Sonntag, 3. April 2011

Nach Prozessniederlage: BBBank legt Kick-backs offen

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Sie hatte sich beharrlich geweigert, offenzulegen, was sie für eine nicht einmal einstündige Beratung bekommen hat. Aber nach einer rechtskräftigen Prozessniederlage blieb der BBBank nichts anderes übrig, als die Karten auf den Tisch zu legen und ihrem Kunden Auskunft zu erteilten. Rund 4.400 € hat das Karlsruher Kreditinstitut bis heute dafür erhalten, dass sie einem Rentner empfahl, 65.000 € seiner Altersvorsorge in zwei Aktienfonds (Union Investment - ISIN LU0186860408 - und BBBank Kontinuität Union - ISIN DE00005314231) und einen Lebensversicherungsfonds (GAF Active Life 2) zu investieren.

Dies wirft auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf: Was die Bank hier in nicht einmal einer Stunde bekommen hat, verdienen viele nicht mit einem Monat harter Arbeit und es geht zu Lasten der Altersvorsorge unseres Mandanten. Dass die Bank dies nicht offenlegen wollte, kann ich schon nachvollziehen. Doch rechtlich ist die Bank zu solchen Auskünften verpflichtet, auch wenn sie ihren Kunden damit die Beweise dafür liefern muss, möglicher Weise selbst unredlich gehandelt zu haben.

Bei unserem Mandanten bedurfte es erst eines Gerichtsverfahrens, das die BBBank in erster Instanz verlor und anschließend die Berufung zurücknahm, nachdem ihr das Landgericht die Aussichtslosigkeit ihrer Verweigerungshaltung vor Augen geführt hatte.

Wirt prüfen jetzt, ob es in die zweite Runde geht. Für unseren Mandanten war es überraschend, dass und in welcher Höhe die Bank hinter seinem Rücken Provisionen kassiert hat. Sie wäre verpflichtet gewesen, ihn über diese Kick-backs bereits im Beratungsgespräch aufzuklären. Hat sie das nicht getan, muss sie meinem Mandanten die entstandenen Verluste ersetzen.

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