft & Dr. Neumann KG
beteiligte. Die Investition wurde ihm als völlig unproblematisch dargestellt, weshalb man ihm auch gerne die Finanzierung anbiete. Durch die zu erwartenden Steuervorteile und die Ausschüttungen werde es ja zu Rückflüssen kommen, wodurch das Darlehen sich praktisch von alleine tilge. Über die Laufzeit des Fonds werde der Kredit getilgt und der Anleger könne sich dann, im Rentenalter über eine Aufbesserung seiner Rente freuen.

Das Landgericht Frankfurt hat seine Entscheidung damit begründet, dass die VR Bank dem Kläger verschwiegen habe, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütung erhalten habe. Dabei ließ das Gericht nicht gelten, dass es sich ja ersichtlich um ein Projekt des genossenschaftlichen Spitzeninstituts gehandelt habe.

Michael Minderjahn, der den Anleger vertritt, dazu: "Der Entscheidung ist dem Grunde nach zuzustimmen. Leider hat das Gericht meine Auffassung nicht geteilt, dass die Steuervorteile nicht anzurechnen seien." Der Anlegeranwalt meint, es bleibe abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig werde.

Die Entscheidung hat jedoch nur begrenzte Auswirkungen, denn zwischenzeitlich dürften alle Schadensersatzansprüche von Anlegern verjährt sein, die nicht rechtzeitig vor dem 31.12.2011 bzw. im Laufe des Jahres 2012 (bei späteren Beitritten) hemmende Maßnahmen ergriffen haben.

Michael Minderjahn
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dg-immobilienanlage-nr-49-vr-bank-zum-schadensersatz-verurteilt.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Tomorrow Income Portfolio 33 GmbH & Co. KG (TIP 33) - Ombudsmann der privaten Banken verlangt Rückabwicklung von der Commerzbank

Mehr als 1.300 Anleger haben in den Jahren 2002 und 2003 rd. 44 Mio. US$ eingezahlt, um an gewerblichen Immobilieninvestitionen in den USA zu partizipieren. Es wurde in sog. B-Objekte investiert, die nicht in den Top-Zentren liegen oder nicht voll vermietet waren. Die Konstruktion ist so, dass die Anleger sich an einer deutschen Kommanditgesellschaft beteiligten, die ihrerseits als Kommanditistin einer amerikanischen Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) eine Beteiligung zeichnete.

Die Anleger wurden überwiegend von der Commerzbank geworben, aber nicht nur für den Tomorrow Income Portfolio 33, sondern auch in den Vorgängern und Nachfolgern: Aufgrund der (angeblich) negativen Entwicklungen wurden den Anlegern im Jahre 2012 angeboten, dass die Fondsgesellschaften ihre Beteiligungen an Rosemont Realty verkaufen könnten, falls auch die Anleger in den jeweils anderen Tomorrow-Fonds sich so entschlössen. Durch den Verkauf würden die Gesellschaften von den Problemen entlastet, mit denen die Fonds derzeit zu kämpfen hätten. Allerdings könnten aus dem Verkauf der Beteiligungen nur noch Rückflüsse für die Anleger zwischen 5% und 22% (TIP 35) generiert werden. Damit stand fest, dass in jedem der Tomorrow-Fonds die Anleger zumindest teilweise ihr eingesetztes Kapital - nach unseren Berechnungen im TIP 32 beispielsweise über 60% - verlieren werden, von einer Rendite ganz zu schweigen.

Einer Mandantin hat nun der Ombudsmann der privaten Banken Recht gegeben. Die Dame hatte auf Beratung der Commerzbank hin ihre gesamten Ersparnisse zur Sicherung ihres Ruhestands investiert. Über die Risiken wurde sie nicht aufgeklärt, im Gegenteil. Zudem verschwieg ihr der Berater, welches Eigeninteresse die Bank daran hatte, ihr gerade diese Beteiligung zu empfehlen. Infolgedessen verpflichtete der Ombudsmann nun die Commerzbank, die Mandantin schadlos zu stellen. Die Anlegerin hat damit Anspruch auf Zahlung ihrer Investition abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen sowie des entgangenen Gewinns.

Michael Minderjahn, der die Anleger der Tomorrow-Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, meint, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Nach Auswertung einer großen Zahl von Antworten der von ihm vertretenen Anleger sei klar, dass die Bank - falls überhaupt - ihre Kunden nur sehr unzureichend über die mit dieser Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt hat. Anlegeranwalt Minderjahn dazu: "Gewerbeimmobilien, zumal in einem anderen Land, konnte kaum ein Mandant wirklich beurteilen. Allein die Tatsache einer Immobilieninvestition macht die Sache doch noch nicht sicher!"

