Dienstag, 13. Juli 2010

GAF Active Life 1 - Rechtsanwalt Nittel reicht für Mandanten Klage gegen Volksbank ein



Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Tel.: 06221-43401-14

- Heidelberg, den 13. Juli 2010 – „Stabilität ist uns wichtiger, als das schnelle Geld", heißt es auf der Internetseite der Volksbank. Doch diese guten Vorsätze scheinen neu zu sein. Siegfried U. (Name geändert), ein langjähriger Kunde, hat inzwischen die Geduld mit seiner Bank verloren. Im Februar 2004 empfahl sie dem Ruheständler eine Beteiligung an der Geno Activ Life 1 Renditebeteiligungs- GmbH & Co. KG. Eine sichere Rendite sollte er für seine Altersvorsorge erhalten, wurde ihm versichert, so dass er schließlich 30.000 US investierte. Eine fatale Entscheidung, wie er nunmehr erfahren musste. Denn die erwarteten Renditen bleiben aus.


Dass es der Volksbank doch ums schnelle Geld gegangen sein muss, schwante Siegfried U., als er in er Zeitung las, dass auch die Volksbanken an der Vermittlung von Fonds kräftig verdient haben. Als er nachfragte, wie viel seine Volksbank daran verdient hätte, dass er auf die Beratung hin den Fonds gezeichnet hatte, erhielt er Post von den Anwälten der Bank. 7,4 Prozent Provision hätte die Volksbank erhalten, aber Schadenersatz stünde ihm deshalb noch lange nicht zu.


Ganz anders sieht das der Anwalt von Siegfried U. Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und auf die Vertretung von Anlegern gegen Banken spezialisiert, kann auf zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) verweisen: „Der BGH hat klipp und klar festgestellt, dass Banken schon seit 1990 verpflichtet waren, ihren Kunden, denen sie eine Fondsbeteiligung empfahlen, unaufgefordert darüber zu informieren, welche Provisionen sie erhalten." Wenn eine solche Information nicht erfolgt ist, könnten die GAF Active Life - Anleger auch heute noch verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie die Beteiligung nicht gezeichnet. Anwalt Nittel: „Sie erhalten also ihr Geld zurück, die Bank bekommt den Fondsanteil." Lediglich erhaltene Ausschüttungen und Steuervorteile, die ihnen verblieben, müssten sie sich anrechnen lassen.


Für Siegfried U. hat Anwalt Nittel inzwischen Klage beim Landgericht Saarbrücken eingereicht.

www.nittel.co

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