13 Monate alt und Beratungsbedarf - Anlageberatung durch eine große deutsche Bank
Kaum hat ein Kleinkind etwas Geld auf dem Konto, ereilt in unserem Fall die Mutter ein Anruf der kontoführenden Bank. Mit freundlichen Worten wird man zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Folgt man dieser Aufforderung, da man ansonsten von dem schlechten Gewissen geplagt wird, nicht alles für die Finanzen seines Kindes getan zu haben, erlebt man einen Kulturschock mittlerer Art und Güte.
Da naturgemäß bei einem 13 Monate altem Kind der Anlagehorizont noch nicht bis in alle Einzelheiten ausgeleuchtet werden kann, wird nach kurzer Darstellung der Fakten durch die auf eine sichere Geldanlage bedachte Mutter, das Produkt hervorgezogen, mit dem man als Erziehungsberechtigte am wenigsten gerechnet hätte: Einen Bausparvertrag! Das Produkt hat, so die fleißige Bankberaterin, unbestritten Vorteile: Man kann die Laufzeit flexibel gestalten, die Ansparhöhe ist vom jeweiligen Anlageinteressenten zu bestimmen und sollte man das Darlehen nach Ablauf der Ansparphase nicht in Anspruch nehmen, erhält man sogar die Bearbeitungsgebühr zurück! Feine Sache!
Für den Großteil der um das Wohl ihrer Kleinkinder besorgten Eltern würde nun der Griff zum angebotenen Kugelschreiber und die Unterschrift unter den flugs ausgedruckten Bausparvertrag folgen. Nicht so in diesem Fall, ist die Mutter doch promovierte Juristin und vertritt als Anwältin vor allem Bankkunden.
Doch der Hinweis, dass ein Bausparvertrag für ein so kleines Kind doch wohl nicht ganz das richtige ist und man eher eine Form von Sparbrief präferieren würde, wird von der Bankmitarbeiterin sofort pariert: Eine solche Anlageform würde im Hause der großen deutschen Bank nicht mehr existieren. Es gäbe nur die Möglichkeit durch monatliche Einzahlungen eine bestimmte Summe anzusparen, die dann rudimentär verzinst wird. Das Produkt aus grauer Vorzeit, bei dem ein Betrag X für eine bestimmte Zeit fest angelegt wird und man am Ende um einen gewissen Betrag reicher ist, scheint der Fortschrittlichkeit zum Opfer gefallen zu sein. Die Beraterin versichert jedenfalls, dass es das Produkt nicht gibt und sie es daher im aktuellen Beratungsgespräch nicht mehr anbieten kann. Das Beratungsgespräch führt, zur Verwunderung der Beraterin, nicht zum gewünschten Erfolg. Mutter und Tochter verabschieden sich, man wird sich das ganze überlegen und sich zu gegebener Zeit wieder melden.
Der abendliche Blick ins Internet offenbart dann das ganze Elend: Ein einziger kurzer Blick auf die Homepage des beratenden Institutes zeigt, dass die so veraltete Anlageform des Sparbriefes natürlich noch existiert und auch in allen möglichen Formen angeboten wird. So wird es dann wohl kommen, dass das Vermögen des Kleinkindes auf diese Art und Weise mindestens bis zum 18 Lebensjahr wertkonservativ gehalten wird. Und wer weiß: Vielleicht wird das Kind mit 18 auch seinen ersten Bausparvertrag abschließen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
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Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Da naturgemäß bei einem 13 Monate altem Kind der Anlagehorizont noch nicht bis in alle Einzelheiten ausgeleuchtet werden kann, wird nach kurzer Darstellung der Fakten durch die auf eine sichere Geldanlage bedachte Mutter, das Produkt hervorgezogen, mit dem man als Erziehungsberechtigte am wenigsten gerechnet hätte: Einen Bausparvertrag! Das Produkt hat, so die fleißige Bankberaterin, unbestritten Vorteile: Man kann die Laufzeit flexibel gestalten, die Ansparhöhe ist vom jeweiligen Anlageinteressenten zu bestimmen und sollte man das Darlehen nach Ablauf der Ansparphase nicht in Anspruch nehmen, erhält man sogar die Bearbeitungsgebühr zurück! Feine Sache!
Für den Großteil der um das Wohl ihrer Kleinkinder besorgten Eltern würde nun der Griff zum angebotenen Kugelschreiber und die Unterschrift unter den flugs ausgedruckten Bausparvertrag folgen. Nicht so in diesem Fall, ist die Mutter doch promovierte Juristin und vertritt als Anwältin vor allem Bankkunden.
Doch der Hinweis, dass ein Bausparvertrag für ein so kleines Kind doch wohl nicht ganz das richtige ist und man eher eine Form von Sparbrief präferieren würde, wird von der Bankmitarbeiterin sofort pariert: Eine solche Anlageform würde im Hause der großen deutschen Bank nicht mehr existieren. Es gäbe nur die Möglichkeit durch monatliche Einzahlungen eine bestimmte Summe anzusparen, die dann rudimentär verzinst wird. Das Produkt aus grauer Vorzeit, bei dem ein Betrag X für eine bestimmte Zeit fest angelegt wird und man am Ende um einen gewissen Betrag reicher ist, scheint der Fortschrittlichkeit zum Opfer gefallen zu sein. Die Beraterin versichert jedenfalls, dass es das Produkt nicht gibt und sie es daher im aktuellen Beratungsgespräch nicht mehr anbieten kann. Das Beratungsgespräch führt, zur Verwunderung der Beraterin, nicht zum gewünschten Erfolg. Mutter und Tochter verabschieden sich, man wird sich das ganze überlegen und sich zu gegebener Zeit wieder melden.
Der abendliche Blick ins Internet offenbart dann das ganze Elend: Ein einziger kurzer Blick auf die Homepage des beratenden Institutes zeigt, dass die so veraltete Anlageform des Sparbriefes natürlich noch existiert und auch in allen möglichen Formen angeboten wird. So wird es dann wohl kommen, dass das Vermögen des Kleinkindes auf diese Art und Weise mindestens bis zum 18 Lebensjahr wertkonservativ gehalten wird. Und wer weiß: Vielleicht wird das Kind mit 18 auch seinen ersten Bausparvertrag abschließen.

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RA Nittel - 31. März, 12:24