In einem anderen Fall hat das Landgericht Hannover bereits signalisiert, dass die Beratung der Commerzbank fehlerhaft gewesen sein muss und der Bank die Rückabwicklung dringend nahegelegt. Dort war einer Mandantin mit 70 Jahren die Beteiligung am TIP 32 empfohlen worden.

Anlegeranwalt Minderjahn rät: Nachdem nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob sie richtig beraten wurden. Vor allem sollten Anleger umgehend prüfen lassen, ob Sie überhaupt noch Ansprüche geltend machen können. Bei den früheren Fonds TIP 32 und TIP 33 besteht die Gefahr der sog. Totalverjährung. Zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft tritt nämlich unabhängig von irgendwelcher Kenntnis die Verjährung der Ansprüche ein.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Tomorrow Income Portfolio 33? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir klären in einem Vorgespräch, ob Ihr Fall ebenfalls gute Aussichten bietet.

Michael Minderjahn
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/tomorrow-income-portfolio-33-gmbh-co.-kg-tip-33-ombudsmann-der-privaten-banken-verlangt-rueckabwicklung-von-der-commerzbank.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

HCI Shipping Select XVI - Berliner Anwaltskanzlei verunsichert Anleger in unangemessener Weise

Von Mandanten, die wir im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am HCI-Fonds Shipping Select XVI vertreten, wurde uns mitgeteilt, dass sie in den letzten Tagen von einer in Berlin-Moabit ansässigen Anwaltskanzlei unaufgefordert Post erhalten haben. Konkret wird die Vertretung gegen Gründungsgesellschafter des Fonds angeboten und die Anmeldung von vermeintlichen Ansprüchen der Anleger im Insolvenzverfahren. Mit der Begründung, dass die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen alsbald abläuft, wird auf die Anleger Entscheidungsdruck ausgeübt.

Werbung um ein Mandat im Einzelfall ist berufsrechtlich verboten

Nach § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung sind Werbemaßnahmen von Rechtsanwälten grundsätzlich erlaubt, soweit sie nicht auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sind. Das, was die Kollegen hier machen, ist unseres Erachtens nach unzulässige Werbung um ein Mandat im Einzelfall, nämlich die Vertretung im Insolvenzverfahren und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Missbräuchliche Verwendung von gesellschaftsinternen Adressen

Bei den Namen und Anschriften der Treugeber des HCI-Fonds Shipping Select XVI handelt es sich um vertrauliche Daten. Ansprüche der Treugeber auf Herausgabe dieser Daten rechtfertigen sich ausschließlich unter dem Gesichtspunkt, dass die Anleger diese Daten zur Wahrung ihrer Gesellschafter- oder Treugeberrechte benötigen, so der Bundesgerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung. Dementsprechend ist die Verwendung dieser ausschließlich ihren Mandanten zustehenden Daten durch Anwälte zu Werbezwecken nicht gestattet. Darüber hinaus stellt die Verwendung dieser Daten für anwaltliche Werbung nach unserem Dafürhalten auch einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar.

Anleger haben keine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft

Der Vorschlag, Ansprüche der Anleger in einem Insolvenzverfahren anmelden zu wollen, geht - insbesondere wirtschaftlich betrachtet - ins Leere. Denn die Anleger haben zum einen lediglich mit der Treuhandgesellschaft einen Vertrag, die ihrerseits die Kommanditanteile hält. Sofern Ihnen im Innenverhältnis ein kommanditisten-ähnlicher Status eingeräumt wird, erhalten Sie entsprechend ihres Anteils am Kapital der Gesellschaft einen Anteil eines nach Liquidation verbleibenden Gesellschaftsvermögens. Ansprüche der Kommanditisten sind dabei immer gegenüber Ansprüchen der Gläubiger nachrangig. Da, wovon auch die Kollegen auszugehen scheinen, der Erlös aus der Verwertung der Schiffe nicht ausreichen wird, die Darlehensforderungen der finanzierenden Banken auszugleichen, werden die Kommanditisten aller Voraussicht nach Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen erhalten. Daher macht die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren aus Anlegersicht schon wirtschaftlich keinen Sinn.

