DEGI International: Schadenersatzklagen gegen Allianz Beratungs- und Vertriebs AG

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten eines Allianz-Beraters an dem offenen Immobilienfonds DEGI International (WKN 800799) beteiligt haben. Da die Allianz zu einer außergerichtlichen Regulierung von Schadenersatzansprüchen nicht bereit ist, haben wir nun begonnen, für unsere Mandanten Klagen einzureichen.
Schadenersatz für Anleger
Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche unserer Mandanten sehen wir gute Chancen. Die gegen die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in offene Immobilienfonds.
Sechs Punkte in denen wir regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
- Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darüber informiert, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.
- Der DEGI International hatte bereits vom 30. Oktober 2008 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hat. Keiner unserer Anleger, die in dieser Zeit oder danach Anteile erworben haben, wurden auf die gerade bewältigte existenzielle Krise des Fonds hingewiesen.
- Keiner unserer Mandanten hat von seinem Berater erfahren, wie lange die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann und welche Verlustrisiken bei einer anschließenden Liquidation drohen. Stattdessen wurde die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
- Keinem unserer Mandanten wurde darüber informiert, dass auch andere offene Immobilienfonds in der jüngsten Vergangenheit die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, es also ein durchaus greifbares Risiko war, nicht an sein Geld zu kommen.
- Keiner unserer Mandanten war darüber informiert, dass die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand.
- Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach dem Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Anleger haben gute Chancen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.
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RA Nittel - 15. April, 10:21