Lehman Zertifikate und kein Ende: Rentnerin klagt gegen Commerzbank – riskante Papiere verkauft?
Noch 3 Monate vor der Pleite des US-Bankhauses Lehman Brothers im September 2008 verkaufte die Dresdner Bank AG Zertifikate der US-Bank. Eine weitere, von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht gegen die Rechtsnachfolgerin, die Commerzbank AG eingereichte Klage dreht sich um die Frage, wie die seinerzeitige Dresdner Bank das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman eingeschätzt hat. Einer damals 74-jährigen Mandantin hat die Dresdner Bank im Juni 2008 telefonisch zur Investition von 200.000 US$ in ein Lehman Discount Zertifikat (ISIN DE000A0WDDE2) geraten.
Wir haben Indizien dafür, das der Bank bereits Mitte 2008 das erhöhte Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman bekannt war. In einer Produktinformation der Dresdner Bank zu dem unserer Mandantin verkauften Zertifikat werden die im Vergleich zu anderen Emittenten von ähnlichen Zertifikaten attraktiveren Konditionen besonders hervorgehoben. Begründet wird dies mit dem ausgeweiteten Credit Spread. Ein Begriff, mit dem der Laie nichts anfangen kann. Für den Fachmann ist der ausgeweitete Credit Spread jedoch ein Indiz dafür, dass der Markt von einem erhöhten Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausgeht. Über diesen Umstand hätte die Bank unsere Mandantin unbedingt aufklären müssen, damit sie das erhöhte Risiko der empfohlenen Anlage erkennen kann. Dies ist nicht geschehen. Drei Monate später war Lehman zahlungsunfähig, das für den ausgeweiteten Credit Spread verantwortliche Risiko war eingetreten.
Auch für andere Anleger, denen zur Investition in dieses ab Juni 2008 vertriebene Zertifikat geraten wurde, ergeben sich möglicher Weise noch Chancen auf Schadenersatz. Doch Eile ist angesagt. Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten verjähren im Sommer 2011, exakt drei Jahre nach Kauf der Papiere. Bis dahin muss Klage erhoben worden sein.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Wir haben Indizien dafür, das der Bank bereits Mitte 2008 das erhöhte Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman bekannt war. In einer Produktinformation der Dresdner Bank zu dem unserer Mandantin verkauften Zertifikat werden die im Vergleich zu anderen Emittenten von ähnlichen Zertifikaten attraktiveren Konditionen besonders hervorgehoben. Begründet wird dies mit dem ausgeweiteten Credit Spread. Ein Begriff, mit dem der Laie nichts anfangen kann. Für den Fachmann ist der ausgeweitete Credit Spread jedoch ein Indiz dafür, dass der Markt von einem erhöhten Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausgeht. Über diesen Umstand hätte die Bank unsere Mandantin unbedingt aufklären müssen, damit sie das erhöhte Risiko der empfohlenen Anlage erkennen kann. Dies ist nicht geschehen. Drei Monate später war Lehman zahlungsunfähig, das für den ausgeweiteten Credit Spread verantwortliche Risiko war eingetreten.
Auch für andere Anleger, denen zur Investition in dieses ab Juni 2008 vertriebene Zertifikat geraten wurde, ergeben sich möglicher Weise noch Chancen auf Schadenersatz. Doch Eile ist angesagt. Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten verjähren im Sommer 2011, exakt drei Jahre nach Kauf der Papiere. Bis dahin muss Klage erhoben worden sein.

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RA Nittel - 3. April, 17:34