 

Es besteht kein akuter Handlungsbedarf wegen des Ablaufs der Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen

Da im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht einmal mit einer vollständigen Befriedigung der bevorrechtigter Gläubiger zu rechnen ist und eines solche, wenn sie verbleiben würde, automatisch an die Treuhänderin und über diese an die Treugeber (Anleger) ausgekehrt würde, besteht keine Veranlassung, etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen beratende Banken und Anlageberater

Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll, wenn Anleger sich auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen diejenigen konzentrieren, die sie im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung beraten haben: Banken, Sparkassen und Berater. Regelmäßig anzutreffende Beratungs- und Prospektfehler eröffnen hierfür aussichtsreiche Möglichkeiten.

Anleger, die Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen diejenigen, die sie im Zusammenhang mit der Beteiligungsentscheidung beraten haben nutzen möchten, können sich hier informieren:

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xvi-zwei-fondsschiffe-in-der-insolvenz-totalverlust-fuer-anleger-droht.html

Wir stehen auch gerne für ein erstes unverbindliches Orientierungsgespräch zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xvi-berliner-anwaltskanzlei-verunsichert-anleger-in-unangemessener-weise.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

CFB Fonds 166 Twins 1 - Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

Fast 59 Mio. US-$ haben Anleger in den im Jahr 2008 über die Commerzbank AG vertriebenen CFB Fonds 166 Twins 1 investiert. Sie beteiligten sich damit an der MS "Nedlloyd Adriana" und der MS "Nedlloyd Valentina". Die beiden 2.556 TEU Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse gehörten zuvor einem anderen CFB-Fonds, von dem die gut vier Jahre zuvor gebauten Schiffe zu einem Preis von 162,5% des eigenen Kaufpreises erworben wurden. Für den verkaufenden Fonds und seine Anleger ein Bombengeschäft. Für die Anleger des CFB Fonds 166 Twins 1 könnte dieser bei langfristiger Betrachtung völlig überhöhte Kaufpreis eine Ursache für einen Totalverlust ihrer Einlage werden.

Schiffe überteuert eingekauft

Hintergrund ist, dass bei der Ermittlung des Schiffskaufpreises - wie üblich - im Wesentlichen die zum Kaufzeitpunkt erzielbaren Charterraten zu Grunde gelegt wurden. In den Jahren 2003 - 2008 war ein weit überdurchschnittlicher, völlig außergewöhnlicher Anstieg der Charterraten zu verzeichnen. Die Charterraten sind im Herbst 2008 nicht zuletzt infolge des sich aufgrund der zahlreichen Bestellungen neuer Containerschiffe abzeichnenden drastischen Überangebots an Transportkapazitäten stark und nachhaltig eingebrochen. Bis heute befinden sich die Charterraten auf einem im Vergleich zu den Boomjahren 2003 - 2008 vergleichsweise niedrigen Niveau. Daher ist für die Zeit nach dem Auslaufen der Festcharter um den Jahreswechsel 2013/2014 für den CFB Fonds 166 Twins 1 mit deutlich niedrigeren Chartereinnahmen zu rechnen.

Dies zeichnet sich bereits jetzt ab. Mit der Aussetzung der Ausschüttungen für 2012 und 2013 sollen Rücklagen und damit Vorsorge getroffen werden, damit die beiden Schiffe trotz geringerer Einnahmen noch eine Weile in der Lage sind, die Zins- und Tilgungsverpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken zu bedienen. Dies geschieht in der Hoffnung, dass die von Marktbeobachtern ab 2014 erwartete Steigerung der Charterraten dann ausreichen wird, um das wirtschaftliche Überleben der Schiffe zu sichern.

Da der Kaufpreis auf der Grundlage hoher Charterraten festgelegt wurde, stellte der Kauf des Schiffes faktische eine Spekulation auf nachhaltig hohe Chartereinnahmen dar. Fallende Charterraten hätten angesichts der hohen Kosten für Zins und Tilgung hingegen schnell die Zahlungsunfähigkeit der Schiffe zur Folge und damit den Verlust des Anlegerkapitals.

Zahlreiche Prospektfehler

Hinzu kommt, dass der Prospekt des Twinfonds CFB Fonds 166 nach unserem Dafürhalten zahlreiche Fehler aufweist.
  • Unzureichende, an der Realität vorbeigehende Marktprognosen.
  • Anstieg der Schiffsbetriebskosten nur mit 3% p.a. prognostiziert, obwohl die Steigerungsrate bei vergleichbaren Schiffen von 2000 - 2006 ca. 7% p.a. betragen hat.
  • Überdurchschnittlicher Anstieg von Schiffsbetriebskosten bei älteren Schiffen nicht berücksichtigt.
  • Angaben im Prospekt zum Investitions- und Finanzierungsplan sind unvollständig und irreführend und entsprechen nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen.
  • Vertriebskosten falsch - zu niedrig - ausgewiesen.
  • Rechtliche Risiken des Fonds unzutreffend dargestellt.
  • Finanzierungsrisiken wurden verschwiegen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:
  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
  • Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.
  • Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse - US-Dollar zu €uro - wurden von der Realität allzu oft überholt.
  • Auch auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieben in den Beratungsgesprächen unerwähnt.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des CFB Fonds 166 Twin 1 wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen Prospektfehler.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 166 Twins 1 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-166-twins-1-schadenersatz-fuer-fondsanleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

CFB Fonds 168 Twins 2 - Schadenersatz für Fondsanleger

Fast 59 Mio. € haben Anleger in den im Jahr 2008 über die Commerzbank AG vertriebenen CFB Fonds 168 Twins 2 investiert. Sie beteiligten sich damit an der MS "Nedlloyd Marita" und der MS "Maersk Nottingham". Die beiden 2.556 TEU Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse gehörten zuvor einem anderen CFB-Fonds, von dem die gut vier Jahre zuvor gebauten Schiffe zu einem Preis von 162,5% des eigenen Kaufpreises erworben wurden. Für den verkaufenden Fonds und seine Anleger ein Bombengeschäft. Für die Anleger des CFB Fonds 168 Twins 2 könnte dieser bei langfristiger Betrachtung völlig überhöhte Kaufpreis eine Ursache für einen Totalverlust ihrer Einlage werden.

Schiffe überteuert eingekauft

Hintergrund ist, dass bei der Ermittlung des Schiffskaufpreises - wie üblich - im Wesentlichen die zum Kaufzeitpunkt erzielbaren Charterraten zu Grunde gelegt wurden. In den Jahren 2003 - 2008 war ein weit überdurchschnittlicher, völlig außergewöhnlicher Anstieg der Charterraten zu verzeichnen. Die Charterraten sind im Herbst 2008 nicht zuletzt infolge des sich aufgrund der zahlreichen Bestellungen neuer Containerschiffe abzeichnenden drastischen Überangebots an Transportkapazitäten stark und nachhaltig eingebrochen. Bis heute befinden sich die Charterraten auf einem im Vergleich zu den Boomjahren 2003 - 2008 vergleichsweise niedrigen Niveau. Daher ist für die Zeit nach dem Auslaufen der Festcharter um den Jahreswechsel 2013/2014 für den CFB Fonds 168 Twin 2 mit deutlich niedrigeren Chartereinnahmen zu rechnen.

Da der Kaufpreis auf der Grundlage hoher Charterraten ermittelt wurde, stellte der Kauf des Schiffes faktische eine Spekulation auf nachhaltig hohe Chartereinnahmen dar. Fallende Charterraten hätten angesichts der hohen Kosten für Zins und Tilgung hingegen schnell die Zahlungsunfähigkeit der Schiffe zur Folge und damit den Verlust des Anlegerkapitals.

Zahlreiche Prospektfehler

Hinzu kommt, dass der Prospekt des Twinfonds CFB Fonds 168 zahlreiche Fehler aufweist.
  • Unzureichende, an der Realität vorbeigehende Marktprognosen.
  • Anstieg der Schiffsbetriebskosten nur mit 3% p.a. prognostiziert, obwohl die Steigerungsrate bei vergleichbaren Schiffen von 2000 - 2006 ca. 7% p.a. betragen hat.
  • Überdurchschnittlicher Anstieg von Schiffsbetriebskosten bei älteren Schiffen nicht berücksichtigt.
  • Angaben im Prospekt zum Investitions- und Finanzierungsplansind unvollständig und irreführend und entsprechen nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen.
  • Vertriebskosten falsch - zu niedrig - ausgewiesen.
  • Rechtliche Risiken des Fonds unzutreffend dargestellt.
  • Finanzierungsrisiken wurden verschwiegen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:
  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
  • Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.
  • Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse - US-Dollar zu €uro - wurden von der Realität allzu oft überholt.
  • Auch auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieben in den Beratungsgesprächen unerwähnt.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des CFB Fonds 168 Twin 2 wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen Prospektfehler.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 168 Twin 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-168-twins-2-schadenersatz-fuer-fondsanleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 5725 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren