GEBAB Larentia + Minerva - Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

Mit mehr als 25 Mio. € beteiligten sich Anleger im Jahr 2005 an dem GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG. Dieser investierte in zwei baugleiche im Jahr 2005 abgelieferte Containerschiffe. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds blieb weit hinter den bei den Anlegern geweckten Erwartungen zurück.

Wir vertreten zahlreiche Anleger dieses Fonds, denen zum Erwerb der Anteile durch eine in München ansässige Vermögensberatungsgesellschaft geraten wurde. Hierzu wurden die Anleger zunächst mittels eines Informationsbriefes, datierend „München im April 2005“ angeschrieben und auf das Fondsangebot aufmerksam gemacht. Die Kernaussagen, die für das Angebot sprächen, wurden wie folgt hervorgehoben:
  • Leistungsfähige Containerschiffe
  • Sehr gute Ausschüttungen, bei Tonnagesteuer nahezu steuerfrei
  • Chancen auf (noch) höhere Einnahmen
  • Geringe Kapitalbindung
  • Guter Zweitmarkt,: Keine Bindungsfristen. Hohe (steuergünstige) Rentabilität sichert gute Kurse beim Verkauf.
Zum Thema "Zweitmarkt" heißt es dort weiterhin:

"Gute Verfügbarkeit (Fungibilität): Einen "Schiffsverkauf" kann jeder Gesellschafter - bei Bedarf und nach eigener Entscheidung - jederzeit selbst vornehmen. Im Zweitmarkt werden für rentable Schiffsanteile gute Kurse gezahlt."
Falsche Information begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die Anleger, die uns mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt haben, wurden im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung über die Funktionsweise und Risiken der Beteiligung falsch informiert.
  • Die Ausführungen in dem Informationsbrief zur vermeintlich gegebenen Veräußerbarkeit von „gebrauchten“ Schiffsfondsanteilen stehen im Gegensatz zu den tatsächlichen Gegebenheiten und zu dem von der Rechtsprechung in diesem Punkt geforderten Inhalt der Aufklärung. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es für derartiger Anteile eben gerade keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt, die Veräußerung daher nur eingeschränkt möglich ist und dabei in der Regel Verluste erzielt werden. Genau darauf hätte im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung hingewiesen werden müssen. Die diesbezüglichen Angaben in dem Informationsschrieben und im Prospekt sind ungenügend und irreführend.
  • Die Vertriebskosten belaufen sich auf weit mehr als 15%, jener vom Bundesgerichtshof formulierten Grenze, aber der ein Anleger vor der Beteiligungsentscheidung unaufgefordert über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informiert werden muss.
  • Der Prospekt ist nach unserer Auffassung darüber hinaus fehlerhaft, weil er entgegen der vom Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen für den Anleger nicht erkennen lässt, welcher Anteil des von den Anlegern investieren Kapitals werthaltig in Anschaffungs- und Herstellungskosten fließt und welcher für nicht-investive Zwecke verwendet wird.
Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:
  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15 % des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds ausdrücklich als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG.

Haben auch Sie eine Beteiligung am GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-larentia-und-minerva-schadenersatz-fuer-schiffsfondsanleger.html

König & Cie. MT Cape Balder und MT Cape Bantry (Suezmax-Flottenfonds III)

Mehr als 58 Mio. € Eigenkapital investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 in die beiden gebrauchten Tankschiffe des König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III, die MT "Cape Balder" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und der MT "Cape Bantry" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds blieb weit hinter den bei den Anlegern geweckten Erwartungen zurück.

Wir vertreten zahlreiche Anleger dieses Fonds, denen zum Erwerb der Anteile durch eine in München ansässige Vermögensberatungsgesellschaft geraten wurde. Hierzu wurden die Anleger zunächst mittels eines Informationsbriefes, datierend „München 31.10.2006“ angeschrieben und auf das Fondsangebot aufmerksam gemacht. Die Kernaussagen, die für das Angebot sprächen, wurden wie folgt hervorgehoben:
  • Für die "Suezflotte III" gilt "Rendite-Sicherheit-Liquidität"
  • Überdurchschnittliche Rentabilität
  • "Sofortige Fungibilität (Handelbarkeit) zu guten Kursen. Im Zweitmarkt werden für rentable Schiffsanteile gute Kurse geboten. Die Nachfrage ist größer als das Angebot. Unser Haus ist mitführend im Zweitmarkt für Schiffsanteile".

Zum Thema "Zweitmarkt" heißt es in einem weiteren Informationsblatt, welches unter "München im 4. Quartal 2006" übermittelt wurde:

"Zweitmarkt: Einen "persönlicher Schiffsverkauf" kann jeder Gesellschafter - bei Bedarf und nach eigener Entscheidung - jederzeit selbst vornehmen. Im Zweitmarkt werden für Schiffsanteile mit (steuergünstigen) Ausschüttungen gute Kurse gezahlt."

Falsche Information begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die Anleger, die uns mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt haben, wurden im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung über die Funktionsweise und Risiken der Beteiligung falsch informiert.
  • Die Ausführungen in den Informationsbriefen zur vermeintlich gegebenen Veräußerbarkeit von "gebrauchten" Schiffsfondsanteilen stehen im Gegensatz zu den tatsächlichen Gegebenheiten und zu dem von der Rechtsprechung in diesem Punkt geforderten Inhalt der Aufklärung. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es für derartiger Anteile eben gerade keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt, die Veräußerung daher nur eingeschränkt möglich ist und dabei in der Regel Verluste erzielt werden. Genau darauf hätte im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung hingewiesen werden müssen. Die diesbezüglichen Angaben in den Informationsschreiben und im Prospekt sind ungenügend und irreführend.

  • Die Vertriebskosten belaufen sich auf weit mehr als 15%, jener vom Bundesgerichtshof formulierten Grenze, aber der ein Anleger vor der Beteiligungsentscheidung unaufgefordert über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informiert werden muss.
  • Der Prospekt ist nach unserer Auffassung darüber hinaus fehlerhaft, weil er entgegen der vom Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen für den Anleger nicht erkennen lässt, welcher Anteil des von den Anlegern investieren Kapitals werthaltig in Anschaffungs- und Herstellungskosten fließt und welcher für nicht-investive Zwecke verwendet wird.
Darüber hinaus haben wir bei der Prüfung noch weitere Prospektfehler festgestellt.

Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III.

Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-mt-cape-balder-und-mt-cape-bantry-suezmax-flottenfonds-iii.html

König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT King Douglas und MT King Daniel

Schadenersatz für Fondsanleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

In den im Jahr 2008 vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegten und platzierten Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" haben Anleger insgesamt 43 Mio. € investiert. Der Fonds selbst finanzierte damit das Eigenkapital für den Erwerb von zwei Rohöl- und Produktentanker der Panamax-Klasse. Die wirtschaftliche Entwicklung weicht aufgrund deutlich unter den Prospektannahmen liegender Chartereinnahmen erheblich von den im Prospekt enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und der deutlich gewordenen Verlustrisiken, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem König & Cie. Produktentanker-Fonds 04, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte2 Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003 begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen fast 50% des Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der von den beiden Fondsschiffen 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds besteht.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, dass nach unseren Berechnungen annähernd 20% der von ihnen investierten Gelder bei dem König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 für Vertriebskosten eingeplant sind und damit 15% des Emissionskapitals übersteigen.
Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche

Der Emissionsprospekt des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf, insbesondere
  • lässt der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger eingebrachten Kapitals für andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird;
  • weist die tabellarische Übersicht der geplanten Mittelverwendung einzelne Positionen in der Höhe unzutreffend aus und ist infolgedessen unvollständig.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Renditefonds 73 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für die Prospektfehler haften.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas"und MT "King Daniel"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Michael Minderjahn
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-04-mt-king-douglas-und-mt-king-daniel.html

Urteil zum MPC Zweiter Reefer Flottenfonds

Landessparkasse Oldenburg zu Schadenersatz verurteilt

Erfolgreich endete für einen Mandanten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Oldenburg. Die Landessparkasse zu Oldenburg wurde zur Rückabwicklung einer Schiffsfondsbeteiligung verurteilt und muss die Fondsbeteiligung übernehmen.

Die Landessparkasse zu Oldenburg hatte ihrem Kunden im Jahr 2007 geraten, sich mit 15.000 € an dem von MPC emittierten Schiffsfonds Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG zu beteiligen. Dabei wies der Bankberater darauf hin, dass die Landessparkasse einen Teil des Agios in Höhe von 5 % als Provision erhalten würde. Dass diese Provision tatsächlich wesentlich höher war, teilte der Berater seinem Kunden nicht mit.

Das Landgericht Oldenburg verurteilte die Landessparkasse daher zu einer Zahlung in Höhe von rund 14.500 € (die gezahlten Ausschüttungen waren abzuziehen) sowie zur Freistellung des Anlegers von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beteiligung und möglichen steuerlichen Nachteilen. Auch die Anwalts- und Prozesskosten muss die Sparkasse tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-zweiter-reefer-flottenfonds.html

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 5715 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren